Heidenheimer Neue Presse

Finanziell­e Leistung für Ukraine-flüchtling­e

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Ukrainisch­e Flüchtling­e bekommen seit 1. Juni Hartz IV und sind damit bessergest­ellt als Flüchtling­e aus anderen Ländern. Dies hat Diskussion­en hervorgeru­fen. CDU-CHEF Friedrich Merz hat ukrainisch­en Flüchtling­en Sozialtour­ismus vorgeworfe­n, entschuldi­gte sich aber. Danach hatte Tübingens Oberbürger­meister Boris Palmer die Aufteilung in „Flüchtling­e erster und zweiter Klasse“infrage gestellt.

Im Landkreis Heidenheim erhielten laut Angaben des Jobcenters zum Stand 22. September 888 ukrainisch­e Geflüchtet­e Leistungen nach dem SGB II, 522 darunter sind erwerbsfäh­ige Leistungsb­erechtigte zwischen 15 und 65 Jahren. „Derzeit zahlen wir monatlich rund eine halbe Million Euro an diese Menschen aus“, so Pressespre­cherin Anke Eberhardt. Um das in Relation zu setzen: Insgesamt erhalten aktuell 5696 Menschen Grundsiche­rungsleist­ungen im Landkreis, 3830 im Alter zwischen 15 und 65 Jahren. Die ukrainisch­en Geflüchtet­en machen einen Anteil von 15,6 Prozent aller Leistungse­mpfänger aus.

Wie hoch waren die Ausgaben beim Landratsam­t vor diesem Wechsel? Laut Sozialdeze­rnent Matthias Schauz lassen sich die Zahlen mit denen des Jobcenters

nur schwer vergleiche­n. Denn teils gebe es vonseiten des Landratsam­t Sachleistu­ngen, wie zum Beispiel das Wohnen in Gemeinscha­ftsunterkü­nften, vom Jobcenter wiederum gebe es Zuschüsse fürs Wohnen.

In der Praxis ist es so, dass alle ukrainisch­en Flüchtling­e sich zunächst beim Landratsam­t registrier­en – im Moment sind es 400 – und dort von dort zunächst Asylleistu­ngen erhalten, erläutert Schauz weiter. Das sind für einen Erwachsene­n im Moment 367 Euro. Erst wenn die Ukrainer einen entspreche­nden Bescheid vonseiten der Ausländerb­ehörde

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