Eine rundherum saubere Sache
Haushaltshilfen sind von den Corona-auflagen nicht betroffen. Viele arbeiten schwarz, dabei ist die Anmeldung einfach und hat viele Vorteile.
Einmal die Woche wird in diesem Haushalt so richtig durchgewischt. Dann ist Silvana S. da. Die 30-Jährige ist Haushaltshilfe. „Ich will unbedingt meinen Führerschein machen“, sagt die Mutter von zwei kleinen Kindern. Hin und wieder kaufe sie von dem Geld auch eine Kleinigkeit für sich, sagt sie mit einem Lachen. Die Familie kommt aus Albanien und hat hier gut Fuß gefasst, ihr Mann arbeitet als Fensterbauer, die Kinder gehen in den Kindergarten.
Sie ist eine von fast 300 000 Minijobbern in Privathaushalten, die Ende Juni bei der Minijob-zentrale gemeldet waren. „Bei den Minijobs in Privathaushalten hat sich die Lage durch die Corona-pandemie nicht verändert“, erklärt Sandra Antoni, Pressesprecherin der Deutschen Rentenversicherung. Ihre Zahl ist im Vergleich zum Vorjahr sogar leicht gestiegen.
Weil Silvana bei der Minijobzentrale angemeldet ist, ist sie bei Unfällen versichert und hat Anspruch auf Rente. Trotzdem schätzt das Institut der Deutschen Wirtschaft in Köln, dass rund 90 Prozent der Haushaltshilfen schwarz beschäftigt werden. Heinz-günter Held, Mitglied der Geschäftsführung der Knappschaft-bahn-see und zuständig für die Minijob-zentrale, sieht auch in der Pandemie ein Argument, die Haushaltshilfe legal zu beschäftigen: „Nur wer seinen Arbeitnehmer bei der Minijob-zentrale anmeldet bekommt bei Krankheit oder Unfall auch Geld- oder Sachleistungen. Daher sind Arbeitgeber, die ihre vom Konto des Arbeitgebers ein, wie Antoni erklärt. Die Minijob-zentrale informiere den Arbeitgeber vor dem Lastschrifteinzug über die Höhe der Abgaben, die er bezahlen muss. Sofern die Haushaltshilfe nicht die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht beantragt habe, berechne der Arbeitgeber ihren Eigenanteil von 13,6 Prozent und behält ihn ein.
Gibt es eine Dokumentationspflicht für Arbeitgeber?
„Nein“, sagt Antoni. „Die Minijob-zentrale übernimmt im Haushaltsscheck-verfahren den Großteil der sonst üblichen Arbeitgeberpflichten.“
Kann der Arbeitgeber die Kosten für die Haushaltshilfe auch von der Steuer absetzen?
Die Minijob-zentrale sendet dem Arbeitgeber automatisch eine Bescheinigung für das Finanzamt. Mit diesem Nachweis kann der Arbeitgeber eine Steuermäßigung geltend machen, erklärt die Expertin. „Die Einkommensteuer für Arbeitgeber in Privathaushalten ermäßigt sich um 20 Prozent ihrer Aufwendungen“– maximal 510 Euro im Jahr.
Welche Rentenansprüche entstehen für die Haushaltshilfe?
Minijobber sind rentenversicherungspflichtig und haben dadurch in der Rentenversicherung die gleichen Ansprüche wie alle anderen Beschäftigten auch, betont Antoni. Zusätzlich zum Pauschalbeitrag des Arbeitgebers zahle die Haushaltshilfe einen Beitragsanteil und erwerbe dadurch vollwertige Pflichtbeitragszeiten in der Rentenversicherung. Die Haushaltshilfe könne sich von der Zahlung ihres Beitrags zur Rentenversicherung befreien lassen. Der Minijob werde dann nur in reduziertem Umfang bei der späteren Rente berücksichtigt.
Gelten wegen Corona besondere Hygieneempfehlungen in Privathaushalten?
Arbeitgeber zahlen
14,99 Prozent des Verdienstes an Abgaben.
Sandra Antoni
„Die gibt es für die Arbeitgeber nicht“, sagt Antoni. Aber es sollten die üblichen Regeln wie Abstand und Hygiene beachtet werden, empfiehlt die Minijob-zentrale.
Die Haushaltshilfe oder der Arbeitgeber müssen wegen der Pandemie in Quarantäne – was nun?
Wenn die Haushaltshilfe ihrer Arbeit nicht nachgehen kann, weil sie in Quarantäne muss, hat sie Anspruch auf Fortzahlung ihres Verdienstes. Sofern ein Entschädigungsanspruch nach dem Infektionsschutzgesetz (IFSG) besteht, werden dem Arbeitgeber diese Kosten auf Antrag von der zuständigen Gesundheitsbehörde erstattett. Muss der Arbeitgeber in Quarantäne, ist er weiter zur Zahlung des Verdienstes verpflichtet, wenn die Haushaltshilfe arbeitsfähig und bereit ist. Man kann aber vereinbaren, dass die Stunden nachgeholt werden.