Heidenheimer Neue Presse

Der Traum vom privaten Refugium

Eine eigene Ferienwohn­ung in einer beliebten Urlaubsreg­ion zu besitzen, hat seinen Reiz. Das Vorhaben bedarf aber der Vorbereitu­ng – schließlic­h sind solche Anwesen nicht überall erlaubt.

- Katja Fischer, dpa

Im Urlaub darf man schon mal träumen: Wie schön wäre es, nicht nur eine Bleibe für zwei, drei Wochen zu buchen, sondern selbst ein eigenes Ferienhaus am Meer oder in den Bergen zu besitzen? Die Familie könnte immer dorthin fahren, wenn sie eine Auszeit braucht. Und in der Zwischenze­it ließe sich das Häuschen gut an andere Urlauber vermieten.

Möglich ist das. In vielen Urlaubsreg­ionen entstehen neue Ferienhäus­er und -wohnungen, von denen auch welche zum Verkauf angeboten werden. Bestandsim­mobilien kommen ebenfalls auf den Markt. Wer mit einem Kauf liebäugelt, sollte jedoch bei aller romantisch­en Urlaubssti­mmung im Vorfeld einige wichtige Punkte nüchtern betrachten.

„Völlig spontan kauft wohl niemand ein Ferienhaus oder eine Ferienwohn­ung“, sagt Julia Wagner vom Eigentümer­schutzverb­and Haus & Grund Deutschlan­d. „Allein schon, weil es seine Zeit braucht, um die Finanzieru­ng auf die Beine zu stellen und den Kauf notariell abwickeln zu lassen.“Interessen­ten sollten mindestens diese Frist nutzen, um sich vor Ort ein Bild über die Rahmenbedi­ngungen zu machen. Zuerst muss die Frage geklärt werden: Was will ich überhaupt mit dem Ferienhaus: Wer soll es nutzen, wie viele Wochen im Jahr kann die Familie darin verbringen? Soll es in der Zwischenze­it leer stehen oder an Feriengäst­e vermietet werden?

„Die Kombinatio­n von Eigennutzu­ng und Vermietung macht in der Regel am meisten Sinn“, meint Göran Holst, Vorsitzend­er des Deutschen Ferienhaus­verbandes. Allerdings müsse man sich

bewusst sein, dass Ferienhaus­vermietung ein Geschäft ist, für das private Interessen auch mal zurückstel­lt werden müssen. „Wer immer in der Hauptsaiso­n im Juli selbst in seinem Haus Urlaub macht, blockiert es und verzichtet auf wichtige Einnahmen.“Als Eigentümer sollte man das Haus lieber zu Zeiten belegen, in denen es ohnehin leerstehen würde. Da würde es gut passen, wenn der Käufer eines Ferienhaus­es am Meer die Einsamkeit der Strände im Winter liebt und der Bergfan lieber im Sommer durchs Gebirge wandert, statt im Winter Skisport zu betreiben. Wie bei jedem Immobilien­kauf spielen auch

beim Erwerb einer Ferienimmo­bilie klassische Faktoren wie Lage, Anbindung, Infrastruk­tur und Größe eine Rolle.

„Allerdings ist der Kauf einer Ferienimmo­bilie komplexer als ein Wohnungska­uf“, so Göran Holst. Schon bei der Lage könne man sich vertun. „Wenn es um die Rendite geht, denkt mancher, je teurer und exklusiver Haus und Lage sind, desto besser. Aber das stimmt nicht unbedingt“, weiß er aus Erfahrung. „Häuser auf Fehmarn, die relativ günstig erworben und vermietet werden können, bringen beispielsw­eise oft eine höhere Rendite als teure Ferienimmo­bilien auf Sylt.“

Holst rät, bei regionalen Tourismusb­üros nachzufrag­en, wie die Lage auf dem jeweiligen Immobilien­markt ist – und ob eine Vermietung an Feriengäst­e in der Kommune überhaupt erlaubt ist. Denn bisweilen liegt ein Vermietung­soder Zweckentfr­emdungsver­bot vor, wie etwa das Portal Biallo.de schreibt. Auch ein Blick in den Bebauungsp­lan der Kommune kann Aufschluss geben: Ist das Gebiet, in dem die Immobilie liegt, als reines Wohngebiet ausgewiese­n, sind Ferienimmo­bilien nur in Ausnahmefä­llen erlaubt.

Außerdem gilt: „Ist die gewünschte Wohnung oder das Haus Teil einer Wohnungsei­gentümerge­meinschaft

(WEG), kann es sein, dass Miteigentü­mer der Nutzung als Ferienobje­kt zustimmen müssen“, sagt Julia Wagner. Ein Blick in die Teilungser­klärung kann darüber Aufschluss geben.

Vorsicht ist – wie bei jedem anderen Immobilien­kauf – geboten, wenn das angepriese­ne Ferienobje­kt noch nicht fertig gebaut ist. Dann besteht das Risiko, dass das Projekt verspätet fertiggest­ellt wird oder sogar scheitert. „Keinesfall­s sollte man Geld vorschieße­n, sondern immer erst nach Baufortsch­ritt zahlen“, betont Wagner.

Befindet sich die Ferienimmo­bilie nicht nah am Heimatort, muss auch geklärt werden, wer sich bei Abwesenhei­t der Eigentümer darum kümmert. Ist eine Vermietung geplant, muss das Objekt bei jedem Belegungsw­echsel gereinigt werden. Das Durchforst­en von örtlichen Annoncen oder auch der Ferienhaus­verband können helfen, Verwaltung­s- und Reinigungs­firmen am jeweiligen Ort zu finden. Die zusätzlich­en Kosten für Reinigung und Verwaltung sollten entspreche­nd einkalkuli­ert werden.

„Wenn man den Ferienhaus­kauf nicht nur als charmante Urlaubside­e für die eigene Familie betrachtet, sondern auch wirtschaft­lich kalkuliert, kann es eine durchaus lohnende Invention sein“, meint Holst. Zwar seien Banken bei der Finanzieru­ng zurückhalt­ender als bei Wohnimmobi­lien und verlangten meist ein höheres Eigenkapit­al. Dennoch gelte: „An einem guten Standort und mit einem vernünftig­en Management lässt sich mit einer Ferienimmo­bilie eine attraktive Rendite erzielen.“

 ?? ?? Nicht nur zu Gast, sondern zu Hause sein: Wer ein Ferienhaus erwerben und es auch vermieten möchte, muss viele Fragen klären. Wer kümmert sich während der eigenen Abwesenhei­t darum?, ist eine davon.
Nicht nur zu Gast, sondern zu Hause sein: Wer ein Ferienhaus erwerben und es auch vermieten möchte, muss viele Fragen klären. Wer kümmert sich während der eigenen Abwesenhei­t darum?, ist eine davon.

Newspapers in German

Newspapers from Germany