Bauplatzvergabe: Rat legt Kriterien fest
Die Nachfrage nach Bauplätzen in Giengen ist weiter hoch. Auf einzelne Grundstücke kommen oft viele Bewerber. Der Gemeinderat hat jetzt Kriterien zur Vergabe neu festgelegt.
In der Präambel der Richtlinie, gültig für alle Wohnbauplätze ausgenommen Mehrfamilienhäusern heißt es: „Die Stadt Giengen verfolgt mit den vorliegenden Bauplatzvergabekriterien das Ziel, den sozialen Zusammenhalt der Bürger der Stadt zu stärken und zu festigen. Die Bauplatzvergabekriterien dienen dazu, dauerhafte, langfristige und nachhaltige Sesshaftigkeit in der Stadt zu ermöglichen, weil diese die soziale Integration und den Zusammenhalt in der örtlichen Gemeinschaft maßgeblich stärkt. Gerade junge Familien mit mehrjähriger Bindung zur örtlichen Gemeinschaft sind auf die Bauplatzvergabekriterien angewiesen, um die Chance zu haben, auch zukünftig in Giengen bleiben zu können und nicht zum Wegzug gezwungen zu sein.“
Die örtliche Gemeinschaft in Giengen werde geprägt von Menschen, die sich in vielfältigen Aufgaben ehrenamtlich engagieren, wird betont. Dies soll in den aktuellen Kriterien zur Vergabe von Bauplätzen ebenfalls positiv herausgearbeitet werden. Dabei sollen Bürger, welche sich in einer herausragenden oder arbeitsintensiven Funktion (Sonderaufgabe) in einem eingetragenen Verein, einer sozial-karitativen oder kirchlichen Organisation, die in der Stadt Giengen ihren Sitz hat, als Mitglied des Gemeinderats sowie insbesondere in der örtlichen freiwilligen Feuerwehr in den vergangenen fünf Jahren verdient gemacht haben, besonders berücksichtigt werden.
Die Stadt verfolge des Weiteren das Ziel, Giengen als Wohn-, Arbeits- und Wirtschaftsstandort zu stärken und zu festigen. In drei Kategorien können Bewerber jeweils 100 Punkte erlagen, also insgesamt maximal 300 Punkte. Die Kategorien sind: Soziale Kriterien, ortsbezugskriterien der Bewerber und sonstige Kriterien (insbesondere Kriterien mit potenziell positiven Auswirkungen auf den Wohn-, Arbeits- und Wirtschaftsstandort).