Bundespolizei soll mitlesen dürfen
Fraktionen der Koalition einigen sich auf Eckpunkte. Die Quellentkü soll kommen, Onlinedurchsuchung aber nicht.
Berlin. Lange herrschte Stillstand in den Verhandlungen der Großen Koalition zur Überarbeitung des Bundespolizeigesetzes. Nun haben Innenpolitiker aus den Fraktionen eine Einigung erzielt. Die drei wichtigsten Beschlüsse: Die sogenannte Quellen-tkü soll kommen. Diese erlaubt es der Behörde, verschlüsselte Kommunikation, etwa Messenger-dienste, auf dem Smartphone mitlesen zu können. Zwei Wünsche der Union werden dafür nicht erfüllt: Es wird weder eine Online-durchsuchung noch die elektronische Gesichtserkennung im Gesetz geben.
Ein entsprechendes Eckpunktepapier liegt der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“(FAZ) vor. Ausgehandelt haben den Kompromiss die beiden Unterhändler Thorsten Frei (CDU) und Dirk Wiese (SPD). Am umstrittensten ist dabei die Quellen-tkü, also die Kommunikationsüberwachung. Frei argumentiert in dieser Zeitung: „Die Bundespolizei soll in gleichen Fällen und unter den Voraussetzungen die Nachrichten in Messenger-diensten mitlesen dürfen, in denen sie bisher schon die Telefone abhören konnte.“Das bedeutet auch: ohne richterliche Genehmigung geht nichts.
Die Grünen kritisieren, dass die Koalition nicht zunächst das Verfassungsgerichtsurteil zum Staatstrojaner abwarte. Stephan Thomae (FDP) befürchtet, dass das neue Gesetz „der nächste Schritt in Richtung Überwachungsstaat und gläserner Bürger“wäre.
Das Eckpunktepapier sieht auch vor, die Einsatzbefugnisse der Bundespolizei leicht zu erweitern. Bisher musste sie in vielen Fällen recht zügig an die Landespolizei übergeben, zum Beispiel bei Diebstählen am Bahnhof oder bei der Strafverfolgung von „unerlaubtem Aufenthalt“. Abzuwarten bleibt, wie die Parteispitzen auf den Kompromiss der Fraktionen reagieren werden. Spd-chefin Saskia Esken gilt als scharfe Kritikerin der Quellen-tkü. CDU-MANN Frei sagt, dass er keinen Grund habe, an der Zusicherung der Spd-fraktion zu zweifeln.