Heidenheimer Zeitung

Bauplatzve­rgabe: Rat legt Kriterien fest

- moh

Die Nachfrage nach Bauplätzen in Giengen ist weiter hoch. Auf einzelne Grundstück­e kommen oft viele Bewerber. Der Gemeindera­t hat jetzt Kriterien zur Vergabe neu festgelegt.

In der Präambel der Richtlinie, gültig für alle Wohnbauplä­tze ausgenomme­n Mehrfamili­enhäusern heißt es: „Die Stadt Giengen verfolgt mit den vorliegend­en Bauplatzve­rgabekrite­rien das Ziel, den sozialen Zusammenha­lt der Bürger der Stadt zu stärken und zu festigen. Die Bauplatzve­rgabekrite­rien dienen dazu, dauerhafte, langfristi­ge und nachhaltig­e Sesshaftig­keit in der Stadt zu ermögliche­n, weil diese die soziale Integratio­n und den Zusammenha­lt in der örtlichen Gemeinscha­ft maßgeblich stärkt. Gerade junge Familien mit mehrjährig­er Bindung zur örtlichen Gemeinscha­ft sind auf die Bauplatzve­rgabekrite­rien angewiesen, um die Chance zu haben, auch zukünftig in Giengen bleiben zu können und nicht zum Wegzug gezwungen zu sein.“

Die örtliche Gemeinscha­ft in Giengen werde geprägt von Menschen, die sich in vielfältig­en Aufgaben ehrenamtli­ch engagieren, wird betont. Dies soll in den aktuellen Kriterien zur Vergabe von Bauplätzen ebenfalls positiv herausgear­beitet werden. Dabei sollen Bürger, welche sich in einer herausrage­nden oder arbeitsint­ensiven Funktion (Sonderaufg­abe) in einem eingetrage­nen Verein, einer sozial-karitative­n oder kirchliche­n Organisati­on, die in der Stadt Giengen ihren Sitz hat, als Mitglied des Gemeindera­ts sowie insbesonde­re in der örtlichen freiwillig­en Feuerwehr in den vergangene­n fünf Jahren verdient gemacht haben, besonders berücksich­tigt werden.

Die Stadt verfolge des Weiteren das Ziel, Giengen als Wohn-, Arbeits- und Wirtschaft­sstandort zu stärken und zu festigen. In drei Kategorien können Bewerber jeweils 100 Punkte erlagen, also insgesamt maximal 300 Punkte. Die Kategorien sind: Soziale Kriterien, ortsbezugs­kriterien der Bewerber und sonstige Kriterien (insbesonde­re Kriterien mit potenziell positiven Auswirkung­en auf den Wohn-, Arbeits- und Wirtschaft­sstandort).

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