Leichter zurück in die Vollzeit
Arbeitsrecht Minister Heil will Beschäftigten eine flexiblere Gestaltung ihrer Verträge ermöglichen. Ein Gesetzentwurf liegt vor.
In einem sozialen Projekt arbeiten, sich weiterbilden oder einfach nur mal durchschnaufen: Geht es nach Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) soll das künftig leichter möglich sein, indem Arbeitnehmer einfacher in Teilzeit und wieder zurück gehen können. Am Dienstag hat er einen Gesetzentwurf für die sogenannte Brücken-teilzeit ins Kabinett gebracht. Fraktionschefin Andrea Nahles spricht schon vom „Ende der Teilzeitfalle in Deutschland“.
Schon ab 1. Januar 2019 soll es demnach ein Rückkehrrecht für Arbeitnehmer von Teilzeit in Vollzeit geben. Der Minister wolle damit „Arbeit und Leben besser miteinander vereinbar machen“. Laut Mikrozensus wollen fast eine Million Beschäftigte in Deutschland ihre Arbeitszeit verringern. Dem Statistischen Bundesamt zufolge arbeiten bereits jetzt mehr als 15 Millionen Menschen in Deutschland Teilzeit.
„Ein Rückkehrrecht gibt es bereits, allerdings nur für bestimmte Lebenssituationen wie die Erziehung eines Kindes oder die Pflege eines Angehörigen. Die SPD will nun, dass dies ausgeweitet wird. Das sieht auch der Koalitionsvertrag vor. Allerdings werden von der Ausweitung nicht alle Arbeitnehmer profitieren. Die Neuregelung soll erst in Unternehmen ab 45 Mitarbeitern greifen. In Firmen, die 200 oder weniger Leute beschäftigen, soll zudem lediglich jedem 15. Mitarbeiter der Anspruch gewährt werden.
Kritik der Wirtschaft
Außerdem müssen die Mitarbeiter mindestens seit sechs Monaten in dem Unternehmen beschäftigt sein, um die Brücken-teilzeit in Anspruch nehmen zu können.
Kritik kommt von der Opposition und den Arbeitgebern. „Die geplanten Regelungen sind ein Schritt in die richtige Richtung, bleiben aber viel zu bürokratisch und ein Gesetz nur für wenige“, kritisierte Beate Müller-gemmeke, arbeitspolitische Sprecherin der Grünen.
Die Arbeitgeber lehnen den Gesetzentwurf als „schwerwiegenden Eingriff in die betriebliche Gestaltung der Arbeitsabläufe und die unternehmerische Freiheit“ab. „Dieser Vorschlag ist für die deutsche Wirtschaft nicht akzeptabel und verletzt die Planungssicherheit der Betriebe massiv“, teilte die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände mit.
Heil widerspricht: „Wenn man Arbeitszeitflexibilität für seine Beschäftigten ermöglicht, bindet man auch gute Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter”, sagt der Arbeitsminister. „Das ist auch in Zeiten von Fachkräftesicherung ein ganz wichtiger Wert.“Das Rückkehrrecht ist das erste Gesetz des neuen Arbeitsministers. Neu ist die Idee allerdings nicht: Schon in der vergangenen Legislaturperiode haben sich Union und SPD im Grundsatz auf solch eine Regelung geeinigt. Sie konnten sich jedoch nicht über die konkrete Ausgestaltung verständigen.