Regierung will Web-portal für Bürgerdienste
Kanzleramtsminister Braun hat es eilig: Noch in diesem Jahr sollen erste Behördengänge auch im Internet möglich sein. Doch der Rückstand der Verwaltungen ist groß.
Berlin. Deutsche Behörden haben Nachholbedarf in Sachen Digitalisierung. Selbst „die kleinste Kreissparkasse hat oft eine deutlich komfortablere Verwaltung“, spottete Digital-staatsministerin Dorothee Bär (CSU) jüngst. Geht es nach ihrem Chef Kanzleramtsminister Helge Braun (CDU), soll sich das schon bald ändern: Das von der Bundesregierung für die laufende Legislaturperiode angekündigte digitale Bürgerportal soll schon möglichst schnell starten: „Noch in diesem Jahr soll damit begonnen werden, alle Verwaltungsleistungen, die online möglich sind, über ein Bürgerportal bereitzustellen“, sagte Braun dem „Tagesspiegel am Sonntag“.
Schon 2017 hat der Bundestag die Behörden von Bund, Ländern und Kommunen per Gesetz verpflichtet, alle geeigneten Dienstleistungen auch online anzubieten. Künftig soll jeder Bürger beispielsweise von daheim aus Pässe beantragen, Autos ummelden oder seinen Wohnort ändern können. „Die Bürger benötigen für den Zugang dann nur noch ein einziges Passwort – egal, ob sie eine Leistung von ihrer Stadt, ihrem Landkreis, ihrem Bundesland oder vom Bund benötigen. Sie haben damit Zugang überall hin“, bekräftigte Braun.
Offen ließ er allerdings, ob er selbst oder seine Staatsministerin das Projekt verantworten wird. Bär hatte erst kürzlich angekündigt, dass sie schon bis 2021 alle Behörden-dienstleistungen digital möglich machen wolle. Anders als Braun steht ihr allerdings kein eigener Etat zur Verfügung. Sie übernimmt allerdings einige It-zuständigkeiten, die zuvor beim Innenministerium lagen.
Für viele der angestrebten Dienstleistungen reicht ein Bürgerportal allein allerdings nicht aus. Sie sind erst möglich, wenn die Datenregister von Bund, Ländern und Kommunen digitalisiert und auf die gleichen Standards gebracht worden sind. Dies soll erst in einer zweiten Ausbaustufe passieren, erklärte Braun. Ziel sei, „dass die Daten sicher von Behörde zu Behörde ausgetauscht werden können“. Mit einem Datum hat er dieses Ziel nicht versehen.