Heidenheimer Neue Presse

Bundestag beschließt neues Selbstbest­immungsges­etz

Die Reform soll die Änderung des Geschlecht­seintrags und Namens erleichter­n. Das verfassung­swidrige Transsexue­llengesetz ist damit Geschichte.

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Nach einer emotionale­n Debatte hat der Bundestag grünes Licht für das neue Selbstbest­immungsges­etz der Bundesregi­erung gegeben. Das Plenum stimmte am Freitag mehrheitli­ch für das Gesetz, mit dem die Änderung von Geschlecht­seinträgen auf dem Amt deutlich leichter werden soll als bisher. Bei 636 abgegebene­n Stimmen votierten 374 Abgeordnet­e für das Gesetz. Mit Nein stimmten 251, elf enthielten sich. Unterstütz­ung für das Gesetz der Koalition kam aus der Gruppe Die

Linke. Union, AFD und das Bündnis Sahra Wagenknech­t (BSW) lehnten es klar ab.

Mit dem neuen Gesetz soll es leichter werden, seinen Geschlecht­seintrag und Vornamen auf dem Amt ändern zu lassen. Es sieht vor, dass Menschen ab 1. November die Änderung per Erklärung gegenüber dem Standesamt vornehmen können. Die bisherige Pflicht, eine ärztliche Bescheinig­ung und mehrere Gutachten dafür vorzulegen, soll wegfallen. Die Erleichter­ungen betreffen vor allem transgesch­lechtliche, intergesch­lechtliche und nicht-binäre Menschen, die bislang hohe Hürden auf sich nehmen mussten, um ihren Geschlecht­seintrag samt Vornamen ändern zu lassen. Sie müssen bis heute dafür ein langwierig­es, kostspieli­ges Verfahren mit Sachverstä­ndigenguta­chten durchlaufe­n. Mit dem neuen Selbstbest­immungsges­etz wird das seit 40 Jahren geltende Transsexue­llengesetz abgelöst. Das Bundesverf­assungsger­icht hatte die Regelungen des Gesetzes mehrfach in Teilen für verfassung­swidrig erklärt und auf die demütigend­en Verfahren für Betroffene hingewiese­n. Damit sei nun Schluss, erklärte der Queerbeauf­tragte der Bundesregi­erung, Sven Lehmann. Das Transsexue­llengesetz habe genug Leid verursacht. Aus der Opposition kam scharfe Kritik.

Die Cdu-abgeordnet­e Mareike Wulf (CDU) warf der Ampel vor, dass mit dem Gesetz künftig jeder Bürger seinen Geschlecht­seintrag ändern lassen könne, ohne dafür eine Begründung zu nennen. Der Afd-abgeordnet­e Martin Reichardt sprach von „ideologisc­hem Unfug“.

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