Finger weg vom Wespennest
Was tun, wenn Wespen im Rolladenkasten oder Schwalben am Haus nisten? Auch wenn beides noch so lästig ist, die Nester sind tabu.
Schon mal ein Wespennest aus der Nähe angeschaut? Das ist wenig ratsam, wenn es noch bewohnt ist, aber es lohnt sich, sich mal ein verlassenes Nest anzuschauen. Es ist ein kleines Meisterwerk der Baukunst, das die Insekten mit dem fiesen Stachel jedes Jahr aufs Neue errichten. Aktuell sind Wespen und Hornissen auf der Suche nach Unterkünften, ebenso die Vögel. Deshalb sollte genau darauf geachtet werden, was sich am Haus und drumherum tut und ob vermehrt Wespen und Hornissen immer wieder die gleichen Stellen anfliegen.
Die Faszination über das Können der Wespen kann ganz schnell in Ablehnung umschlagen. Zum Beispiel, wenn sich Wespen im Rollladenkasten, auf Terrasse oder Balkon niederlassen wollen. Sie umschwärmen Kuchen, Tassen und Gläser und sind nicht zu vertreiben. Auch Schwalben am Haus lösen immer wieder Ärger aus. Dreck, den sie hinterlassen, möchte niemand haben.
Das Vertreiben der Untermieter kann im Fall der Wespen zunächst einmal gefährlich sein. Auf jeden Fall ist es verboten, Wespen-, Hornissen- und Vogelnester zu entfernen. Vor allem dann, wenn sie bewohnt sind.
Geregelt wird das Vogelnestentfernungs-verbot nach Auskunft des Umweltministeriums im Bundesnaturschutzgesetz. Die Eu-vogelschutzrichtlinie schützt auch die „Fortpflanzungsstätten“der Vögel. So bezeichnet Martin Klatt, Referent für Arten- und Biotopschutz beim Naturschutzbund Deutschland (Nabu), die
Nester. Mehrjährig genutzte Nester, zum Beispiel von Schwalben und Greifvögeln, seien auch geschützt, wenn die Vögel im Winterquartier sind. Denn die meisten kommen ja wieder.
Muss ein Nest zum Beispiel wegen einer Hausrenovierung entfernt werden, ist eine Ausnahmegenehmigung der Unteren Naturschutzbehörde am Landratsamt nötig. „Diese ist dann in der Regel mit der Auflage verbunden, vor der nächsten Brutsaison Kunstnester anzubringen – am besten mit fachgerecht darunter angebrachten Kotbrettern, um eine Verschmutzung der Fassade zu verhindern“, sagt Martin Klatt.
Wenn Schwalben beginnen, Nester zu bauen, dürfen Hausbesitzer nicht eingreifen, sagt Pressereferentin Friederike Lanfermann vom Umweltministerium. Nester mit Eiern dürfen erst recht nicht entfernt werden. Lockerer ist die Regelung für Nester von Vögeln, die jedes Jahr neu bauen. Dazu gehören unter anderen Amseln, Rotkehlchen und Feldlerchen. In dem Fall „erlischt der Schutz nach Abschluss der Brutperiode“.
Ähnlich ist die Regelung bei Wespen und Hornissen. „Alle heimischen Hornissen- und Wespenarten genießen – wie alle wildlebenden Tiere – Schutz nach Paragraph 39 des Bundesnaturschutzgesetzes. Sie dürfen nicht ohne vernünftigen Grund getötet, gefangen oder Nester zerstört werden“, klärt Lanfermann auf. Haben sich Wespen im Rollladenkasten niedergelassen, sollte sich der Haus- oder Wohnungsbesitzer bei der Unteren Naturschutzbehörde Rat holen.
Jetzt, da Wespenköniginnen auf der Suche sind, empfiehlt Martin Klatt vom Nabu, alle Öffnungen, die den Insekten Unterschlupf bieten könnten, zu verstopfen. Hilfreich an Rolläden seien Bürstendichtungen.
Muss ein Wespennest entfernt werden, etwa wenn Allergiker oder Kinder im Haus wohnen, muss das von der Naturschutzbehörde genehmigt werden. „Das eigenständige Entfernen oder Zerstören von bewohnten Vogel- und Insekten-nestern ist tabu“, betont Matthias Bauer von der Verbraucherzentrale Baden-württemberg. Wer die Tiere mutwillig beeinträchtige, einfange oder töte, oder ein bewohntes Nest zerstöre, „muss mit hohen Geldbußen bis zu 50 000 Euro rechnen“.
Eigenständiges Entfernen von bewohnten Vogelund Insekten-nestern ist tabu.
Matthias Bauer Verbraucherzentrale
Horrende Rechnungen
Er empfiehlt, sich bei der Naturschutzbehörde nach örtlichen Fachkräften oder Naturschutzorganisationen zu erkundigen, die die Lage vor Ort einschätzen und ein Nest entfernen können – und die seriös arbeiten. Immer wieder wenden sich Menschen an die Verbraucherzentralen, die von unseriösen Schädlingsbekämpfern mit horrenden Rechnungen abgezockt wurden.
„Die Kosten hängen immer von der jeweiligen Situation ab. Entscheidend sind Größe des Nestes, Zugänglichkeit und Zeitaufwand“, sagt Bauer. Er empfiehlt, einen Kostenanschlag einzuholen. Nie sollte man Dienstleistungen übers Internet buchen. Bei Kosten über 500 Euro sollte man Abstand nehmen und ein Vergleichsangebot einholen.