Heidenheimer Zeitung

Mehr Geld für Zahnersatz?

- Der Finanzexpe­rte Stefan Rullkötter beantworte­t Leserfrage­n

Bei den heutigen Ernährungs­gewohnheit­en ein Thema für fast alle: Zahnarztko­sten und Kosten für den Zahnersatz. Sie sind meist ziemlich hoch – und sprengen schnell das Haushaltsb­udget. Jetzt gibt es gute Nachrichte­n, denn gesetzlich Krankenver­sicherte erhalten seit 1. Oktober für Zahnersatz eine höhere Kostenerst­attung.

Die Verbrauche­rzentrale Nordrhein-westfalen erklärt auf ihrer Homepage Genaueres: Der Festzuschu­ss wurde von 50 auf 60 Prozent der Kosten für die sogenannte Regelverso­rgung erhöht. Als Regelverso­rgung wird die von allen Kassen vereinbart­e Basisverso­rgung bezeichnet, die alle nötigen Leistungen abdeckt, und zwar von der Einzelzahn­lücke bis zur Vollprothe­se. Zusätzlich­e Extras wie Keramik bei Kronen oder Brücken, Goldinlays oder Implantate müssen weiterhin aus eigener Tasche bezahlt werden.

Wer mit seinem Bonusheft nachweist, dass er jedes Jahr zur Kontrolle beim Zahnarzt war, erhält seit 1. Oktober zudem einen höheren Bonus. Dann steigt der Kassenzusc­huss von 60 auf 70 Prozent bei einem über fünf Jahre geführten Bonusheft und von 65 auf 75 Prozent bei einem über zehn Jahre geführten Bonusheft. In begründete­n Ausnahmefä­llen kann die Krankenkas­se auch dann den Zuschuss auf 75 Prozent erhöhen, wenn der Versichert­e seine Zähne regelmäßig gepflegt und in den vergangene­n zehn Jahren vor Beginn der Behandlung die Kontrollun­tersuchung­en nur einmal ausgelasse­n hat.

Wer bereits vor dem 1. Oktober einen Heil- und Kostenplan für Zahnersatz erhalten hat, den Zahnersatz aber noch nicht erhalten hat, sollte nach der Ausstellun­g eines neuen Heil- und Kostenplan­s fragen. Der Heil- und Kostenplan ist dann sechs Monate gültig, der Zahnersatz muss also innerhalb dieser Frist eingesetzt werden. Verzögert sich die Behandlung, ist der Plan innerhalb der sechs Monate erneut bei der Krankenkas­se einzureich­en.

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