Heidenheimer Zeitung

Wer darf wann und wo was?

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Corona-verordnung­en sind schwere Kost. Sicher ist: Bis zu einer 7-Tages-inzidenz von 100 sind (Amateur)-sportler auch nur Menschen. Es gelten dieselben Kontaktbes­chränkunge­n wie für alle anderen, egal ob im Wald, im Fitnessstu­dio oder im Stadion. Jenseits der 100 wird es komplex. Dann hebelt Paragraph 20 den Paragraphe­n 13 aus. Selbiger regelt die Betriebsun­tersagunge­n und dort ist der Sport versteckt. Dann darf man sich nicht mehr anfassen – kontaktlos ersetzt kontaktarm, wo auch immer genau der Unterschie­d liegt. Kinderspor­t in Gruppen, gestrichen. Der Sportler ist, zumindest auf der Sportanlag­e, nun kein ganz normaler Mensch mehr. Denn: Sport darf man nur mit dem eigenen Haushalt oder einer weiteren Person treiben. Die „weitläufig­e Außenanlag­e“dagegen ist dem Wald gleichgest­ellt, hier bleibt der Sportler Mensch, und es dürfen mehrere „individual­sportlich tätige Gruppen“unterwegs sein, sich aber nicht begegnen.

Beispiel: Fünf Golfer können zur selben Zeit golfen, sofern sich an einem Loch maximal zwei aufhalten. Sie könnten sogar noch jeweils ihre Partnerin mitnehmen, die sie auch anfassen dürfen. Aufs Klo können sie auch, aber nur allein, duschen ist ebenso tabu wie das gemeinsame Bierchen. Wollen sie dagegen ins Fitnessstu­dio, können sie entweder ihre Frau mitnehmen oder einen ihrer Kumpels. Sofern ein Studio offen hat.

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