Heidenheimer Neue Presse

Werden Polizisten jetzt zu „Dealern“?

Innenminis­terium sieht Klärungsbe­darf im Umgang mit beschlagna­hmten Drogen.

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Entspreche­nde Sorgen aus den Reihen der Polizei, aber auch unterschie­dliche Einschätzu­ngen im Umgang mit dem neuen Gesetz bei den Staatsanwa­ltschaften in Südwesten haben nun zu einer entspreche­nden Rückfrage von Cdu-landtagsab­geordneten um den Abgeordnet­en Christian Gehring an das Innenminis­terium geführt. Innenminis­ter Thomas Strobl (CDU) ist selbst scharfer Kritiker des neuen Gesetzes.

Dass es die Unsicherhe­it auch in dieser Frage bei der Polizei gibt, bestätigt das Innenminis­terium

in seiner Antwort, die unserer Redaktion vorliegt. Die Fragestell­ung, ob sich Polizeibea­mte durch die Rückgabe von beschlagna­hmtem Cannabis strafbar machen können, wurde demnach bereits von der Landespoli­zei an die Staatsanwa­ltschaften Tübingen und Stuttgart herangetra­gen. Erwachsene­n ist seit 1. April der Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis „im Freien“oder der Besitz von bis zu 50 Gramm Cannabis am eigenen Wohnsitz erlaubt.

In Übereinsti­mmung mit der Staatsanwa­ltschaft Stuttgart vertreten die Generalsta­atsanwalts­chaften Karlsruhe und Stuttgart laut Innenminis­terium zwar die Rechtsauff­assung, dass sich ein Polizeibea­mter im Ergebnis nicht strafbar mache, wenn er (einstweile­n) sichergest­elltes Cannabis zurückgibt. Etwa, wenn sich nach dessen „Verwiegung“ergeben habe, dass die erlaubte Menge nicht überschrit­ten wurde. Es erscheine schon zweifelhaf­t, ob in der bloßen Rückabwick­lung der Sicherstel­lung eine „Abgabe“zu sehen sei. Letztendli­ch führe jedoch die Regelung im Gesetz zur

Straflosig­keit der handelnden Polizeibea­mten.

Der Cdu-fraktionsv­orsitzende Manuel Hagel dazu: „Die Ampel überblickt die Folgen der Cannabisle­galisierun­g nicht. Polizisten haben Angst, nun selbst als Dealer bestraft zu werden. Hier werden doch Recht und Unrecht auf den Kopf gestellt.“Der innenpolit­ische Sprecher der Fraktion, Christian Gehring, ärgert sich: „Die Polizei bekommt von der Bundesregi­erung lauter ungeklärte Fragestell­ungen vor die Füße geworfen.“

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