DNA von Vergewaltigung gefunden
Das Opfer im Mordprozess Amstetten hatte Verletzungen in einem Ausmaß, wie es die Rechtsmedizinerin noch nie gesehen hat. Und auch der Blutalkoholgehalt war ungewöhnlich hoch. Wie konnte es zu all dem kommen?
Zwei bis fünf Minuten hat es wohl gedauert, bis das 35-jährige Opfer an seinem Erbrochenen in der Luftröhre erstickt ist. Das erklärte Rechtsmedizinerin Ines Ackermann zum Auftakt des Mordprozesses von Amstetten am Donnerstag vor dem Landgericht Ulm. Der 30-jährige Angeklagte habe den Tod des 35-Jährigen zugelassen, obwohl er wusste, dass sich der Mann in Lebensgefahr befand. Davon ist die Staatsanwaltschaft überzeugt.
Der Vorsitzende Richter Wolfgang Tresenreiter hörte am ersten Verhandlungstag psychologische und medizinische Sachverständige an. Außerdem sagten Polizisten aus, die mit den Ermittlungen betraut waren. Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft: Vergewaltigung mit Todesfolge. Der 30-Jährige soll den 35-Jährigen am Abend des 30. November vergangenen Jahres Alkohol verabreicht und dann vergewaltigt haben. Er selbst habe nur vorgetäuscht, Alkohol zu trinken. Die Leiche soll der Mann später bei Amstetten abgelegt haben. Ein Bauer fand den Toten am Morgen darauf auf seinem verschneiten Acker. Der 30-Jährige setzte sich nach der Tat nach Portugal ab. Von dort wurde er im Lauf der Ermittlungen ausgeliefert und sitzt seitdem in Untersuchungshaft.
Der Beschuldigte verfolgte den ersten Tag der Verhandlung schweigend. Sein Blick war meist gesenkt. Als die anderen Verfahrensbeteiligten detaillierte Bilder der Leiche begutachteten, wollte er diese nicht sehen. Laut Staatsanwaltschaft habe der 30-jährige Pakistani den 35-jährigen Inder am Tatabend in dessen Geislinger Wohnung abgeholt. Im Pkw des 30-Jährigen seien die beiden nach Amstetten gefahren und hätten beim dortigen Netto Alkohol gekauft. Zwischen 22 und 1 Uhr soll der 30-Jährige dem 35-Jährigen Whisky sowie weiteren Alkohol verabreicht haben, bis er nicht mehr in der Lage war, einen freien Willen zu äußern. Dann habe der 30-Jährige den bäuchlings auf dem Bett liegenden bewusstlosen 35-Jährigen ungefähr eine Stunde lang missbraucht. Dabei soll er ihn auch anal penetriert haben. Gegen 2 Uhr hat der Angeklagte vom Opfer abgelassen, so der Staatsanwalt. Doch obwohl der
Angeklagte bemerkt habe, dass der andere in Lebensgefahr ist, habe er keinen Notarzt gerufen, wozu er verpflichtet gewesen wäre. Der Grund: Der Beschuldigte habe den Missbrauch verdecken wollen, so die Staatsanwaltschaft.
Das Opfer blutete laut Obduktion aus dem Mund und hatte an vielen Stellen des Körpers Verletzungen, die auf Gewalteinwirkung schließen lassen. Die DNA des Angeklagten sei am After des Opfers gefunden worden, berichtet Tresenreiter. Die Verletzungen am After lassen auf eine gewaltsame Penetration schließen, erklärte Ackermann. „Ich habe in meiner Karriere solche Verletzungen noch nie in dem Ausmaß gesehen“, sagte sie. Auch der hohe Blutalkoholgehalt des Opfers von 5,37 Promille sei außergewöhnlich. „Es ist der höchste Wert, den wir am Institut seit langer Zeit gemessen haben“. Ein so hoher Wert allein könne Menschen umbringen. Doch das Opfer sei wohl große Mengen an Alkohol gewohnt gewesen. Der 35-Jährige sei letztlich erstickt, weil natürliche Schutzreflexe wie Husten und Schlucken wegen seines hohen Alkoholpegels ausgefallen waren. „Es dürfte ein Hecheln oder leichtes Würgen zu hören gewesen sein“, so Ackermann.
Doch wo befand sich der Beschuldigte zu diesem Zeitpunkt? Unter anderem darum dürfte es im weiteren Verfahren noch gehen.
Der Prozess wird am 30. Mai um 8.30 Uhr fortgesetzt. Neun Zeugen sind am nächsten Verhandlungstag geladen, um ein noch genaueres Bild von den Geschehnissen zu zeichnen. Der Verteidiger des Angeklagten, Mihael Milosevic, kündigte an, dass der Angeklagte Angaben zu seiner Person machen wolle.
hatte das Opfer im Blut. „Es ist der höchste Wert, den wir am Institut seit langer Zeit gemessen haben“, so die Rechtmedizinerin beim Prozessauftakt.