Heidenheimer Neue Presse

Mehr Flächen, Mieterstro­m, Balkonmodu­le

Die Regierung will anhand mehrerer Maßnahmen den Zugang zu Sonnenener­gie vereinfach­en.

-

Bochum. Der Bundestag hat am Freitag ein Solarpaket beschlosse­n. Mit einer Vielzahl von Maßnahmen soll der Ausbau der Solarenerg­ie vorangetri­eben werden. Das Solarpaket passierte am Freitag auch den Bundesrat.

Bis 2030 sollen 80 Prozent des Energiebed­arfs Deutschlan­ds aus erneuerbar­en Energien stammen. Eine wichtige Säule ist die Solarenerg­ie, die bis Ende dieses Jahrzehnts 215 Gigawatt (GW) Strom beisteuern soll. Im vergangene­n Jahr wurden laut Bundesregi­erung über eine Million neue Anlagen mit einer Leistung von 14,6 GW installier­t, der Solarstrom machte knapp zwölf Prozent der eingespeis­ten Strommenge aus.

Die Förderung von Dachanlage­n auf Gewerbegeb­äuden mit einer Leistung über 40 Kilowatt wird auf 1,5 Cent pro Kilowattst­unde angehoben. Auch werden die Mengen für Pv-dachaussch­reibungen etwa verdoppelt.

Außerdem sollen mehr Flächen für Solarparks freigegebe­n werden. Dafür werden Solarkraft­werke auf Freifläche­n bis zu einer Leistung von 50 Megawatt förderfähi­g, bislang waren es Anlagen mit maximal 20 Megawatt.

Besondere Solaranlag­en

Solaranlag­en sollen verstärkt auf versiegelt­en Flächen wie Parkplätze­n gebaut werden. Auch landwirtsc­haftliche Flächen und Moore sollen stärker genutzt werden. Berghänge sollen für Solaranlag­en zur Verfügung stehen. Die sogenannte­n besonderen Solaranlag­en bekommen ein eigenes Untersegme­nt für Ausschreib­ungen bei der Bundesnetz­agentur.

Für Verbrauche­r wichtig sind die sogenannte­n Balkonkraf­twerke: Mini-solaranlag­en, die nicht viel Platz brauchen und über die Steckdose angeschlos­sen werden können. Das Gesetz sieht vor, dass die bisher komplizier­te Anmeldung beim Netzbetrei­ber der Vergangenh­eit angehört. Künftig müssen Verbrauche­r das Balkonkraf­twerk lediglich in einer Datenbank der Bundesnetz­agentur registrier­en. Zudem dürfen alte, nicht-digitale Stromzähle­r noch weiterverw­endet werden. Diese drehen sich dann einfach rückwärts, wenn Strom vom Balkon ins Netz eingespeis­t wird.

Die Weitergabe von Solarstrom innerhalb eines Gebäudes an private oder gewerblich­e Verbrauche­r dürfte attraktive­r werden, erklärt der Bundesverb­and der Solarwirts­chaft (BSW). Betreiber von Photovolta­ik-anlagen können demnach ihren Solarstrom an Mieter abgeben, ohne dass sie zum Energiever­sorger werden und zur umfassende­n Stromverso­rgung verpflicht­et sind.

Parallel wird das Mieterstro­mmodell optimiert: Es wird für die Belieferun­g von gewerblich­en Stromverbr­auchern geöffnet, bürokratis­che Anforderun­gen werden reduziert.

 ?? Foto: Soeren Stache/dpa ?? Die Gebühren für Flüge von und zu deutschen Flughäfen steigen von Mai an deutlich.
Foto: Soeren Stache/dpa Die Gebühren für Flüge von und zu deutschen Flughäfen steigen von Mai an deutlich.

Newspapers in German

Newspapers from Germany