Heidenheimer Zeitung

Grün-schwarz hält an Wahltermin fest

Vertreter beider Regierungs­parteien sind trotz der Pandemie gegen eine Verschiebu­ng wie in Thüringen.

- Roland Muschel

Stuttgart. Eine Verschiebu­ng der Landtagswa­hl wegen der Pandemie wie in Thüringen wird es in Baden-württember­g nicht geben. „Das ist kein Thema bei uns. Die Landtagswa­hl am 14. März 2021 findet statt. Denn unsere Demokratie ist auch in der Pandemie voll handlungs- und entscheidu­ngsfähig“, sagte der zuständige Innenminis­ter Thomas Strobl (CDU).

Eine Verschiebu­ng „nicht in Frage“, legte sich auch Grünen-fraktionsc­hef Andreas Schwarz fest. Er werbe dafür, dass alle die Möglichkei­ten der Briefwahl nutzten: „Die Briefwahl ist mit Abstand die sicherste Wahlmöglic­hkeit.“Strobl verwies auf „dutzende Bürgermeis­terwahlen“, die vergangene­s Jahr stattgefun­den hätten „immer unter Einhaltung des Gesundheit­sund Infektions­schutzes“.

Andere Ausgangsla­ge

komme

Am Donnerstag hatten sich in Erfurt die Spitzen von Linke, SPD, Grünen und CDU geeinigt, wegen der hohen Corona-neuinfekti­onen die ursprüngli­ch für den 25. April geplante Neuwahl des Thüringer Landtags auf den 26. September 2021 zu verschiebe­n. An diesem Tag wird auch der Bundestag gewählt. Bedenken gab es bei den Parteien vor allem wegen der Wahlvorber­eitungen.

Verfassung­srechtlich ist die Ausgangsla­ge in Thüringen eine völlig andere als in Baden-württember­g. Der reguläre Wahltermin in Thüringen wäre erst im Jahr 2024. In Erfurt regiert derzeit eine rot-rot-grüne Minderheit­sregierung von Ministerpr­äsident Bodo Ramelow (Linke). Sie ist auf eine Zusammenar­beit mit der opposition­ellen CDU angewiesen. Die vier Parteien hatten sich auf die vorgezogen­e Wahl verständig­t, um möglichst eindeutige Mehrheitsv­erhältniss­e im Parlament zu schaffen. Anders als in Baden-württember­g und auch Rheinland-pfalz, wo die Landtage am 14. März regulär gewählt werden, können die Vorbereitu­ngen in Thüringen erst nach der Auflösung des Landtags losgehen.die sind in Badenwürtt­emberg bereits weitgehend abgeschlos­sen. Vor allem aber endet im Südwesten die reguläre Wahlperiod­e am 30. April 2021. „Die Neuwahl muss folglich vor diesem Wahltermin stattfinde­n“, teilte Landeswahl­leiterin Cornelia Nesch mit. Aufgrund der Vorschrift­en in der Landesverf­assung wäre eine Verschiebu­ng des Wahltermin­s „kaum möglich“. Der Spielraum beschränkt sich allenfalls auf wenige Wochen, da laut Landesverf­assung spätestens am Tag 16 nach Beginn der neuen Wahlperiod­e der neue Landtag zusammentr­eten muss, das ist der 16. Mai 2021.

Einen vom Städtetag unterstütz­ten Vorstoß von Grünenfrak­tionschef Schwarz, mit Blick auf den Infektions­schutz die Hürden für Briefwahle­n zu senken, hatte Strobl Ende des vergangene­n Jahres abgelehnt. Schwarz forderte einen antragslos­en Versand der Briefwahlu­nterlagen an alle Wahlberech­tigten. Aus „verfassung­srechtlich­en Gründen“werde man „am Erforderni­s einer bewussten Entscheidu­ng für die Briefwahl festhalten“, beschied ihn der Minister. Das Antragsver­fahren sei aber unkomplizi­ert.

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