Wann kostet eine Stornierung Geld?
Corona hat unzählige Reisepläne durchkreuzt – darf der Veranstalter trotzdem Stornogebühren berechnen? Der Bundesgerichtshof (BGH) neigt zu einer urlauberfreundlichen Entscheidung, aber erst einmal ist Geduld gefragt: Die Karlsruher Richterinnen und Richter gaben am Dienstag bekannt, dass sie in der Frage den Europäischen Gerichtshof (EUGH) einschalten. Ein Urteil dürfte es vermutlich erst im kommenden Jahr geben.
So ähnlich wie dem Kläger dürfte es Anfang 2020 vielen gegangen sein. Der Mann hatte für die Zeit vom 3. bis 12. April eine Pauschalreise nach Japan gebucht. Aber dann kam Corona, und das Ganze wurde ihm zu riskant. Am 1. März trat er von der Buchung zurück und bezahlte vertragsgemäß 25 Prozent Stornokosten – bei einem Reisepreis von mehr als 6000 Euro immerhin knapp 1540 Euro. Ende März erging für Japan ein Einreiseverbot, und die Reise musste komplett ausfallen. Jetzt will der Mann von dem Münchner Veranstalter das Geld zurück.
Ein Recht auf kostenlosen Rücktritt gibt es nur ausnahmsweise, „wenn am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort
erheblich beeinträchtigen“. „Die entscheidende Frage ist nun: Welcher Zeitpunkt ist maßgeblich?“, sagte der Senatsvorsitzende Klaus Bacher bei der Verkündung. Bisher ist das unter Richtern und Experten umstritten. Die einen meinen: Es kommt einzig und allein auf den Zeitpunkt des Rücktritts an. Die anderen sagen: Man muss auch schauen, was danach passiert ist. Die Urteile sind uneinheitlich.
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