Heidenheimer Zeitung

Gericht hebt Urteil in allen Punkten auf

Mord an Immobilien­unternehme­r muss vor dem Landgerich­t Rottweil neu aufgerollt werden.

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Karlsruhe. Der Prozess um den gewaltsame­n Tod eines Immobilien­unternehme­rs aus Horb am Neckar (Kreis Freudensta­dt) muss neu verhandelt werden. Der Bundesgeri­chtshof (BGH) in Karlsruhe hob ein Urteil des Landgerich­ts Rottweil am Dienstag in allen Punkten auf. Damit gab der 1. Strafsenat der Revision mehrerer Beteiligte­r statt. Sowohl die Staatsanwa­ltschaft, einer der Angeklagte­n sowie eine Schwester des Opfers als Nebenkläge­rin hatten Rechtsmitt­el eingelegt. (Az.: 1 STR 286/20).

Eine neue Kammer des Rottweiler Gerichts muss den gesamten Komplex mitsamt Beweiserhe­bung nun neu führen. Das könnte möglicherw­eise schlechter für die seinerzeit angeklagte­n beiden Männer ausgehen, wie der Vertreter des Generalbun­desanwalte­s nach der Entscheidu­ng erläuterte. Es könnte zu höheren Haftstrafe­n und auch zu einer Verurteilu­ng wegen Mittätersc­haft bei Mord kommen.

Im ersten Verfahren waren die Beschuldig­ten vom Landgerich­t in einem Fall zu sechs Jahren Haft verurteilt worden; der Komplize zu viereinhal­b Jahren.

In dem Fall geht es um den Tod eines wohlhabend­en Immobilien­unternehme­rs. Der 57-Jährige war im November 2018 beraubt und dann erwürgt worden. Weil nach Auffassung des Landgerich­ts unklar blieb, wer der beiden Angeklagte­n das Opfer tötete, waren sie im Januar vergangene­n Jahres nur wegen räuberisch­er Erpressung verurteilt worden.

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