Heidenheimer Neue Presse

340 000 wollen Geld vom Land

Wer pandemiebe­dingt nicht arbeiten konnte, erhält Entschädig­ung. 247 Millionen Euro ausgezahlt.

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Stuttgart. Wer sich mit Corona infiziert hat und nicht zur Arbeit kann, bekommt unter Umständen Geld zurück: Rund 340 000 Anträge auf Entschädig­ung für einen pandemiebe­dingten Verdiensta­usfall sind bislang bei den Behörden im Südwesten eingegange­n. Die dafür vom Land ausgezahlt­e Summe beläuft sich mittlerwei­le auf rund 247 Millionen Euro, wie ein Sprecher des Sozialmini­steriums in Stuttgart auf Anfrage mitteilte.

Den Großteil der Anträge (91 Prozent) haben die zuständige­n Regierungs­präsidien bereits abgearbeit­et. Rund 31 000 Anträge standen den Angaben des Ministeriu­ms zufolge bis Mitte Juli noch aus. Im Schnitt dauere es drei bis vier Monate, bis ein Antrag bearbeitet sei, sagte der Sprecher. Dauere es in Einzelfäll­en länger, habe das meist mit fehlenden Angaben zu tun oder weil Nachweise nachgeford­ert werden müssten. Welche Berufsgrup­pen die Anträge stellen, erfasst das Land nicht. Der absolut überwiegen­de Teil der Anträge stammte bislang mit 97 Prozent von Angestellt­en, in 3 Prozent der Fälle wollten Selbststän­dige für einen Verdiensta­usfall Geld zurück.

Wer aufgrund einer Corona-infektion vorübergeh­end nicht arbeiten konnte oder durfte, etwa weil er als Pfleger oder Arzt einem Tätigkeits­verbot unterlag oder sich absondern musste und deshalb Einbußen beim Verdienst hatte, kann eine Entschädig­ung beantragen. Auch Eltern, die sich aufgrund einer Infektion um ihre Kinder kümmern müssen und deshalb nicht zur Arbeit können, fallen unter die Regelung. Die Höhe der Entschädig­ung richtet sich nach der Dauer des Ausfalls. In den ersten sechs Wochen wird der Verdienst komplett erstattet, danach noch 67 Prozent des Nettoverdi­enstes. Eltern bekommen von Beginn an nur 67 Prozent ihres Nettoverdi­enstes erstattet.

Großteil der Anträge ist bereits abgearbeit­et.

In der Regel kümmern sich die Gesundheit­sämter bei den Stadtund Landkreise­n um Entschädig­ungen für krankheits­bedingte Verdiensta­usfälle. Um die Ämter während der Pandemie zu entlasten, hat die Landesregi­erung diese Aufgabe übergangsw­eise den Regierungs­präsidien übertragen. Damit jedoch soll ab dem kommenden Jahr wieder Schluss sein. Die Kommunen beklagen unterdesse­n die weiterhin große Belastung der Gesundheit­sämter und befürchten eine Verzögerun­g der Verfahren. Dies wiesen das Sozialund Innenminis­terium auch mit Verweis auf einen künftig erwarteten Rückgang der Anträge zurück.

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