Mehr Flächen, Mieterstrom, Balkonmodule
Die Regierung will anhand mehrerer Maßnahmen den Zugang zu Sonnenenergie vereinfachen.
Bochum. Der Bundestag hat am Freitag ein Solarpaket beschlossen. Mit einer Vielzahl von Maßnahmen soll der Ausbau der Solarenergie vorangetrieben werden. Das Solarpaket passierte am Freitag auch den Bundesrat.
Bis 2030 sollen 80 Prozent des Energiebedarfs Deutschlands aus erneuerbaren Energien stammen. Eine wichtige Säule ist die Solarenergie, die bis Ende dieses Jahrzehnts 215 Gigawatt (GW) Strom beisteuern soll. Im vergangenen Jahr wurden laut Bundesregierung über eine Million neue Anlagen mit einer Leistung von 14,6 GW installiert, der Solarstrom machte knapp zwölf Prozent der eingespeisten Strommenge aus.
Die Förderung von Dachanlagen auf Gewerbegebäuden mit einer Leistung über 40 Kilowatt wird auf 1,5 Cent pro Kilowattstunde angehoben. Auch werden die Mengen für Pv-dachausschreibungen etwa verdoppelt.
Außerdem sollen mehr Flächen für Solarparks freigegeben werden. Dafür werden Solarkraftwerke auf Freiflächen bis zu einer Leistung von 50 Megawatt förderfähig, bislang waren es Anlagen mit maximal 20 Megawatt.
Besondere Solaranlagen
Solaranlagen sollen verstärkt auf versiegelten Flächen wie Parkplätzen gebaut werden. Auch landwirtschaftliche Flächen und Moore sollen stärker genutzt werden. Berghänge sollen für Solaranlagen zur Verfügung stehen. Die sogenannten besonderen Solaranlagen bekommen ein eigenes Untersegment für Ausschreibungen bei der Bundesnetzagentur.
Für Verbraucher wichtig sind die sogenannten Balkonkraftwerke: Mini-solaranlagen, die nicht viel Platz brauchen und über die Steckdose angeschlossen werden können. Das Gesetz sieht vor, dass die bisher komplizierte Anmeldung beim Netzbetreiber der Vergangenheit angehört. Künftig müssen Verbraucher das Balkonkraftwerk lediglich in einer Datenbank der Bundesnetzagentur registrieren. Zudem dürfen alte, nicht-digitale Stromzähler noch weiterverwendet werden. Diese drehen sich dann einfach rückwärts, wenn Strom vom Balkon ins Netz eingespeist wird.
Die Weitergabe von Solarstrom innerhalb eines Gebäudes an private oder gewerbliche Verbraucher dürfte attraktiver werden, erklärt der Bundesverband der Solarwirtschaft (BSW). Betreiber von Photovoltaik-anlagen können demnach ihren Solarstrom an Mieter abgeben, ohne dass sie zum Energieversorger werden und zur umfassenden Stromversorgung verpflichtet sind.
Parallel wird das Mieterstrommodell optimiert: Es wird für die Belieferung von gewerblichen Stromverbrauchern geöffnet, bürokratische Anforderungen werden reduziert.