Was tut ein Integrationsmanager – und was haben die restlichen Gemeinden vor?
Das Programm ist Teil des Paktes für Integration, den das Landesministerium für Soziales und Integration und die Kommunalen Landesverbände im April 2017 unterzeichnet haben. Darin ist festgelegt, dass Badenwürttemberg 2017 und 2018 jährlich 160 Millionen Euro an die Kommunen weiterleitet. Jeweils 90 Millionen gelangen in Form einer Kopfpauschale zu den Kommunen, die restlichen jeweils 70 Millionen werden hauptsächlich über das zweijährige Integrationsmanagement-programm ausgeschüttet. Die Bewerbungsfrist für die Gemeinden endet voraussichtlich im Frühjahr 2018. Angestellt wären die Manager ab deren Bewilligung für zwei Jahre.
Die Stellenbeschreibung eines Integrationsmanagers sieht persönliche Gespräche mit den Asylbewerbern vor, um konkrete Ziele für deren Zukunft zu formulieren. Diese Ziele sollen dann in einem Integrationsplan festgehalten, regelmäßig überprüft und eventuell verändert werden. Der Manager betreut die Geflüchteten also in Fragen des alltäglichen Lebens (Arbeitsmarktintegration, Aufenthaltsrecht, Spracherwerb, Schule) und leitet sie wenn nötig an andere Stellen weiter. Zudem koordiniert er den Einsatz ehrenamtlicher Helfer und steht in Kontakt mit den Integrationsbeauftragten auf Gemeindeebene.
Die restlichen Städte und Gemeinden im Landkreis, also Heidenheim, Königsbronn, Nattheim, Gerstetten und Steinheim, haben sich ebenfalls zu einem Verbund zusammengeschlossen. Wie Heidenheims Pressesprecher Wolfgang Heinecker bestätigt, hat man bereits fünf Personen für die Aufgabe ausgebildet, die dann für den Verbund tätig werden sollen. Beim Landratsamt, das die Anträge ans Regierungspräsidium Stuttgart weiterleiten muss, sind die Integrationsmanager laut Peter Polta, Erster Landesbeamter, allerdings noch nicht beantragt. Die Kommunen bzw. Verbände, sagt er, können dies entweder jetzt, also auf Grundlage der vorläufigen Fördersummen tun, oder warten bis, die endgültige Berechnung vorliegt. Damit sei Mitte/ende Oktober zu rechnen. lst