Heidenheimer Zeitung

Eine rundherum saubere Sache

Haushaltsh­ilfen sind von den Corona-auflagen nicht betroffen. Viele arbeiten schwarz, dabei ist die Anmeldung einfach und hat viele Vorteile.

- Deutsche Rentenvers­icherung Von Caroline Strang

Einmal die Woche wird in diesem Haushalt so richtig durchgewis­cht. Dann ist Silvana S. da. Die 30-Jährige ist Haushaltsh­ilfe. „Ich will unbedingt meinen Führersche­in machen“, sagt die Mutter von zwei kleinen Kindern. Hin und wieder kaufe sie von dem Geld auch eine Kleinigkei­t für sich, sagt sie mit einem Lachen. Die Familie kommt aus Albanien und hat hier gut Fuß gefasst, ihr Mann arbeitet als Fensterbau­er, die Kinder gehen in den Kindergart­en.

Sie ist eine von fast 300 000 Minijobber­n in Privathaus­halten, die Ende Juni bei der Minijob-zentrale gemeldet waren. „Bei den Minijobs in Privathaus­halten hat sich die Lage durch die Corona-pandemie nicht verändert“, erklärt Sandra Antoni, Pressespre­cherin der Deutschen Rentenvers­icherung. Ihre Zahl ist im Vergleich zum Vorjahr sogar leicht gestiegen.

Weil Silvana bei der Minijobzen­trale angemeldet ist, ist sie bei Unfällen versichert und hat Anspruch auf Rente. Trotzdem schätzt das Institut der Deutschen Wirtschaft in Köln, dass rund 90 Prozent der Haushaltsh­ilfen schwarz beschäftig­t werden. Heinz-günter Held, Mitglied der Geschäftsf­ührung der Knappschaf­t-bahn-see und zuständig für die Minijob-zentrale, sieht auch in der Pandemie ein Argument, die Haushaltsh­ilfe legal zu beschäftig­en: „Nur wer seinen Arbeitnehm­er bei der Minijob-zentrale anmeldet bekommt bei Krankheit oder Unfall auch Geld- oder Sachleistu­ngen. Daher sind Arbeitgebe­r, die ihre vom Konto des Arbeitgebe­rs ein, wie Antoni erklärt. Die Minijob-zentrale informiere den Arbeitgebe­r vor dem Lastschrif­teinzug über die Höhe der Abgaben, die er bezahlen muss. Sofern die Haushaltsh­ilfe nicht die Befreiung von der Rentenvers­icherungsp­flicht beantragt habe, berechne der Arbeitgebe­r ihren Eigenantei­l von 13,6 Prozent und behält ihn ein.

Gibt es eine Dokumentat­ionspflich­t für Arbeitgebe­r?

„Nein“, sagt Antoni. „Die Minijob-zentrale übernimmt im Haushaltss­check-verfahren den Großteil der sonst üblichen Arbeitgebe­rpflichten.“

Kann der Arbeitgebe­r die Kosten für die Haushaltsh­ilfe auch von der Steuer absetzen?

Die Minijob-zentrale sendet dem Arbeitgebe­r automatisc­h eine Bescheinig­ung für das Finanzamt. Mit diesem Nachweis kann der Arbeitgebe­r eine Steuermäßi­gung geltend machen, erklärt die Expertin. „Die Einkommens­teuer für Arbeitgebe­r in Privathaus­halten ermäßigt sich um 20 Prozent ihrer Aufwendung­en“– maximal 510 Euro im Jahr.

Welche Rentenansp­rüche entstehen für die Haushaltsh­ilfe?

Minijobber sind rentenvers­icherungsp­flichtig und haben dadurch in der Rentenvers­icherung die gleichen Ansprüche wie alle anderen Beschäftig­ten auch, betont Antoni. Zusätzlich zum Pauschalbe­itrag des Arbeitgebe­rs zahle die Haushaltsh­ilfe einen Beitragsan­teil und erwerbe dadurch vollwertig­e Pflichtbei­tragszeite­n in der Rentenvers­icherung. Die Haushaltsh­ilfe könne sich von der Zahlung ihres Beitrags zur Rentenvers­icherung befreien lassen. Der Minijob werde dann nur in reduzierte­m Umfang bei der späteren Rente berücksich­tigt.

Gelten wegen Corona besondere Hygieneemp­fehlungen in Privathaus­halten?

Arbeitgebe­r zahlen

14,99 Prozent des Verdienste­s an Abgaben.

Sandra Antoni

„Die gibt es für die Arbeitgebe­r nicht“, sagt Antoni. Aber es sollten die üblichen Regeln wie Abstand und Hygiene beachtet werden, empfiehlt die Minijob-zentrale.

Die Haushaltsh­ilfe oder der Arbeitgebe­r müssen wegen der Pandemie in Quarantäne – was nun?

Wenn die Haushaltsh­ilfe ihrer Arbeit nicht nachgehen kann, weil sie in Quarantäne muss, hat sie Anspruch auf Fortzahlun­g ihres Verdienste­s. Sofern ein Entschädig­ungsanspru­ch nach dem Infektions­schutzgese­tz (IFSG) besteht, werden dem Arbeitgebe­r diese Kosten auf Antrag von der zuständige­n Gesundheit­sbehörde erstattett. Muss der Arbeitgebe­r in Quarantäne, ist er weiter zur Zahlung des Verdienste­s verpflicht­et, wenn die Haushaltsh­ilfe arbeitsfäh­ig und bereit ist. Man kann aber vereinbare­n, dass die Stunden nachgeholt werden.

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