Gericht hebt Urteil in allen Punkten auf
Mord an Immobilienunternehmer muss vor dem Landgericht Rottweil neu aufgerollt werden.
Karlsruhe. Der Prozess um den gewaltsamen Tod eines Immobilienunternehmers aus Horb am Neckar (Kreis Freudenstadt) muss neu verhandelt werden. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hob ein Urteil des Landgerichts Rottweil am Dienstag in allen Punkten auf. Damit gab der 1. Strafsenat der Revision mehrerer Beteiligter statt. Sowohl die Staatsanwaltschaft, einer der Angeklagten sowie eine Schwester des Opfers als Nebenklägerin hatten Rechtsmittel eingelegt. (Az.: 1 STR 286/20).
Eine neue Kammer des Rottweiler Gerichts muss den gesamten Komplex mitsamt Beweiserhebung nun neu führen. Das könnte möglicherweise schlechter für die seinerzeit angeklagten beiden Männer ausgehen, wie der Vertreter des Generalbundesanwaltes nach der Entscheidung erläuterte. Es könnte zu höheren Haftstrafen und auch zu einer Verurteilung wegen Mittäterschaft bei Mord kommen.
Im ersten Verfahren waren die Beschuldigten vom Landgericht in einem Fall zu sechs Jahren Haft verurteilt worden; der Komplize zu viereinhalb Jahren.
In dem Fall geht es um den Tod eines wohlhabenden Immobilienunternehmers. Der 57-Jährige war im November 2018 beraubt und dann erwürgt worden. Weil nach Auffassung des Landgerichts unklar blieb, wer der beiden Angeklagten das Opfer tötete, waren sie im Januar vergangenen Jahres nur wegen räuberischer Erpressung verurteilt worden.