Beamte und der Risiko-urlaub
Dürfen Landesbedienstete in Hotspot-länder reisen? Was droht nach der Rückkehr? Zu Ferienbeginn arbeitet Grün-schwarz noch an einer Regelung.
Viele Beschäftigte im Land erhalten in diesen Tagen Mitteilungen ihrer Chefs, in denen sie dazu angehalten werden, keine Urlaubsreisen in Länder zu unternehmen, die offiziell als Corona-risikogebiete eingestuft sind. Für den Fall, dass sie es trotzdem tun, drohen manche Unternehmen mit finanziellen Konsequenzen: Denn derzeit muss jeder, der aus einem solchen Risikogebiet nach Deutschland einreist, unverzüglich für zwei Wochen in häusliche Quarantäne. Das heißt: Wenn überhaupt, ist nur die Arbeit im Homeoffice möglich – wenn die Tätigkeit das zulässt.
Arbeitgeber wollen damit verhindern, dass infizierte Angestellte das Virus in die Belegschaften eintragen und so den Betrieb gefährden. Zwar hat Bundes-gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) am Montag verpflichtende Corona-tests für Rückkehrer aus Risikogebieten angekündigt. Ein einmaliger negativer Test, etwa am Flughafen, schließt eine Infektion aber nicht mit Sicherheit aus. Einige Betriebe haben angekündigt, die Lohnfortzahlung für die Quarantäne-zeit zu verweigern.
So weit die Lage in der freien Wirtschaft. Doch wie sieht es bei Beamten aus? Für rund 137 000 baden-württembergische Lehrer haben die Sommerferien begonnen. Auch zehntausende Beamte und Angestellte anderer Behörden von Land und Gemeinden verreisen demnächst. Sind sie völlig frei in der Wahl ihres Ziels?
Bisher hat das Land diese Angelegenheit, die eine Reihe beamtenund besoldungsrechtlicher Fragen aufwirft, nicht geregelt. In einem Papier von Innen- und Finanzministerium, das Ende Mai zuletzt aktualisiert wurde, heißt es, der Dienstherr könne „aufklärend auf Risiken bei Privatreisen hinweisen“. Die Risikoabschätzung bleibe aber der Entscheidung der Beamten überlassen. Diese hätten „vor Antritt der Reise abzuklären, wie die Arbeitsfähigkeit nach Rückkehr sichergestellt werden kann“.
Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) reicht diese Regelung offenbar nicht. Nach der Kabinettssitzung am Dienstag sagt er, er habe eben Innenminister Thomas Strobl (CDU)
„darauf hingewiesen, dass das einer Klärung bedarf “. Zudem kündigte er ein Gespräch „auch dazu“mit Kultusministerin Susanne Eisenmann (CDU) an.
In deren Haus hatte man sich innerhalb der Landesregierung wohl als erstes mit der Frage beschäftigt. Das legen jedenfalls Unterlagen nahe, die diese Zeitung einsehen konnte. Ende vergangener Woche entstanden auf Arbeitsebene offenbar erste Kontakte dazu zwischen Kultus-, Innenund Finanzministerium.
Bayern als Vorbild?
Während Eisenmann die meisten Beamten hat, ist Strobl für das Beamtenrecht zuständig – und Finanzministerin Edith Sitzmann (Grüne) für die Besoldung. In den Ministerien, wo nun eilig eine Regelung gestrickt wird, kursiert ein Brief des bayerischen Finanzministeriums. In dem Schreiben, das dieser Zeitung vorliegt, wird Beamtenurlaub in Risikogebieten als „unangemessenes Handeln“qualifiziert. Unter Umständen könne ein „bewusstes Herbeiführen einer Quarantänesituation“vorliegen, auch Disziplinarverfahren seien möglich.
Grundsätzlich aber sei, wo möglich, in Quarantäne Telearbeit angezeigt. Geht das nicht, soll man Urlaub nehmen oder Überstunden abfeiern. Auch Freistellungen oder unbezahlter Sonderurlaub sind möglich. Nur in Ausnahmefällen sei die Quarantäne als „unentschuldigtes Fernbleiben vom Dienst“zu werten, das „zu einer entsprechenden Bezügekürzung führt“.
Wie zu hören ist, soll die Südwest-regelung, die gerade erarbeitet wird, in die gleiche Richtung gehen. Vor Ferienstart hat das aber nicht mehr geklappt: Man hofft, bis Freitag eine in der Landesregierung abgestimmte Regelung entwickelt zu haben.
Ein Sprecher des federführenden Innenministeriums hielt sich gestern bedeckt: Selbstverständlich gälten die Einreise-regeln auch für Beamte. Der Dienstherr könne auf Risiken bei Privatreisen hinweisen. Zudem müssten Beamte vor Reisen klären, wie ihre Arbeitsfähigkeit nach der Rückkehr sichergestellt werden kann. „Grundsätzlich dürfte dies durch Telearbeit oder mobiles Arbeiten möglich sein.“