Arbeiten für Gotteslohn ist illegal
Urteil Das Sozialgericht verlangt von einer Glaubensgemeinschaft die nachträgliche Bezahlung von Rentenbeiträgen.
Heilbronn. Sie möchte das „Reich Gottes“mit errichten. Dabei sollen der Spätregenmission fromme Gefolgsleute für Gotteslohn helfen. Im Alter werden sie in einem Glaubenshaus wie jenem namens „Libanon“in Beilstein (Kreis Heilbronn) versorgt. Doch wer aussteigt, steht mit leeren Händen da. Rente gibt es nicht.
Das Sozialgericht Heilbronn hat diese Praxis der Pfingstbewegung erneut für rechtswidrig erklärt. Die Spätregenmission muss 180 000 Euro als Renten-beiträge eines im März 2013 ausgeschiedenen Paares nachzahlen. Der Mann (Jahrgang 1952) hatte sich 1967 der Glaubensgemeinschaft angeschlossen. Seine ein Jahr jüngere Frau gehörte seit 1972 dazu.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig. In einer Erklärung weist die Freikirche auf die Absicht hin, mit einer Arbeitsgruppe eine Lösung zu finden. Daran sollen sich auch Vertreter der Rentenversicherung beteiligen.
60 weitere Verfahren
Die evangelische Freikirche steckt in finanziellen Nöten. Offenbar wurden schon Liegenschaften verkauft. Vor dem Sozialgericht Heilbronn seien rund 60 Parallelverfahren anhängig, teilte der Pressesprecher mit. Er geht davon aus, dass die angeblich nicht gezahlten Versicherungsbeiträge vorsichtig geschätzt „zweistellige Millionenhöhe“erreichen. Wegen der unentgeltlichen Tätigkeiten und nicht überwiesener Rentenbeiträge wird seit Mitte der 1990er Jahre gestritten.
Die Zentrale der abgeschotteten Glaubensgemeinschaft befindet sich in Südafrika, wo sie 1927 von Buren gegründet wurde. Das Zentrum der deutschen Aktivitäten ist Beilstein, dort sollen noch rund 100 Menschen in „urchristlicher Haltung“leben. Es waren schon mehr als 200. Der Name bezieht sich auf Psalm 63: „Wie eine dürre Steppe nach Regen lechzt, so dürste ich, o Gott, nach dir.“Der Alltag in den Missionshäusern sei von harter Arbeit ebenso geprägt gewesen wie von „Einschüchterungen, Drohungen und Zwang“, erklärte das Paar, zu dessen Gunsten das Sozialgericht jetzt entschieden hatte. Sie seien endgültig ausgestiegen, als 2013 Missstände und sexueller Missbrauch von Kindern bekannt geworden seien.