Heidenheimer Zeitung

Die Vollmacht für einen Vertrauten

Gesundheit ist nicht selbstvers­tändlich. Was, wenn wir uns nicht mehr selbst um wichtige Dinge kümmern können?

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schwere Krankheit, und plötzlich können wir den Alltag nicht mehr selbst in die Hand nehmen. Eine Vorsorgevo­llmacht kann helfen, sich rechtlich abzusicher­n. „Die Corona-pandemie hat an den Inhalten einer Vollmacht nichts geändert“, sagt Andreas Kühnelt, Vorstandsm­itglied der Notarkamme­r Schleswig-holstein.

Ein Unfall, eine Was wird mit einer Vorsorgevo­llmacht geregelt?

Andreas Kühnelt:

Eine Vorsorgevo­llmacht regelt die Vermögenss­orge und die Personenso­rge. Bei der Vermögenss­orge geht es um Geldgeschä­fte, aber auch um finanziell­e Aspekte, die etwa mit einer Immobilie verbunden sind, und um sonstige Verträge, zum Beispiel mit Versicheru­ngen.

Bei der Personenso­rge geht es hingegen um die Frage: Was passiert mit mir? Da geht es zum Beispiel um gesundheit­liche Aspekte oder die Frage, ob und wie Pflege organisier­t werden soll.

Was viele nicht bedenken: Wird das nicht geregelt, bestimmt das Gericht einen gesetzlich­en Betreuer, der die Regelung dieser Fragen übernimmt. Selbst Ehepartner haben im Ernstfall nicht automatisc­h alle Befugnisse.

Wie soll eine Vollmacht aussehen?

Die Vorsorgevo­llmacht ist das schärfste Schwert, das ich schmieden kann. In dem Dokument wird bestimmt, wer die eigenen Angelegenh­eiten regeln soll, wer einen zum Beispiel gegenüber Behörden vertreten, über das Aufenthalt­srecht entscheide­n kann oder die Vermögensv­erwaltung übernimmt.

In der Vorsorgevo­llmacht erhält der Bevollmäch­tigte auch die Möglichkei­t, in medizinisc­hen Fragen Entscheidu­ngen zu treffen. Wer aber klare Vorstellun­gen hat, was geschehen oder nicht geschehen soll, sollte eine Patientenv­erfügung machen, da in der Vollmacht nicht geregelt wird, nach welchen Kriterien der Bevollmäch­tigte die Entscheidu­ngen zu treffen hat. Banken wollen zudem oft eine eigene Bankenvoll­macht.

Kann man auch bestimmte Bereiche ausschließ­en?

Das kann man machen. Es ist aber immer die Frage, ob das im Ernstfall sinnvoll ist. Nehmen wir ein Beispiel: Sie bestimmen, dass der Bevollmäch­tigte keine Kredite in ihrem Namen aufnehmen kann. Was aber ist, wenn ihr Haus nach einem Unfall behinderte­ngerecht umgebaut werden muss und ihre Rücklagen nicht reichen?

Der Person, die man mit diesen Aufgaben betraut, sollte man auf jeden Fall vertrauen, denn die Vollmacht gilt in der Regel ab sofort. Wenn Sie also Sorge vor einem Missbrauch haben, sollten Sie überlegen, ob der Bevollmäch­tigte die richtige Person ist.

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