Kirchenasyl vor dem Kadi
Seit dem 4. Jahrhundert bieten Klöster und Kirchen bedrängten Menschen Schutz. Das wird nun nicht mehr gerne gesehen. Eine Ordensoberin soll sich dafür vor Gericht verantworten.
Der öffentliche Showdown ist vertagt: Am Donnerstag sollte sich vor dem Bamberger Amtsgericht erstmals eine Ordensoberin verantworten, weil sie einer Frau aus Eritrea Kirchenasyl gewährte. Wegen „Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt“erwirkte die Staatsanwaltschaft Bamberg einen Strafbefehl gegen Mechthild Thürmer, Äbtissin der Abtei Maria Frieden im oberfränkischen Kirchschletten. Die Ordensfrau weigerte sich, einen Strafbefehl von 2500 Euro zu begleichen.
„Ich habe nichts Unrechtes getan“, sagt Mechthild Thürmer im Telefongespräch. „Alles ist ordnungsgemäß gelaufen. Wir haben die Frau sofort offiziell bei den Behörden gemeldet.“Doch um korrekte Abläufe geht es bei dem Verfahren nicht. Mehr schon drängt sich der Eindruck auf, das Kirchenasyl insgesamt stehe auf der Anklagebank.
„Wenn Menschen in einer absoluten Notlage sind, müssen wir ihnen helfen. Als Christen haben wir die Pflicht dazu“, sagt Ordensoberin Mechthild Thürmer. „Das ist keine Straftat.“An die 30 Mal hat der Konvent Menschen in einer besonderen Bedrängnis aufgenommen. Bisher war das kein Problem. Doch der Fall der Eritreerin wird zur Probe aufs Exempel. Der Orden nahm die Frau im Herbst 2018 auf, weil ihr eine Abschiebung nach Italien drohte. Nach der Dublin III Verordnung müssen Flüchtlinge in der EU in dem Land einen Asylantrag stellen, in dem sie europäischen Boden betreten haben.
„In Italien hätte die Frau unter Brücken schlafen müssen, wäre Vergewaltigungen ausgesetzt gewesen“, glaubt Mechthild Thürmer. Das Eu-land sei wegen der Aufnahme so vieler Flüchtlinge völlig überfordert. Zudem wäre mit der Abschiebung der jungen Frau auch die kleine Familie auseinandergerissen worden. Der Ehemann der Afrikanerin hat einen gültigen Aufenthaltstitel für Deutschland. Die beiden sind junge Eltern. Weil Deutschland inzwischen das Asylverfahren übernommen hat, konnte die junge Frau Ende November das Kloster verlassen. Am Strafbefehl gegen die Ordensoberin änderte das nichts. Auf sie wartet inzwischen ein zweites Verfahren.
Kirchenasyl ist im Gesetz nicht verankert. Doch reicht die Tradition auf das vierte Jahrhundert zurück. Schon damals gewährten Klöster und Kirchen Schutzbedürftigen Unterschlupf. Heute wollen Unterstützer des Kirchenasyls erreichen, dass der Staat Anliegen von besonders gefährdeten
Geflüchteten noch einmal überdenkt beziehungsweise die Abschiebung in kritische europäische Länder unterlässt. Das stellt das Dublin-verfahren in Frage. Deutschland darf Schutzsuchende innerhalb einer bestimmten Frist in die zuständigen Eu-länder zurückverweisen. Gelingt das nicht, muss das Asylbegehren hier geprüft werden. Weil die Zahl der Kirchenasyle deutlich stieg – von durchschnittlich 68 Meldungen pro Monat im Jahr 2016, auf 78 im Jahr 2017 bis zum Höchststand im Juli 2018 auf 204 –, wurden die Regelungen verschärft. Inzwischen zählt das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) rund 53 neue Fälle pro Monat.
Auch Hope, einer jungen Frau aus Nigeria, drohte die Rückführung. „Ihr Fall ist so schlimm, dass uns gar nichts anderes übrig blieb, als sofort zu helfen“, sagt Mechthild Thürmer. Die junge Frau war in Libyen schwer misshandelt, mehrfach vergewaltigt und mit HIV infiziert worden. „Ihr ganzer Oberkörper ist voller Messerstiche.“Drei Mal flüchtete Hope über das Mittelmeer. Dutzende Menschen hat sie dabei ertrinken sehen. „Wie könnten wir da nicht helfen?“, fragt die 62jährige Kirchenfrau. Mit ihren elf Mitschwestern ist sie sich einig. Sie baten sogar Innenminister Horst Seehofer (CSU) um ein Einsehen. Eine Antwort blieb aus.
Staat und Kirchen haben bei der Aufnahme von Flüchtlingen lange intensiv zusammengearbeitet. Freiwillige halfen 2015, als viele Flüchtlinge nach Deutschland kamen, tatkräftig bei der Aufnahme der Menschen. Sie organisierten Betten und Kleidung, boten erste Deutschkurse an und begleiteten Geflüchtete zu Ämtern und Behörden. Die Zeichen standen auf Kooperation.
2015 vereinbarte das Bamf mit den Kirchen Regeln, wie in Fällen von Kirchenasyl vorzugehen ist. Danach müssen Gemeinden und Orden jeden neuen Fall unverzüglich melden und innerhalb eines Monats ein ausführliches Dossier
Wenn Menschen in einer absoluten Notlage sind, müssen wir ihnen helfen.
Mechthild Thürmer
Oberin der Abtei Maria Frieden
Rückgang ist zu begrüßen, da das Kirchenasyl für Ausnahmefälle vorgesehen sein soll. Stefan von Borstel
Bundesamt für Migration
einreichen, das – so die Klarstellung der Bundesbehörde – beschreibt, „warum der betroffenen Person individuell unzumutbar sein soll, ihr Asylverfahren in dem zuständigen Mitgliedstaat durchzuführen.“
Im August 2018 verlängerten die Innenminister die Rückführungsfristen auf 18 Monate. Damit mussten Kirchengemeinden und Orden für Schutzbedürftige länger aufkommen, wollten sie eine Rückführung verhindern. Für Helfer und Schutzbedürftigen, die während dieser langen Zeit die Kirchenräume nicht verlassen dürfen, sei das nicht einfach. „Da bekommst Du einen Koller“, sagt Mechthild Thürmer.
Stefan von Borstel, Sprecher des Bundesamtes für Migration, betont dagegen den Erfolg: „Der Rückgang der Meldungen ist zu begrüßen, da das Kirchenasyl lediglich für absolute Ausnahmefälle mit besonderen Härten vorgesehen sein soll.“