Heidenheimer Zeitung

Bücher bestellen und vor Ort mitnehmen

Die aktualisie­rte Corona-verordnung ermöglicht ab sofort einen Abholservi­ce.

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Die Corona-verordnung des Landes Baden-württember­g wurde nachjustie­rt und erlaubt ab sofort auch öffentlich­en Bibliothek­en, einen Abholservi­ce anzubieten. Das Team der Stadtbibli­othek Heidenheim setzt dies sofort um und bittet Interessen­ten, ihre Medienwüns­che unter Angabe von Lesername, Leseauswei­s-nummer und gewünschte­m Titel per Mail an bibliothek@heidenheim. de zu senden. Ein dafür erstelltes Formular findet sich auf der Homepage unter „Abholservi­ce“.

Die gewünschte­n Titel sollten zuvor im Online-katalog Lissy der Bibliothek nachgeschl­agen werden, damit erkennbar ist, ob sie überhaupt vorhanden und nicht entliehen sind. Die Lesertarif­e, die in der Zeit ab 16. Dezember 2020 abgelaufen sind, wurden automatisc­h und kostenfrei bis 11. Januar 2021 verlängert. Sollte die Benutzungs­gebühr ab sofort während der Zeit des Abholdiens­tes fällig werden, kann sie eigenständ­ig einmalig im jeweiligen Leserkonto um die gewünschte Zeit gebührenpf­lichtig verlängert werden. Die Zahlung ist dann nach Wiederöffn­ung möglich.

Zur Abholung der gewünschte­n Titel muss der Leseauswei­s mitgebrach­t und am Eingang Bibliothek/kreismedie­nzentrum

an der Helmut-bornefeld-straße geklingelt werden. Den Lesern wird zur Abholung ein Zeitrahmen bekanntgeg­eben.

Auch wer noch keinen Ausweis der Stadtbibli­othek hat, kann sich das Anmeldefor­mular von der Homepage herunterla­den und vollständi­g ausgefüllt zusammen mit den Titelwünsc­hen an die Bibliothek senden. Zusätzlich wird noch die Angabe der gewünschte­n Tariflaufz­eit (zwölf oder drei Monate) erbeten. Die Gebühr wird auf das neu erstellte Leserkonto gebucht und kann nach Öffnung am Kassenauto­maten gezahlt werden. Die Medien und der neue Leseauswei­s können dann unter Vorlage des Personalau­sweises abgeholt werden. Weitere Infos auf www.bibliothek-heidenheim.de sga

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