FDP will nur noch 38 Wahlkreise
Um eine Aufblähung des Landtags zu verhindern, wollen die Liberalen den Zuschnitt der Bundestagswahl übernehmen. Weil sie dafür keine Mehrheit sehen, ist ein Volksbegehren geplant.
Die FDP Baden-württemberg will ein Volksbegehren anstrengen, um die Zahl der Landtagswahlkreise drastisch zu reduzieren. Zur nächsten Wahl soll es statt wie bisher 70 nur noch 38 Wahlkreise geben, dieselben wie bei der Bundestagswahl. Das soll eine Aufblähung des Parlamentes verhindern.
Die Generalsekretärin der Landes-fdp, die Bundestagsabgeordnete Judith Skudelny, sprach der Landtagsfraktion am Donnerstag in Stuttgart „hohen Respekt“dafür aus, den Vorschlag eingebracht zu haben. Von der Verknappung der Mandate seien nämlich auch Fdp-abgeordnete betroffen. Der Plan sei „richtig gut“, weil er die Diversitätsziele aus der jüngsten Wahlrechtsreform erhalte, gleichzeitig aber die Sollgröße des Parlaments wahre. Sie liegt bei 120 Sitzen.
Aktuell hat der Landtag wegen Ausgleichs- und Überhangmandaten 154 Abgeordnete. Das im April beschlossene Zwei-stimmen-wahlrecht soll den Parteien künftig die Möglichkeit, geben, über entsprechend besetzte Listen den Frauenanteil zu erhöhen. Bei einer Fachanhörung im März hatten Experten jedoch befürchtet, dass das Parlament mit diesem System auf 180, eventuell sogar auf mehr als 220 Sitze anschwellen könnte. „Wir wollen, dass der Landtag in Krisenzeiten bei sich selbst spart“, erklärte Fraktionschef Hans-ulrich Rülke.
Die Liberalen hatten vor der Wahlrechtsreform einen Kompromiss von 60 Wahlkreisen vorgeschlagen, waren dafür aber von unterschiedlichen Seiten kritisiert worden. So hatte der von ihnen selbst beauftragte Sachverständige Joachim Behnke von der Zeppelin Universität in Friedrichshafen eine Beschränkung auf 45 Wahlkreise gefordert. Grüne, CDU und SPD warfen der FDP vor, keine konkreten Zuschnittsvorschläge für die neuen Wahlkreise gemacht und also auch keine eigenen Opfer gebracht zu haben.
Der neue Vorschlag räume nun all diese Kritikpunkte aus, sagte Rülke. Die Zahl 38 liege leicht unterhalb derjenigen von Behnke. Die neuen Wahlkreise sollen den Bundestagswahlkreisen entsprechen; damit erübrige sich eine Diskussion um ihren Zuschnitt genauso wie um ihre regionale Repräsentanz. Auch die Opferbereitschaft der FDP selbst stehe außer Frage: Insgesamt wäre laut Skudelny mehr als die Hälfte der Fdp-abgeordneten betroffen.
Die Liberalen rechnen nicht damit, dass sie für ihr Anliegen im Landtag eine Mehrheit finden.
Dennoch wollen sie dort zunächst einen Gesetzesentwurf einbringen, um die dann fälligen Stellungnahmen etwa auch der Kommunalverbände in die Vorlage für ein Volksbegehren aufnehmen zu können. Man wolle so Schwachpunkte beseitigen, die das Innenministerium später als „Alibi“nehmen könnte, um die Zulässigkeit des Volksbegehrens zurückzuweisen, erklärte Rülke.
Die Fdp-fraktion selbst habe den Vorschlag bei ihrer Klausur vor drei Wochen mit deutlich mehr als zwei Dritteln beschlossen, der Landesvorstand der Partei sich seither einstimmig dahinter gestellt, berichteten Skudelny und Rülke. Beim Dreikönigsparteitag
der FDP am 5. Januar 2023 hoffen Skudelny und Rülke, die Unterstützung der Basis für ein Volksbegehren zu erhalten. Mit knapp 10 000 Mitgliedern sollte es den Liberalen nicht allzu schwerfallen, im Land die nötigen 10 000 Unterschriften für ein Volksbegehren zu sammeln.
Wenn das baden-württembergische Innenministerium anschließend die formale Zulassung erteilt, müssen sich zehn Prozent der Wahlberechtigten beteiligen, das sind rund 780 000. Die Liberalen wollen den Prozess bis Ende 2024 abgeschlossen haben, damit die neuen Regeln schon zur nächsten Landtagswahl 2026 gelten könnten.