Keine Bodenschwellen
Das Landratsamt hat den Vorschlag der Bürger abgelehnt. Die Alternative aber missfällt dem Gemeinderat.
Um Autofahrer daran zu hindern, zu schnell durch den Ort zu fahren, hatten sich einige Bürger bei einem Treffen mit Vertretern des Regierungspräsidiums Stuttgart kürzlich für Bodenschwellen ausgesprochen. Das Landratsamt als zuständige Behörde hat das nun aber abgelehnt. Wie eine Sprecherin erklärt, sei ein Teil der Straße zwischen Burgberg und Bergenweiler und der Burgberger Straße in Bergenweiler im Rahmen des Radverkehrsnetzes des Landkreises als Freizeitradverbindung ausgewiesen. Besonders an Sommerwochenenden seien dort viele Fahrradfahrer unterwegs. Und für die könne die Anbringung von Bodenschwellen, die quer zur Fahrtrichtung verlaufen, gefährlich sein. Auch die Polizei und der ADAC seien dieser Meinung.
Was also ist die Alternative, um jene, die die Straße zwischen Burgberg und Bergenweiler seit der Sperrung der B 492 als Ausweichstrecke nutzen, zum Langsamfahren zu animieren? Seitens des Landratsamts will man in nächster Zeit Geschwindigkeitskontrollen vornehmen. Darüberhinaus werde geprüft, ob man die Fahrbahn verengen kann. Eine Verkehrsschau mit Vertretern des Landratsamts und der Polizei soll darüber Auskunft geben.
Der Sontheimer Gemeinderat ist von der Idee einer Fahrbahnverengung jedoch alles andere als begeistert. Von einem Ingenieurbüro hat man bereits prüfen lassen, wo derartige Verengungen – vergleichbar mit kleinen Verkehrsinseln am Fahrbahnrand – im Bereich der Burgberger Straße möglich wären. Ergebnis: An vier Stellen könnten entsprechende Vorkehrungen getroffen werden. Parken könnten die Bergenweiler entlang der Straße dann aber nur noch sehr eingeschränkt. Zudem liegen die Kosten bei 12 000 Euro.
Da stelle sich die Frage, ob die Anwohner diese Alternative überhaupt wollen, lautete die Einschätzung nicht weniger Gemeinderäte. Zumal man dann am Sachsenhauser Weg, der ebenfalls als Umleitungsstrecke genutzt wird, eigentlich gleiche Vorkehrungen treffen müsste. Dort hatte es das Landratsamt ebenfalls abgelehnt, Fahrbahnschwellen anzubringen. Und das, obwohl, so die einhellige Meinung des Gremiums, dort kaum je ein Fahrradfahrer unterwegs sei. Eine Gefahr könne von den quer zur Fahrbahn laufenden Schwellen also nicht ausgehen.
Ebenfalls abgelehnt wurde vom Landratsamt die Anbringung eines Verkehrsspiegels im Einmündungsbereich Burgbergerstraße/dorfstraße in Bergenweiler. Begründung: Es handelt sich nicht um einen Unfallschwerpunkt.