Masken im Wahllokal rechtmäßig?
Die SPD erwartet juristische Probleme wegen der besonderen Bedingungen bei der Stimmabgabe.
Stuttgart. Die SPD hält die Landtagswahl Mitte März aufgrund der Maskenpflicht in der Corona-krise für juristisch anfechtbar. Denn Mitglieder von Wahlvorständen und Wahlausschüssen im Wahllokal dürften laut Gesetz nicht verhüllt sein, sagte SPD-PARtei- und Fraktionschef Andreas Stoch. Damit das nicht mit der Maskenpflicht kollidiere, brauche es eine gesetzliche Grundlage. „Es kann sonst sein, dass irgendjemand gegen die Wahl klagt und die Wahl ungültig ist.“Er glaube nicht, dass das Innenministerium dieses Problem auf dem Schirm habe, sagte Stoch.
Weder das Ressort von Thomas Strobl (CDU) noch der grüne Koalitionspartner sehen ein Problem. Die Mitglieder der Wahlorgane, also etwa Wahlvorsteher und Kreiswahlleiter, dürfen laut Wahlgesetz bei der Ausübung ihres Amts ihr Gesicht nicht verhüllen. Das Verbot beziehe sich aber nicht auf Masken zum Schutz vor Corona, sagen Innenministerium und Landeswahlleiterin.
Dieser Hinweis reiche nicht, sagte Stoch. „Das Vermummen birgt eine Rechtsunsicherheit, was die Gültigkeit der Wahl angeht.“Stoch forderte zudem eine rechtliche Grundlage, um zur Not in extremen Hotspots die Urnenwahl per Verordnung zu verbieten und komplett auf die Briefwahl umsteigen zu können. Das sollte im extremen Ausnahmefall möglich sein. Insgesamt müssten aber die Hürden für die Briefwahl gesenkt werden.