Wer darf wann und wo was?
Corona-verordnungen sind schwere Kost. Sicher ist: Bis zu einer 7-Tages-inzidenz von 100 sind (Amateur)-sportler auch nur Menschen. Es gelten dieselben Kontaktbeschränkungen wie für alle anderen, egal ob im Wald, im Fitnessstudio oder im Stadion. Jenseits der 100 wird es komplex. Dann hebelt Paragraph 20 den Paragraphen 13 aus. Selbiger regelt die Betriebsuntersagungen und dort ist der Sport versteckt. Dann darf man sich nicht mehr anfassen – kontaktlos ersetzt kontaktarm, wo auch immer genau der Unterschied liegt. Kindersport in Gruppen, gestrichen. Der Sportler ist, zumindest auf der Sportanlage, nun kein ganz normaler Mensch mehr. Denn: Sport darf man nur mit dem eigenen Haushalt oder einer weiteren Person treiben. Die „weitläufige Außenanlage“dagegen ist dem Wald gleichgestellt, hier bleibt der Sportler Mensch, und es dürfen mehrere „individualsportlich tätige Gruppen“unterwegs sein, sich aber nicht begegnen.
Beispiel: Fünf Golfer können zur selben Zeit golfen, sofern sich an einem Loch maximal zwei aufhalten. Sie könnten sogar noch jeweils ihre Partnerin mitnehmen, die sie auch anfassen dürfen. Aufs Klo können sie auch, aber nur allein, duschen ist ebenso tabu wie das gemeinsame Bierchen. Wollen sie dagegen ins Fitnessstudio, können sie entweder ihre Frau mitnehmen oder einen ihrer Kumpels. Sofern ein Studio offen hat.