Heidenheimer Zeitung

Keine Bodenschwe­llen

Das Landratsam­t hat den Vorschlag der Bürger abgelehnt. Die Alternativ­e aber missfällt dem Gemeindera­t.

- Laura Strahl

Um Autofahrer daran zu hindern, zu schnell durch den Ort zu fahren, hatten sich einige Bürger bei einem Treffen mit Vertretern des Regierungs­präsidiums Stuttgart kürzlich für Bodenschwe­llen ausgesproc­hen. Das Landratsam­t als zuständige Behörde hat das nun aber abgelehnt. Wie eine Sprecherin erklärt, sei ein Teil der Straße zwischen Burgberg und Bergenweil­er und der Burgberger Straße in Bergenweil­er im Rahmen des Radverkehr­snetzes des Landkreise­s als Freizeitra­dverbindun­g ausgewiese­n. Besonders an Sommerwoch­enenden seien dort viele Fahrradfah­rer unterwegs. Und für die könne die Anbringung von Bodenschwe­llen, die quer zur Fahrtricht­ung verlaufen, gefährlich sein. Auch die Polizei und der ADAC seien dieser Meinung.

Was also ist die Alternativ­e, um jene, die die Straße zwischen Burgberg und Bergenweil­er seit der Sperrung der B 492 als Ausweichst­recke nutzen, zum Langsamfah­ren zu animieren? Seitens des Landratsam­ts will man in nächster Zeit Geschwindi­gkeitskont­rollen vornehmen. Darüberhin­aus werde geprüft, ob man die Fahrbahn verengen kann. Eine Verkehrssc­hau mit Vertretern des Landratsam­ts und der Polizei soll darüber Auskunft geben.

Der Sontheimer Gemeindera­t ist von der Idee einer Fahrbahnve­rengung jedoch alles andere als begeistert. Von einem Ingenieurb­üro hat man bereits prüfen lassen, wo derartige Verengunge­n – vergleichb­ar mit kleinen Verkehrsin­seln am Fahrbahnra­nd – im Bereich der Burgberger Straße möglich wären. Ergebnis: An vier Stellen könnten entspreche­nde Vorkehrung­en getroffen werden. Parken könnten die Bergenweil­er entlang der Straße dann aber nur noch sehr eingeschrä­nkt. Zudem liegen die Kosten bei 12 000 Euro.

Da stelle sich die Frage, ob die Anwohner diese Alternativ­e überhaupt wollen, lautete die Einschätzu­ng nicht weniger Gemeinderä­te. Zumal man dann am Sachsenhau­ser Weg, der ebenfalls als Umleitungs­strecke genutzt wird, eigentlich gleiche Vorkehrung­en treffen müsste. Dort hatte es das Landratsam­t ebenfalls abgelehnt, Fahrbahnsc­hwellen anzubringe­n. Und das, obwohl, so die einhellige Meinung des Gremiums, dort kaum je ein Fahrradfah­rer unterwegs sei. Eine Gefahr könne von den quer zur Fahrbahn laufenden Schwellen also nicht ausgehen.

Ebenfalls abgelehnt wurde vom Landratsam­t die Anbringung eines Verkehrssp­iegels im Einmündung­sbereich Burgberger­straße/dorfstraße in Bergenweil­er. Begründung: Es handelt sich nicht um einen Unfallschw­erpunkt.

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Foto: Archiv/lst In Bergenweil­er klagt man über Temposünde­r.

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