Nächtliche Ausgangssperre in Bayern auch an Feiertagen
Söder verschärft die Regeln für Weihnachtsbesuche und Christmetten. Bundespräsident Steinmeier nennt Krise eine Prüfung für alle.
Bayernweit gelten ab Mittwoch verschärfte Ausgangsbeschränkungen in der Nacht. Zwischen 21 und 5 Uhr darf die Wohnung dann nur noch aus triftigen Gründen wie medizinischen Notfällen verlassen werden. Wer ohne Grund auf der Straße unterwegs ist und von der Polizei erwischt wird, für den kann es teuer werden. Das Kabinett beschloss ein Mindestbußgeld von 500 Euro. Die Regelung soll auch an den Weihnachtsfeiertagen gelten – anders als in Badenwürttemberg, wo die nächtliche
Ausgangssperre vom 24. bis 26. Dezember aufgehoben wird.
Staatskanzleichef Florian Herrmann (CSU) sagte, dass die bayerische Landesregierung mit den Kirchen über die Termine von Gottesdiensten sprechen werde. Es wäre gut, wenn die Gottesdienste so geplant würden, „dass die Menschen um 21 Uhr wieder zu Hause sein könnten“, sagte er. In der Praxis würde dies bedeuten, dass etwa Christmetten deutlich vorverlegt werden müssen, da sie traditionell zwischen 22 Uhr und Mitternacht beginnen.
Vor Beginn des harten Lockdowns am Mittwoch hat Bundespräsident Frank-walter Steinmeier die Menschen zu Zusammenhalt aufgerufen – aber auch zu Zuversicht. „Ich bin sicher, die Verantwortung, die wir jetzt zeigen, die Lasten, die wir jetzt und noch eine Zeit tragen müssen, sind nicht vergeblich. Sie bringen uns dem Ende der Pandemie näher“, sagte er in Berlin. Die kommenden Wochen seien eine Prüfung für alle. Deutschland sei aber ein starkes Land, weil in dieser Krise so viele Menschen füreinander da seien. „Ich bin ganz sicher: Die Pandemie wird uns die Zukunft nicht rauben. Wir werden diese Krise überwinden“, sagte er.
Die Infektionszahlen in Baden-württemberg stiegen am Montag erneut an. Mit 2177 neuen Fällen lag der Montagswert fast 500 Fälle über der vergangenen Woche. Die Sieben-tage-inzidenz für den Südwesten stieg innerhalb einer Woche von 152 auf jetzt 190. Bayern liegt mit einer Inzidenz von über 200 noch darüber.
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