Über eine Million Euro veruntreut
Ein langjähriger Mitarbeiter des WTB soll vor allem hohe Bargeld-summen abgehoben haben.
Stuttgart. Hiobsbotschaft anderer Art mitten in der Pandemie-krise: Ein ehemaliger Mitarbeiter des Württembergischen Tennis-bundes (WTB) soll über einen Zeitraum von mindestens 17 Jahren Bar- und Sachmittel in Höhe von mehr als einer Million Euro veruntreut haben.
Der Verband hat bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart am 8. April Strafanzeige gegen die betreffende Person gestellt, wie er auf seiner Webseite mitteilte. Eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft bestätigte den Eingang der Anzeige auf Nachfrage.
Seit April 2019 Wtb-präsident: Stefan Hofherr.
Die mit der Erstellung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2020 beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft habe am 15. März „erhebliche Unregelmäßigkeiten in der Buch- und Kassenführung des WTB“festgestellt, teilte der Verband selbst mit. Daraufhin seien eine Anwaltskanzlei hinzugezogen und Ermittlungen aufgenommen worden. Bei der Jahreshauptversammlung im Tennis-landesleistungszentrum in Stuttgart-emerholz erfuhren kürzlich die Delegierten vom selbst ziemlich konsternierten Wtb-präsident
Stefan Hofherr persönlich vom ausgewachsenen „Finanzskandal“in den eigenen Reihen.
Schwarze Kasse entdeckt
„Allein im Zeitraum von 2014 bis 2020 konnten bislang Unterschlagungen von Barmitteln in Höhe von rund 700 000 Euro und Unterschlagungen von Sachmitteln im Wert von rund 100 000 Euro festgestellt werden“, schrieb der Verband. „Zudem bestehen konkrete Anhaltspunkte dafür, dass der ehemalige Mitarbeiter dem WTB weitere Barmittel durch die Bildung einer schwarzen Kasse entzogen hat. Insoweit ist das genaue Ausmaß gegenwärtig noch nicht bekannt.“
Die Unterschlagungshandlungen seien „durch vom WTB selbst geschaffene Abläufe begünstigt worden“, hieß es weiter. „Insbesondere haben die im Vereinswesen vorgesehenen Schutzmechanismen über Jahre hinweg versagt. Dem ehemaligen Mitarbeiter gelang es daher, über wenigstens 17 Jahre hinweg mittels einer, wie es heißt intransparenten und unrechtmäßigen Buchführung die Bargeldabhebungen zu verschleiern“.