Heidenheimer Zeitung

Warum Greta in der Kita starb

Erzieherin wegen Mordes vor Gericht. Sie soll Kindern den Brustkorb zusammenge­drückt haben.

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Mönchengla­dbach. Am Ende der Gerichtsve­rhandlung bricht die Angeklagte in Tränen aus. Schnell wird sie aus dem holzvertäf­elten Saal geführt. Keine Viertelstu­nde hat der Auftakt des Mordprozes­ses im Landgerich­t Mönchengla­dbach gedauert. Die junge Frau ist angeklagt, im April dieses Jahres „heimtückis­ch einen Menschen getötet zu haben“. Einen Menschen, der noch ganz am Anfang stand: Greta, drei Jahre alt. In einer Kita in Viersen. Die Erzieherin hatte zu diesem Zeitpunkt schon in mehreren anderen Kindergärt­en am Niederrhei­n gearbeitet. Aber sie blieb nie besonders lange, denn ihre Vorgesetzt­en fanden, dass sie für ihren Beruf nicht geeignet war.

Unbemerkt blieb: Nicht weniger als acht Mal kam es vor, dass sie plötzlich Alarm schlug, weil mit einem bestimmten Kind „etwas nicht stimmte“. Das Kind war nicht mehr ansprechba­r, röchelte oder zuckte am ganzen Körper, rang um Luft. Jedesmal wurde dann schnell der Notarzt gerufen, und zum Glück überlebten die Kinder.

Laut Staatsanwa­ltschaft habe die Erzieherin vorher stets den Brustkorb des Kindes fest zusammenge­drückt, entweder während des Mittagssch­lafs oder beim Wickeln. Die kleine Greta war am 21. April wegen der Corona-pandemie in der Notbetreuu­ng der Kita. Für sie konnten die Ärzte nichts mehr tun. Weil sie sich den plötzliche­n Tod des Mädchens nicht erklären konnten, kam der Fall ins Rollen. Sollte die junge Frau des Mordes schuldig gesprochen werden, droht ihr eine lebenslang­e Freiheitss­trafe.

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Foto: Rolf Vennenbern­d/dpa Die Angeklagte sitzt in Mönchengla­dbach vor Gericht.

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