Warum Greta in der Kita starb
Erzieherin wegen Mordes vor Gericht. Sie soll Kindern den Brustkorb zusammengedrückt haben.
Mönchengladbach. Am Ende der Gerichtsverhandlung bricht die Angeklagte in Tränen aus. Schnell wird sie aus dem holzvertäfelten Saal geführt. Keine Viertelstunde hat der Auftakt des Mordprozesses im Landgericht Mönchengladbach gedauert. Die junge Frau ist angeklagt, im April dieses Jahres „heimtückisch einen Menschen getötet zu haben“. Einen Menschen, der noch ganz am Anfang stand: Greta, drei Jahre alt. In einer Kita in Viersen. Die Erzieherin hatte zu diesem Zeitpunkt schon in mehreren anderen Kindergärten am Niederrhein gearbeitet. Aber sie blieb nie besonders lange, denn ihre Vorgesetzten fanden, dass sie für ihren Beruf nicht geeignet war.
Unbemerkt blieb: Nicht weniger als acht Mal kam es vor, dass sie plötzlich Alarm schlug, weil mit einem bestimmten Kind „etwas nicht stimmte“. Das Kind war nicht mehr ansprechbar, röchelte oder zuckte am ganzen Körper, rang um Luft. Jedesmal wurde dann schnell der Notarzt gerufen, und zum Glück überlebten die Kinder.
Laut Staatsanwaltschaft habe die Erzieherin vorher stets den Brustkorb des Kindes fest zusammengedrückt, entweder während des Mittagsschlafs oder beim Wickeln. Die kleine Greta war am 21. April wegen der Corona-pandemie in der Notbetreuung der Kita. Für sie konnten die Ärzte nichts mehr tun. Weil sie sich den plötzlichen Tod des Mädchens nicht erklären konnten, kam der Fall ins Rollen. Sollte die junge Frau des Mordes schuldig gesprochen werden, droht ihr eine lebenslange Freiheitsstrafe.