Rechtzeitig beantragen
Seit Januar 2021 gilt in Deutschland die neue Bundesförderung, die mehrere Programme der bisherigen Träger integriert. Doch die Töpfe sind oft sehr schnell leer.
Bauherren können auch 2021 wieder diverse Förderungen in Anspruch nehmen. Nicht nur beim Neubau, sondern auch beim Umbau, bei der energetischen Sanierung oder beim Kauf einer Immobilie gibt es Unterstützung. „Neben Fördermitteln der staatlichen Förderbank KFW kommen auch Wohnriester sowie länderspezifische und kommunale Fördermittel in Frage“, sagt Florian Becker, Geschäftsführer des Bauherren-schutzbundes.
„Wer bauen will, sollte sich rechtzeitig nach seinen individuellen Möglichkeiten erkundigen. Denn fast alle Förderungen müssen vor dem Beginn der Arbeiten beantragt werden“, führt Becker aus. Die Unterstützung erfolgt dann in Form von staatlichen Zulagen und Steuervorteilen, vergünstigten Zinsen oder als nicht rückzahlbarer Zuschuss.
Seit Januar 2021 gilt in Deutschland die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Die BEG integriert mehrere Programme der bisherigen Träger Förderbank KFW und Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). So soll die Förderlandschaft übersichtlicher werden.
„Hauseigentümer können künftig mit einem Antrag an finanzielle Unterstützung kommen, auch wenn sie mehrere Maßnahmen beantragen“, erklärt Frank Hettler vom Informationsprogramm Zukunft Altbau. „Zudem erhalten sie höhere Zuschüsse.“Das neue Programm integriert zehn KFW- und Bafa-förderprogramme. Hinzu kommen erhöhte Fördergelder für Fachplanungs- und Baubegleitungsleistungen. Wer sich für eine finanzielle Unterstützung von energetischen Einzelmaßnahmen interessiert, kann zwischen einem Zuschuss und einem Kredit mit Tilgungszuschuss wählen. Die neue Variante wird erst ab dem 1. Juli 2021 zur Verfügung stehen.
Eigentümer und Hauskäufer können beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Fördermittel für Investitionen in erneuerbare Energien beantragen. Im Januar 2021 startet die Zuschussförderung für Einzelmaßnahmen durch das BAFA. Gefördert werden anteilig Kosten für Maßnahmen an der Gebäudehülle, der Anlagentechnik, erneuerbare Energien für Heizungen, der Anschluss an ein erneuerbares Gebäudeoder Wärmenetz und Maßnahmen zur Heizungsoptimierung. Energetische Maßnahmen fördert auch die KFW. Beim Bau nach einem hohen Energiestandard gibt es einen Tilgungszuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss. Der Zuschuss ist abhängig vom Energie-effizienzhaus-standard des Hauses – je niedriger der Energieverbrauch, desto höher die Förderung.
Die KFW vergibt zinsgünstige Kredite im Rahmen des Wohnungseigentums-programmes sowie wahlweise Zinsvergünstigungen. „Neben günstigen Zinsen bietet die KFW auch tilgungsfreie Anlaufjahre“, sagt Björn Pätzold von der Dr.klein-baufinanzierung. Die Spanne liegt zwischen ein und fünf Jahren. „In dieser Zeit müssen Bauherren und Hauskäufer keine Tilgung leisten, sondern zahlen lediglich die Zinsen.“
Audh altersgerechter Umbau und Einbruchschutz wird von der Kfw-bank mit günstigen Darlehen und Zuschüssen gefördert. „Da sich diese Fördertöpfe erfahrungsgemäß schnell leeren, empfiehlt es sich, die Mittel möglichst früh im Jahr zu beantragen“, rät Becker.
Familien können noch vom Baukindergeld profitieren, das als Zuschuss von 12 000 Euro pro Kind gewährt wird. „Wer das noch in Anspruch nehmen will, muss sich beeilen“, betont Becker. „Denn das Programm endet zum 31. März 2021.“.