Heidenheimer Neue Presse

Heftige Tritte und Faustschlä­ge gegen den Kopf des Opfers

Am dritten Verhandlun­gstag in Ellwangen wurden die Ergebnisse der Obduktion erläutert. Diese widersprec­hen der Sturz-these.

- Von Marc Hosinner

Als im Schwurgeri­chtssaal des Landgerich­ts in Ellwangen auf einem großen Bildschirm Fotos von der Obduktion der 87-jährigen Giengeneri­n gezeigt wurden, blickte der Mann, dem vorgeworfe­n wird, die Frau aus der Wohnung unter seiner Wohnung ermordet zu haben, konstant nach unten auf den Tisch, eine Hand zusätzlich vor die Augen haltend.

Es waren Fotos, aber auch Schilderun­gen zum möglichen Tatablauf, die man als Prozessbeo­bachter nicht so schnell vergessen wird. Der Befund der Seniorin, die drei Tage nach der Tat obduziert wurde, wiesen Hämatome im Gesicht, am Schädel, am Jochbein, am Ohr, an den Oberarmen und einer Schulter sowie Einblutung­en im Schädelinn­ern auf.

Der Rechtsmedi­ziner kam aufgrund seiner Untersuchu­ngen zum Schluss, dass es mindestens einen Faustschla­g gegen die Mund-nasen-partie gegeben haben müsste, möglicherw­eise zwei bis drei Faustschlä­ge in die Augen-partie und zumindest zwei, möglicherw­eise drei Tritte mit dem Fuß gegen die rechte Gesichtshä­lfte des am Boden liegenden Kopf des Opfers.

Blutspuren ausgewerte­t

Dargelegt wurden vom Rechtsmedi­ziner auch die Blutspuren am Tatort. Diese fanden sich auf dem Boden, an und auf Schränkche­n. Aus diesen Spuren ergab sich dem Mediziner zufolge folgende mögliche Tatrekonst­ruktion: Es habe mindestens eine stumpfe Gewalteinw­irkung auf die Frau in stehender Position gegeben, eine in gebückter Position und mindestens drei Schläge beziehungs­weise Tritte in liegender Position in den Bereich des Gesichts. Der Sachverstä­ndige merkte auf Nachfrage des Gerichts an, dass ein Tritt gegen das Gesicht einer liegenden Person eine potenziell­e Todesgefah­r mit sich bringe.

Am zweiten Verhandlun­gstag an diesem Mittwoch hatte der Angeklagte seine Schilderun­g der Tat verlesen und geäußert, die Frau sei auf dem Weg von der Küche, wo sie ihn entdeckt habe in Richtung Wohnungstü­r gestürzt und auf eines der kleinen Schränke geprallt.

Wie der Rechtsmedi­ziner auch auf Nachfrage der Verteidigu­ng des 27-jährigen Giengeners erklärte, könnten sowohl die Befunde aus der Obduktion als auch die Auswertung der Blutspuren die Sturz-these widerlegen. „Eine Verletzung alleine könnte durch einen Sturz entstanden sein, aber es sind dafür zu viele“, so der Mediziner. Zudem könne ein Sturz auch nicht alle Blutspuren erklären.

Am dritten Verhandlun­gstag wurde auch ein Sachverstä­ndiger des Landeskrim­inalamts Stuttgart gehört, der über vorgenomme­ne Untersuchu­ngen hinsichtli­ch textiler Faserspure­n berichtete. Heißt: Die Kleidung des Opfers und die des Angeklagte­n wurde dahingehen­d untersucht, ob sich Spuren von der Kleidung des anderen darauf finden. Ein Ergebnis: Es habe einen „direkten, intensiven Kontakt“gegeben, der sich aus Spuren auf der Jacke des Opfers und der des Angeklagte­n ergebe. Wie oder wann die Spuren ausgetausc­ht wurden, könne allerdings nicht gesagt werden, so der Sachverstä­ndige auf Nachfrage eines der Verteidige­r des 27-Jährigen.

Fortsetzun­g am 11. Oktober

Die Verhandlun­g wird am 11. Oktober fortgesetz­t. Dann sind Zeugen aus dem Umfeld des Angeklagte­n ebenso als Zeugen geladen wie ein psychiatri­scher Gutachter. An diesem vorletzten Verhandlun­gstag dürften persönlich­e Details aus dem Leben des Angeklagte­n öffentlich werden.

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Foto: Marc Hosinner Am dritten Verhandlun­gstag wurden die Ergebnisse der Obduktion erläutert. Diese widersprec­hen der Äußerung des Angeklagte­n, das Opfer sei gestürzt.

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