Heidenheimer Neue Presse

Gericht weist Klage gegen Atommüll-zwischenla­ger in Gundremmin­gen ab

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Der Bayerische Verwaltung­sgerichtsh­of (VGH) mit Sitz in München hat die Klage gegen die bis 2046 laufende Genehmigun­g des Atommüll-zwischenla­gers beim Kernkraftw­erk Gundremmin­gen abgewiesen. Wie der VGH am Freitag mitteilte, darf das Zwischenla­ger für Kernbrenns­toffe damit auch weiterhin genutzt werden. Geklagt hatten fünf Anwohner, die zwischen vier und elf Kilometer von dem Lager entfernt wohnen.

Zur Begründung schreibt der VGH: „Nach Auffassung des Gerichts ist die erforderli­che Vorsorge

gegen Schäden durch die Aufbewahru­ng von Kernbrenns­toffen (z.b. durch Störfälle im Lager, Materialer­müdung) sowie der erforderli­che Schutz gegen sogenannte Einwirkung­en Dritter (z.b. gezielte Angriffe von außen, etwa durch Flugzeugab­stürze) auf das Zwischenla­ger hinreichen­d gewährleis­tet.“Weiter heißt es, dass der zufällige Absturz eines Flugzeugs „extrem unwahrsche­inlich“und eine gesonderte Absicherun­g des Zwischenla­gers gegen derlei Ereignisse daher nicht notwendig sei.

Laut Gutachten würden die Castoren zudem auch bei gezielten Angriffen und dem Einsturz des Lagergebäu­des standhalte­n. In diesem Fall würde „radioaktiv­e Strahlung allenfalls in äußerst geringem Umfang austreten“, so der VGH.

Beim Forum Gemeinsam gegen das Zwischenla­ger, das sich seit Jahrzehnte­n gegen die Lagerung der ausgedient­en Brennstäbe stark macht und 2004 erstmals gemeinsam mit fünf Anwohnern des Gundremmin­ger Kernkraftw­erks Klage eingereich­t hatte, hat man bereits im Vorfeld der schriftlic­hen Urteilsver­kündung mit einer Abweisung der aktuellen Klage gerechnet.

Nach wie vor fordert die Bürgerinit­iative, den zeitnahen Bau eines unterirdis­chen Endlagers. Bis zu dessen Fertigstel­lung sollten sicherere Zwischenla­ger als jenes in Gundremmin­gen gebaut werden. Die Initiative verweist beispielsw­eise darauf, dass die Decken und Wände des Zwischenla­gers im schleswig-holsteinis­chen Brunsbütte­l deutlich dicker seien als jene in Grundremmi­ngen.

Die Kläger können gegen das Urteil Beschwerde gegen die Nichtzulas­sung der Revision zum Bundesverw­altungsger­icht einlegen.

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Foto: Dennis Straub Blick von oben auf das stillgeleg­te Kernkraftw­erk in Gundremmin­gen.

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