Flaschner muss Schuldach ausbessern
Mit einem Vergleich endete die Verhandlung wegen Dachschäden auf der Erweiterung der Egauschule.
Dischingen. Einmal erledigt, kehrt nach Arbeiten am Dach meist für längere Zeit Ruhe ein. So war es zunächst auch in Dischingen beim 2014 fertiggestellten Erweiterungsbau der Egauschule. Weil es dabei aber nicht blieb, musste jetzt im Ellwanger Landgericht verhandelt werden.
Nach Fertigstellung des Gebäudes gab es in den folgenden drei Jahren keinen Grund, über die Leiter hinaufzusteigen und das Metalldach zu inspizieren. Doch dann sollte eine Photovoltaikanlage installiert werden. Die Sonne schien und machte lauter kleine Beulen auf dem 70 651 Euro teuren Dach sichtbar: Nägel- oder Schraubenköpfe schienen sich nach oben gearbeitet zu haben. Weil sich Metall bei Hitze ausdehnt und bei Kälte zusammenzieht, soll es zu einer Art Scheuerbewegung gekommen sein.
Laut Dirk Schabel, dem Kämmerer Dischingens, habe man daraufhin einen Gutachter zurate gezogen und versucht, sich mit dem ausführenden Handwerksbetrieb außergerichtlich auf Behebung der Mängel zu einigen, zumal zu diesem Zeitpunkt noch eine Gewährleistungsfrist vorgelegen habe. Doch sowohl der Flaschner wie auch der Architekt hätten damals die Verantwortung von sich gewiesen.
Die Gemeinde habe sich deshalb für ein Beweissicherungsverfahren entschieden, das später mit 15 600 Euro zu Buche schlagen sollte, so Schabel. Der gerichtlich bestellte Gutachter habe ebenfalls erhebliche Mängel festgestellt: Die Westseite müsse seiner Meinung nach komplett erneuert werden, auf den anderen Seiten seien punktuelle Nachbesserungsarbeiten nötig.
Doch auch der zweite Versuch, mit den Verantwortlichen über das Ergebnis des Sachverständigen ins Gespräch zu kommen, sei gescheitert. Nach „drei anstrengenden Jahren“, so Schabel, habe es deshalb nun die Gerichtsverhandlung gegeben.
Vergleich angeregt
Der Richter habe einen Vergleich angeregt, erläuterte der Kämmerer. Sein Vorschlag: Der Flaschnerbetrieb müsse seine Fehler auf eigene Kosten korrigieren und der Gemeinde zusätzlich die Aufwendungen für das Beweissicherungsverfahren nahezu vollständig erstatten. Die Einspeiseverluste in Höhe von gut 17 000 Euro, die durch die nicht montierte Photovoltaikanlage entstanden seien, solle dagegen die Gemeinde Dischingen tragen.
Hintergrund ist, dass der Vertrag mit dem Energieversorger ab dem Tag der Inbetriebnahme läuft und eine Vergütung in dem zu diesem Zeitpunkt von der
Bundesnetzagentur angegebenen Preis garantiert. Schabel: „Dieser Preis ist immer weiter nach unten gegangen. Je später man die Anlage in Betrieb nimmt, desto schlechter die Vergütung.“
Das Landgericht sei dieser Argumentation nicht gefolgt. Begründung: Es hätte nichts dagegengesprochen, die Anlage zu montieren und für die Dauer der Ausbesserungsarbeiten dann vorübergehend abzunehmen.
Die beiden anderen Parteien hatten schon während der Verhandlung
Zustimmung zu diesem Vergleich signalisiert. In seiner jüngsten Sitzung hat sich der Gemeinderat diesem Weg angeschlossen und damit auf ein weiteres Verfahren verzichtet, das sich im ungünstigen Fall ein weiteres Jahr hinziehen könnte und dessen Ausgang ungewiss wäre.
Dirk Schabel: „Mit einer Quote von 80 zu 20 sind die Kosten nun einigermaßen aufgeteilt und der tatsächliche Schaden, der uns entstanden ist, wird komplett übernommen.“