Werden Polizisten jetzt zu „Dealern“?
Innenministerium sieht Klärungsbedarf im Umgang mit beschlagnahmten Drogen.
Entsprechende Sorgen aus den Reihen der Polizei, aber auch unterschiedliche Einschätzungen im Umgang mit dem neuen Gesetz bei den Staatsanwaltschaften in Südwesten haben nun zu einer entsprechenden Rückfrage von Cdu-landtagsabgeordneten um den Abgeordneten Christian Gehring an das Innenministerium geführt. Innenminister Thomas Strobl (CDU) ist selbst scharfer Kritiker des neuen Gesetzes.
Dass es die Unsicherheit auch in dieser Frage bei der Polizei gibt, bestätigt das Innenministerium
in seiner Antwort, die unserer Redaktion vorliegt. Die Fragestellung, ob sich Polizeibeamte durch die Rückgabe von beschlagnahmtem Cannabis strafbar machen können, wurde demnach bereits von der Landespolizei an die Staatsanwaltschaften Tübingen und Stuttgart herangetragen. Erwachsenen ist seit 1. April der Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis „im Freien“oder der Besitz von bis zu 50 Gramm Cannabis am eigenen Wohnsitz erlaubt.
In Übereinstimmung mit der Staatsanwaltschaft Stuttgart vertreten die Generalstaatsanwaltschaften Karlsruhe und Stuttgart laut Innenministerium zwar die Rechtsauffassung, dass sich ein Polizeibeamter im Ergebnis nicht strafbar mache, wenn er (einstweilen) sichergestelltes Cannabis zurückgibt. Etwa, wenn sich nach dessen „Verwiegung“ergeben habe, dass die erlaubte Menge nicht überschritten wurde. Es erscheine schon zweifelhaft, ob in der bloßen Rückabwicklung der Sicherstellung eine „Abgabe“zu sehen sei. Letztendlich führe jedoch die Regelung im Gesetz zur
Straflosigkeit der handelnden Polizeibeamten.
Der Cdu-fraktionsvorsitzende Manuel Hagel dazu: „Die Ampel überblickt die Folgen der Cannabislegalisierung nicht. Polizisten haben Angst, nun selbst als Dealer bestraft zu werden. Hier werden doch Recht und Unrecht auf den Kopf gestellt.“Der innenpolitische Sprecher der Fraktion, Christian Gehring, ärgert sich: „Die Polizei bekommt von der Bundesregierung lauter ungeklärte Fragestellungen vor die Füße geworfen.“