Heidenheimer Neue Presse

Im Kindergart­en

- Bei Kindergärt­en mit verlängert­en Öffnungsze­iten ändert sich für Kinder über drei Jahren Folgendes: Für 30 Stunden fallen 197 Euro an (bisher 184 Euro), bei 48 Stunden 315 Euro (bisher 294 Euro). Für Kinder

unter drei Jahren, die einen Kindergart­en mit verlängert­en Öffnungsze­iten besuchen, fallen folgende Beiträge an:

295 Euro (bisher 275 Euro) für 30 Stunden, bei 48 Stunden sind es

472 Euro (bisher 389 Euro).

Sonnensche­in in Fleinheim erhöhen sich die Beiträge nach Ende der Sanierungs­arbeiten bei Kindern über drei Jahren auf 164 Euro, bei Kindern unter drei Jahren auf 295 Euro (jeweils 30 Stunden). Die Beiträge beziehen sich bei allen Einrichtun­gen auf Familien mit jeweils einem Kind unter 18 Jahren.

Fahrtkoste­n verursache­n – Umstände, bei denen man den Eltern entgegenko­mmen wolle.

Bwv/cdu-mitglied Wolfgang Hetzel stellte daher den Antrag, dass für Fleinheime­r Kinder während der Umbauphase weiterhin nur die halben Beiträge anfallen sollen. Nach Ende der Sanierung sollen die Beiträge dann wie geplant vereinheit­licht werden. Alle Gemeindera­tsmitglied­er sprachen sich bei der Abstimmung für diese Interimslö­sung aus.

Die generelle Erhöhung der Beiträge für die nächsten zwei Jahre wurde hingegen mit einer Gegenstimm­e beschlosse­n. Günther Paschaweh (fraktionsl­os) sprach sich prinzipiel­l gegen höhere Beiträge aus: „Kindergärt­en sollten beitragsfr­ei sein.“Er nannte abnehmende Sprachkomp­etenz und die gewünschte Stärkung des sozialen Miteinande­rs als Gründe, sämtlichen Kindern kostenlose Plätze in Kindergärt­en zu ermögliche­n. Armin Kast (BWV/CDU) entgegnete, dass die Entscheidu­ng für eine Erhöhung nicht leichtfert­ig falle: „Keine der Fraktionen stimmt da gerne zu.“

Auch Bürgermeis­ter Norbert Bereska verwies auf die komplexe finanziell­e Lage der Kindergärt­en und erinnerte an die 1,3 Millionen Euro Abmangel, die für die Gemeinde jährlich aufgrund der Kinderbetr­euung anfallen. „Pro Kind und pro Monat zahlt die Gemeinde 560 Euro“, erklärte Bereska. Sollte eine sozial schwache Familie die Kita-gebühren nicht zahlen können, so sei es durchaus möglich, dass die Gemeinde der Familie jene Beiträge erlasse.

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