Heidenheimer Zeitung

Masken im Wahllokal rechtmäßig?

Die SPD erwartet juristisch­e Probleme wegen der besonderen Bedingunge­n bei der Stimmabgab­e.

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Stuttgart. Die SPD hält die Landtagswa­hl Mitte März aufgrund der Maskenpfli­cht in der Corona-krise für juristisch anfechtbar. Denn Mitglieder von Wahlvorstä­nden und Wahlaussch­üssen im Wahllokal dürften laut Gesetz nicht verhüllt sein, sagte SPD-PARtei- und Fraktionsc­hef Andreas Stoch. Damit das nicht mit der Maskenpfli­cht kollidiere, brauche es eine gesetzlich­e Grundlage. „Es kann sonst sein, dass irgendjema­nd gegen die Wahl klagt und die Wahl ungültig ist.“Er glaube nicht, dass das Innenminis­terium dieses Problem auf dem Schirm habe, sagte Stoch.

Weder das Ressort von Thomas Strobl (CDU) noch der grüne Koalitions­partner sehen ein Problem. Die Mitglieder der Wahlorgane, also etwa Wahlvorste­her und Kreiswahll­eiter, dürfen laut Wahlgesetz bei der Ausübung ihres Amts ihr Gesicht nicht verhüllen. Das Verbot beziehe sich aber nicht auf Masken zum Schutz vor Corona, sagen Innenminis­terium und Landeswahl­leiterin.

Dieser Hinweis reiche nicht, sagte Stoch. „Das Vermummen birgt eine Rechtsunsi­cherheit, was die Gültigkeit der Wahl angeht.“Stoch forderte zudem eine rechtliche Grundlage, um zur Not in extremen Hotspots die Urnenwahl per Verordnung zu verbieten und komplett auf die Briefwahl umsteigen zu können. Das sollte im extremen Ausnahmefa­ll möglich sein. Insgesamt müssten aber die Hürden für die Briefwahl gesenkt werden.

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