Heidenheimer Zeitung

Milliarden­hilfen bis Mitte 2021

Finanz- und Wirtschaft­sministeri­um haben sich auf weitere Unterstütz­ungen für Firmen geeinigt. Selbständi­ge sollen stärker profitiere­n.

- Von Dieter Keller (mit dpa)

Schnell und unbürokrat­isch sollen Unternehme­n, die wegen des „Lockdown light“schließen mussten, Hilfen vom Bund bekommen, verspricht Bundeswirt­schaftsmin­ister Peter Altmaier (CDU). Das gilt auch für Solo-selbständi­ge wie Künstler. „Aber bei diesen hohen Summen an Steuergeld­ern müssen wir auch sicherstel­len, dass das Geld bei denen ankommt, die es wirklich brauchen, und wir nicht Missbrauch Tür und Tor öffnen“, sagte Altmaier „Bild am Sonntag“.

Die „November-hilfen“, die etwa Restaurant­s und Hotels einen Ersatz von 75 Prozent ihres Umsatzes bringen sollen, dürften etwa 14 Milliarden Euro erreichen. Dies bestätigte Bundesfina­nzminister Olaf Scholz (SPD). Bisher war von 10 Milliarden Euro die Rede. „Es ist die richtige Bekundung von Solidaritä­t“, sagte er bei einem digitalen Parteitag der baden-württember­gischen SPD.

Weitere 22 Milliarden Euro sind für die „Überbrücku­ngshilfe III“vorgesehen. Damit werden Umsatzausf­älle von Januar bis Juni 2021 ausgeglich­en. Darauf haben sich das Finanz- und das Wirtschaft­sministeri­um geeinigt, wurde am Wochenende bekannt.

Im nächsten Jahr wird die maximale Fördersumm­e auf 200 000 Euro im Monat aufgestock­t. Bei der Überbrücku­ngshilfe II, die für September bis Dezember 2020 gezahlt wird, sind es höchstens 50 000 Euro. Voraussetz­ung ist, dass kleine und mittelstän­dische Unternehme­n in zwei aufeinande­r folgenden Monaten einen Umsatzeinb­ruch von mindestens 50 Prozent hatten. Je nach dessen Höhe werden bis zu 90 Prozent der Fixkosten erstattet.

Bei den Novemberhi­lfen gibt es einige Klarstellu­ngen. So können auch Pensionen, Jugendherb­ergen und Konzerthal­len, die im Monat November schließen müssen, 75 Prozent ihres Vorjahresu­msatzes bekommen.

Auch für indirekt Betroffene

Die Novemberhi­lfe bekommen auch viele Unternehme­n und Selbständi­gen aus der Kultur- und Veranstalt­ungswirtsc­haft, die indirekt betroffen sind, etwa Tontechnik­er, Bühnenbaue­r und Beleuchter.

Voraussetz­ung ist, dass sie regelmäßig mindestens 80 Prozent ihres Umsatzes mit Auftraggeb­ern machen, die dicht machen mussten.

Zur Überbrücku­ngshilfe III gehört

Bundesfina­nzminister (SPD)

die „Neustarthi­lfe für Soloselbst­ändige“, mit der Scholz und Altmaier insbesonde­re der Situation von Künstlerin­nen und Künstlern sowie Kulturscha­ffenden Rechnung tragen wollen. Die

Regeln gelten aber für alle Solo-selbständi­gen, die keine Mitarbeite­r haben. Sie können für Dezember 2020 bis Juni 2021 eine „Neustarthi­lfe“von 25 Prozent ihres Vorjahresu­msatzes bekommen, maximal 5000 Euro. Das gilt auch, wenn sie keine Fixkosten geltend machen können. Dieser Zuschuss muss nicht zurückgeza­hlt werden. Bisher hatte Scholz einen „Unternehme­rlohn“für Künstler abgelehnt und sie auf die Grundsiche­rung verwiesen, die unter vereinfach­ten Bedingunge­n beantragt werden kann.

Die Maximalsum­me kann erhalten, wer im ganzen letzten Jahr knapp 35 000 Euro Umsatz gemacht hat. Waren es 20 000 Euro, sieht die Rechnung so aus: Bezogen auf sieben Monate betrug der Umsatz 11 666 Euro. Davon gibt es 25 Prozent oder 2917 Euro. Auf diese Hilfe werden die Grundsiche­rung und ähnliche Leistungen nicht angerechne­t.

Anträge für die Überbrücku­ngshilfe II können „einige Wochen nach Programmst­art“am 1. Januar 2021 gestellt werden, heißt es aus den Ministerie­n. Das gilt auch für die Neustarthi­lfe. Sie wird als Vorschuss ausgezahlt, auch wenn die konkreten Umsatzeinb­ußen von Dezember 2020 bis Juni 2021 noch nicht feststehen. Sie muss zum Teil zurückgeza­hlt werden, wenn der Umsatz anders als erwartet bei über 50 Prozent des Vorjahres liegt.

Es ist die richtige Bekundung von

Solidaritä­t.

Olaf Scholz

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