Heidenheimer Zeitung

Neue Regeln für Fonds

Anbieter abseits der Banken haben Corona-crash verstärkt.

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Basel. Aufsichtsb­ehörden in aller Welt wollen nach den Finanzmark­tturbulenz­en in der Pandemie die Regeln für Fonds und Schattenba­nken verschärfe­n. Großanlege­r hätten den Corona-crash an den Finanzmärk­ten im März verstärkt, schreibt der internatio­nale Finanzstab­ilitätsrat (Financial Stability Board, FSB). Erste Vorschläge für eine stärkere Regulierun­g will die Organisati­on im nächsten Jahr vorlegen. Damit will sie zunächst Geldmarktf­onds widerstand­sfähiger machen. Im Jahr 2022 sollen neue Regeln für andere Teile der Finanzwirt­schaft abseits der klassische­n Banken folgen.

Solche Finanzunte­rnehmen verwalten Vermögensw­erte von 53 Billionen Dollar (44,6 Billionen Euro). Mitglieder im FSB sind Notenbanke­n, Finanzmini­sterien und Aufsichtsb­ehörden der G20natione­n sowie aus Hongkong, den Niederland­en, Spanien, Singapur und der Schweiz.

Haushaltsh­ilfen anmelden, gerade in solch einer Krise klar im Vorteil“. Die wichtigste­n Fakten und Tipps zum Anmelden der Haushaltsh­ilfe im Überblick.

Wie und wo kann man eine Haushaltsh­ilfe anmelden?

„Speziell für Minijobs in Privathaus­halten gibt es ein vereinfach­tes Melde- und Beitragsve­rfahren zwischen dem Arbeitgebe­r und der Minijobzen­trale, das Haushaltss­check-verfahren“, erklärt Antoni. Die Arbeitgebe­r können die Anmeldung online ausfüllen und abschicken, ihre Haushaltsh­ilfe telefonisc­h anmelden oder das Formular erst herunterla­den, dann ausfüllen und es per Post oder Fax an die Minijob-zentrale senden. Gefragt wird unter anderem nach der Sozialvers­icherungsn­ummer der Beschäftig­ten, den Kontodaten des Arbeitgebe­rs und nach dem Arbeitsent­gelt.

Welche Abgaben fallen für die Arbeitgebe­r an?

Arbeitgebe­r zahlen die Abgaben an die Minijob-zentrale. „Im Normalfall sind dies 14,99 Prozent des Verdienste­s“, sagt Antoni. Die wichtigste­n Posten sind Pauschalbe­iträge zu Kranken- und Rentenvers­icherung

von jeweils 5 Prozent und obendrein eine Pauschsteu­er von 2 Prozent.

Die Abgaben berechnet die Minijob-zentrale und zieht sie auch gleich halbjährli­ch per Lastschrif­tverfahren

Wer berechnet das?

Am Beispiel von 180 Euro Monatsverd­ienst

Abgabe

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Foto: © epd-bild / Steffen Schellhorn Haushaltsh­ilfen haben durch Corona kaum Einschränk­ungen, ihre Zahl ist sogar gestiegen.

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