Milliardenhilfen bis Mitte 2021
Finanz- und Wirtschaftsministerium haben sich auf weitere Unterstützungen für Firmen geeinigt. Selbständige sollen stärker profitieren.
Schnell und unbürokratisch sollen Unternehmen, die wegen des „Lockdown light“schließen mussten, Hilfen vom Bund bekommen, verspricht Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU). Das gilt auch für Solo-selbständige wie Künstler. „Aber bei diesen hohen Summen an Steuergeldern müssen wir auch sicherstellen, dass das Geld bei denen ankommt, die es wirklich brauchen, und wir nicht Missbrauch Tür und Tor öffnen“, sagte Altmaier „Bild am Sonntag“.
Die „November-hilfen“, die etwa Restaurants und Hotels einen Ersatz von 75 Prozent ihres Umsatzes bringen sollen, dürften etwa 14 Milliarden Euro erreichen. Dies bestätigte Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD). Bisher war von 10 Milliarden Euro die Rede. „Es ist die richtige Bekundung von Solidarität“, sagte er bei einem digitalen Parteitag der baden-württembergischen SPD.
Weitere 22 Milliarden Euro sind für die „Überbrückungshilfe III“vorgesehen. Damit werden Umsatzausfälle von Januar bis Juni 2021 ausgeglichen. Darauf haben sich das Finanz- und das Wirtschaftsministerium geeinigt, wurde am Wochenende bekannt.
Im nächsten Jahr wird die maximale Fördersumme auf 200 000 Euro im Monat aufgestockt. Bei der Überbrückungshilfe II, die für September bis Dezember 2020 gezahlt wird, sind es höchstens 50 000 Euro. Voraussetzung ist, dass kleine und mittelständische Unternehmen in zwei aufeinander folgenden Monaten einen Umsatzeinbruch von mindestens 50 Prozent hatten. Je nach dessen Höhe werden bis zu 90 Prozent der Fixkosten erstattet.
Bei den Novemberhilfen gibt es einige Klarstellungen. So können auch Pensionen, Jugendherbergen und Konzerthallen, die im Monat November schließen müssen, 75 Prozent ihres Vorjahresumsatzes bekommen.
Auch für indirekt Betroffene
Die Novemberhilfe bekommen auch viele Unternehmen und Selbständigen aus der Kultur- und Veranstaltungswirtschaft, die indirekt betroffen sind, etwa Tontechniker, Bühnenbauer und Beleuchter.
Voraussetzung ist, dass sie regelmäßig mindestens 80 Prozent ihres Umsatzes mit Auftraggebern machen, die dicht machen mussten.
Zur Überbrückungshilfe III gehört
Bundesfinanzminister (SPD)
die „Neustarthilfe für Soloselbständige“, mit der Scholz und Altmaier insbesondere der Situation von Künstlerinnen und Künstlern sowie Kulturschaffenden Rechnung tragen wollen. Die
Regeln gelten aber für alle Solo-selbständigen, die keine Mitarbeiter haben. Sie können für Dezember 2020 bis Juni 2021 eine „Neustarthilfe“von 25 Prozent ihres Vorjahresumsatzes bekommen, maximal 5000 Euro. Das gilt auch, wenn sie keine Fixkosten geltend machen können. Dieser Zuschuss muss nicht zurückgezahlt werden. Bisher hatte Scholz einen „Unternehmerlohn“für Künstler abgelehnt und sie auf die Grundsicherung verwiesen, die unter vereinfachten Bedingungen beantragt werden kann.
Die Maximalsumme kann erhalten, wer im ganzen letzten Jahr knapp 35 000 Euro Umsatz gemacht hat. Waren es 20 000 Euro, sieht die Rechnung so aus: Bezogen auf sieben Monate betrug der Umsatz 11 666 Euro. Davon gibt es 25 Prozent oder 2917 Euro. Auf diese Hilfe werden die Grundsicherung und ähnliche Leistungen nicht angerechnet.
Anträge für die Überbrückungshilfe II können „einige Wochen nach Programmstart“am 1. Januar 2021 gestellt werden, heißt es aus den Ministerien. Das gilt auch für die Neustarthilfe. Sie wird als Vorschuss ausgezahlt, auch wenn die konkreten Umsatzeinbußen von Dezember 2020 bis Juni 2021 noch nicht feststehen. Sie muss zum Teil zurückgezahlt werden, wenn der Umsatz anders als erwartet bei über 50 Prozent des Vorjahres liegt.
Es ist die richtige Bekundung von
Solidarität.
Olaf Scholz