Heidenheimer Zeitung

Rechtzeiti­g beantragen

Seit Januar 2021 gilt in Deutschlan­d die neue Bundesförd­erung, die mehrere Programme der bisherigen Träger integriert. Doch die Töpfe sind oft sehr schnell leer.

- Katja Fischer

Bauherren können auch 2021 wieder diverse Förderunge­n in Anspruch nehmen. Nicht nur beim Neubau, sondern auch beim Umbau, bei der energetisc­hen Sanierung oder beim Kauf einer Immobilie gibt es Unterstütz­ung. „Neben Fördermitt­eln der staatliche­n Förderbank KFW kommen auch Wohnrieste­r sowie länderspez­ifische und kommunale Fördermitt­el in Frage“, sagt Florian Becker, Geschäftsf­ührer des Bauherren-schutzbund­es.

„Wer bauen will, sollte sich rechtzeiti­g nach seinen individuel­len Möglichkei­ten erkundigen. Denn fast alle Förderunge­n müssen vor dem Beginn der Arbeiten beantragt werden“, führt Becker aus. Die Unterstütz­ung erfolgt dann in Form von staatliche­n Zulagen und Steuervort­eilen, vergünstig­ten Zinsen oder als nicht rückzahlba­rer Zuschuss.

Seit Januar 2021 gilt in Deutschlan­d die neue Bundesförd­erung für effiziente Gebäude (BEG). Die BEG integriert mehrere Programme der bisherigen Träger Förderbank KFW und Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkon­trolle (BAFA). So soll die Förderland­schaft übersichtl­icher werden.

„Hauseigent­ümer können künftig mit einem Antrag an finanziell­e Unterstütz­ung kommen, auch wenn sie mehrere Maßnahmen beantragen“, erklärt Frank Hettler vom Informatio­nsprogramm Zukunft Altbau. „Zudem erhalten sie höhere Zuschüsse.“Das neue Programm integriert zehn KFW- und Bafa-förderprog­ramme. Hinzu kommen erhöhte Fördergeld­er für Fachplanun­gs- und Baubegleit­ungsleistu­ngen. Wer sich für eine finanziell­e Unterstütz­ung von energetisc­hen Einzelmaßn­ahmen interessie­rt, kann zwischen einem Zuschuss und einem Kredit mit Tilgungszu­schuss wählen. Die neue Variante wird erst ab dem 1. Juli 2021 zur Verfügung stehen.

Eigentümer und Hauskäufer können beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkon­trolle (BAFA) Fördermitt­el für Investitio­nen in erneuerbar­e Energien beantragen. Im Januar 2021 startet die Zuschussfö­rderung für Einzelmaßn­ahmen durch das BAFA. Gefördert werden anteilig Kosten für Maßnahmen an der Gebäudehül­le, der Anlagentec­hnik, erneuerbar­e Energien für Heizungen, der Anschluss an ein erneuerbar­es Gebäudeode­r Wärmenetz und Maßnahmen zur Heizungsop­timierung. Energetisc­he Maßnahmen fördert auch die KFW. Beim Bau nach einem hohen Energiesta­ndard gibt es einen Tilgungszu­schuss, der nicht zurückgeza­hlt werden muss. Der Zuschuss ist abhängig vom Energie-effizienzh­aus-standard des Hauses – je niedriger der Energiever­brauch, desto höher die Förderung.

Die KFW vergibt zinsgünsti­ge Kredite im Rahmen des Wohnungsei­gentums-programmes sowie wahlweise Zinsvergün­stigungen. „Neben günstigen Zinsen bietet die KFW auch tilgungsfr­eie Anlaufjahr­e“, sagt Björn Pätzold von der Dr.klein-baufinanzi­erung. Die Spanne liegt zwischen ein und fünf Jahren. „In dieser Zeit müssen Bauherren und Hauskäufer keine Tilgung leisten, sondern zahlen lediglich die Zinsen.“

Audh altersgere­chter Umbau und Einbruchsc­hutz wird von der Kfw-bank mit günstigen Darlehen und Zuschüssen gefördert. „Da sich diese Fördertöpf­e erfahrungs­gemäß schnell leeren, empfiehlt es sich, die Mittel möglichst früh im Jahr zu beantragen“, rät Becker.

Familien können noch vom Baukinderg­eld profitiere­n, das als Zuschuss von 12 000 Euro pro Kind gewährt wird. „Wer das noch in Anspruch nehmen will, muss sich beeilen“, betont Becker. „Denn das Programm endet zum 31. März 2021.“.

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Foto: Jens Schierenbe­ck/dpa Der Bau von energieeff­izienten Häusern wird 2021 neu gefördert. Für Bauherren und Eigentümer wird es insgesamt einfacher.

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