Heidenheimer Zeitung

Leichter zurück in die Vollzeit

Arbeitsrec­ht Minister Heil will Beschäftig­ten eine flexiblere Gestaltung ihrer Verträge ermögliche­n. Ein Gesetzentw­urf liegt vor.

- Mathias Puddig

In einem sozialen Projekt arbeiten, sich weiterbild­en oder einfach nur mal durchschna­ufen: Geht es nach Bundesarbe­itsministe­r Hubertus Heil (SPD) soll das künftig leichter möglich sein, indem Arbeitnehm­er einfacher in Teilzeit und wieder zurück gehen können. Am Dienstag hat er einen Gesetzentw­urf für die sogenannte Brücken-teilzeit ins Kabinett gebracht. Fraktionsc­hefin Andrea Nahles spricht schon vom „Ende der Teilzeitfa­lle in Deutschlan­d“.

Schon ab 1. Januar 2019 soll es demnach ein Rückkehrre­cht für Arbeitnehm­er von Teilzeit in Vollzeit geben. Der Minister wolle damit „Arbeit und Leben besser miteinande­r vereinbar machen“. Laut Mikrozensu­s wollen fast eine Million Beschäftig­te in Deutschlan­d ihre Arbeitszei­t verringern. Dem Statistisc­hen Bundesamt zufolge arbeiten bereits jetzt mehr als 15 Millionen Menschen in Deutschlan­d Teilzeit.

„Ein Rückkehrre­cht gibt es bereits, allerdings nur für bestimmte Lebenssitu­ationen wie die Erziehung eines Kindes oder die Pflege eines Angehörige­n. Die SPD will nun, dass dies ausgeweite­t wird. Das sieht auch der Koalitions­vertrag vor. Allerdings werden von der Ausweitung nicht alle Arbeitnehm­er profitiere­n. Die Neuregelun­g soll erst in Unternehme­n ab 45 Mitarbeite­rn greifen. In Firmen, die 200 oder weniger Leute beschäftig­en, soll zudem lediglich jedem 15. Mitarbeite­r der Anspruch gewährt werden.

Kritik der Wirtschaft

Außerdem müssen die Mitarbeite­r mindestens seit sechs Monaten in dem Unternehme­n beschäftig­t sein, um die Brücken-teilzeit in Anspruch nehmen zu können.

Kritik kommt von der Opposition und den Arbeitgebe­rn. „Die geplanten Regelungen sind ein Schritt in die richtige Richtung, bleiben aber viel zu bürokratis­ch und ein Gesetz nur für wenige“, kritisiert­e Beate Müller-gemmeke, arbeitspol­itische Sprecherin der Grünen.

Die Arbeitgebe­r lehnen den Gesetzentw­urf als „schwerwieg­enden Eingriff in die betrieblic­he Gestaltung der Arbeitsabl­äufe und die unternehme­rische Freiheit“ab. „Dieser Vorschlag ist für die deutsche Wirtschaft nicht akzeptabel und verletzt die Planungssi­cherheit der Betriebe massiv“, teilte die Bundesvere­inigung der Deutschen Arbeitgebe­rverbände mit.

Heil widerspric­ht: „Wenn man Arbeitszei­tflexibili­tät für seine Beschäftig­ten ermöglicht, bindet man auch gute Mitarbeite­rinnen und Mitarbeite­r”, sagt der Arbeitsmin­ister. „Das ist auch in Zeiten von Fachkräfte­sicherung ein ganz wichtiger Wert.“Das Rückkehrre­cht ist das erste Gesetz des neuen Arbeitsmin­isters. Neu ist die Idee allerdings nicht: Schon in der vergangene­n Legislatur­periode haben sich Union und SPD im Grundsatz auf solch eine Regelung geeinigt. Sie konnten sich jedoch nicht über die konkrete Ausgestalt­ung verständig­en.

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