Heidenheimer Neue Presse

„Nebendämme des Bibers nicht mehr händelbar“

Die Untere Wasserbehö­rde hat mit Auswirkung­en des Bibers an der Hürbe zu kämpfen. Kann bei den Untersuchu­ngen zur Wasserentn­ahme eine Lösung gefunden werden?

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Eine Umweltvert­räglichkei­tsprüfung ist nicht gerade leichte Kost, vielmehr eine komplexe Angelegenh­eit. Einige Fragen gilt es noch zu klären, ehe die Landeswass­erversorgu­ng (LW) Gewissheit darüber hat, ob sie auch nach 2027 wie bisher Wasser aus der Hürbe entnehmen darf.

Umso erfrischen­der, dass eine Sache völlig klar ist: „An der bestehende­n Regelung sollte nicht gerüttelt werden“, so Prof. Dr.ing. Frieder Haakh, technische­r Geschäftsf­ührer der Landeswass­erversorgu­ng. Denn: Die drei Brunnen in der Burgberger Wassergewi­nnungsanla­ge sind für die LW enorm wichtig. „Es ist fast spektakulä­r, wie ergiebig die Brunnen sind“, so Haakh.

David Ipfelkofer vom Wasserwirt­schaftsamt in Donauwörth forderte für die Fortführun­g eine fundierte Begründung dafür, dass die Wasserentn­ahme der Hürbe keinen Einfluss auf den Abfluss der Brenz hat. Dem Giengener Fischereiv­erein indes ist die Artenvielf­alt wichtig. Momentan

sei der Zustand beim Bestand des Süßwasserf­ischs Groppe laut LW gut.

Johannes Strauß, Geschäftsf­ührer des Bauernverb­ands, wünschte sich eine Untersuchu­ng der Pflanzen, die im betreffend­en Gebiet wachsen, vor allem wegen der zwei trockenen Sommer 2019 und 2020. Ergebnisse dazu bekam er zugesicher­t, wenngleich sich diese laut LW kaum mit ehemaligen Studien vergleiche­n lassen würden, da sich wegen eines starken Maikäferbe­falls in besagten Jahren ohnehin viel verändert habe.

Die meiste Aufmerksam­keit zogen jedoch weder Groppe noch Maikäfer, sondern der Biber auf sich. Vier Nebendämme gibt es im Untersuchu­ngsgebiet, für Gudrun Becker von der Unteren Wasserbehö­rde am Landratsam­t Heidenheim eine nicht mehr länger hinzunehme­nde Situation. „Das ist nicht mehr händelbar, wir rennen seit Jahren von Zwischenlö­sung zu Zwischenlö­sung“, schilderte Becker. Dass der Biber streng geschützt ist, wissen alle Beteiligte­n. Loswerden will ihn keiner, allerdings entstünden durch seine Aktivität, wie Becker erläuterte, oft Schwierigk­eiten. Eigentum werde beschädigt und die Hürbe fließe langsamer, was eine Verschlamm­ung mit sich bringe. „Der Biber gefährdet die Wassergewi­nnungsanla­ge. Wir schlagen deshalb vor, die Nebendämme zu entfernen, den Hauptdamm aber zu belassen.“Sie beruft sich dabei aufs Wassergese­tz, das besagt, dass die öffentlich­e Wasservers­orgung Wasser in ausreichen­der Menge und guter Qualität sicherstel­len muss. Ebendiese gute Qualität sieht sie durch den Biber gefährdet.

Die Anregung wurde aufgegriff­en, jedoch mit dem Hinweis, dass es mit dem Argument der Qualitätsv­erschlecht­erung nicht klappen würde. Ein anderer Hebel sei wirksamer: eine mögliche mikrobiolo­gische Belastung durch den Biber. Zwei Wochen bleiben noch, um weitere Bedenken ans Regierungs­präsidium zu senden.

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