„Nebendämme des Bibers nicht mehr händelbar“
Die Untere Wasserbehörde hat mit Auswirkungen des Bibers an der Hürbe zu kämpfen. Kann bei den Untersuchungen zur Wasserentnahme eine Lösung gefunden werden?
Eine Umweltverträglichkeitsprüfung ist nicht gerade leichte Kost, vielmehr eine komplexe Angelegenheit. Einige Fragen gilt es noch zu klären, ehe die Landeswasserversorgung (LW) Gewissheit darüber hat, ob sie auch nach 2027 wie bisher Wasser aus der Hürbe entnehmen darf.
Umso erfrischender, dass eine Sache völlig klar ist: „An der bestehenden Regelung sollte nicht gerüttelt werden“, so Prof. Dr.ing. Frieder Haakh, technischer Geschäftsführer der Landeswasserversorgung. Denn: Die drei Brunnen in der Burgberger Wassergewinnungsanlage sind für die LW enorm wichtig. „Es ist fast spektakulär, wie ergiebig die Brunnen sind“, so Haakh.
David Ipfelkofer vom Wasserwirtschaftsamt in Donauwörth forderte für die Fortführung eine fundierte Begründung dafür, dass die Wasserentnahme der Hürbe keinen Einfluss auf den Abfluss der Brenz hat. Dem Giengener Fischereiverein indes ist die Artenvielfalt wichtig. Momentan
sei der Zustand beim Bestand des Süßwasserfischs Groppe laut LW gut.
Johannes Strauß, Geschäftsführer des Bauernverbands, wünschte sich eine Untersuchung der Pflanzen, die im betreffenden Gebiet wachsen, vor allem wegen der zwei trockenen Sommer 2019 und 2020. Ergebnisse dazu bekam er zugesichert, wenngleich sich diese laut LW kaum mit ehemaligen Studien vergleichen lassen würden, da sich wegen eines starken Maikäferbefalls in besagten Jahren ohnehin viel verändert habe.
Die meiste Aufmerksamkeit zogen jedoch weder Groppe noch Maikäfer, sondern der Biber auf sich. Vier Nebendämme gibt es im Untersuchungsgebiet, für Gudrun Becker von der Unteren Wasserbehörde am Landratsamt Heidenheim eine nicht mehr länger hinzunehmende Situation. „Das ist nicht mehr händelbar, wir rennen seit Jahren von Zwischenlösung zu Zwischenlösung“, schilderte Becker. Dass der Biber streng geschützt ist, wissen alle Beteiligten. Loswerden will ihn keiner, allerdings entstünden durch seine Aktivität, wie Becker erläuterte, oft Schwierigkeiten. Eigentum werde beschädigt und die Hürbe fließe langsamer, was eine Verschlammung mit sich bringe. „Der Biber gefährdet die Wassergewinnungsanlage. Wir schlagen deshalb vor, die Nebendämme zu entfernen, den Hauptdamm aber zu belassen.“Sie beruft sich dabei aufs Wassergesetz, das besagt, dass die öffentliche Wasserversorgung Wasser in ausreichender Menge und guter Qualität sicherstellen muss. Ebendiese gute Qualität sieht sie durch den Biber gefährdet.
Die Anregung wurde aufgegriffen, jedoch mit dem Hinweis, dass es mit dem Argument der Qualitätsverschlechterung nicht klappen würde. Ein anderer Hebel sei wirksamer: eine mögliche mikrobiologische Belastung durch den Biber. Zwei Wochen bleiben noch, um weitere Bedenken ans Regierungspräsidium zu senden.