Die Vollmacht für einen Vertrauten
Gesundheit ist nicht selbstverständlich. Was, wenn wir uns nicht mehr selbst um wichtige Dinge kümmern können?
schwere Krankheit, und plötzlich können wir den Alltag nicht mehr selbst in die Hand nehmen. Eine Vorsorgevollmacht kann helfen, sich rechtlich abzusichern. „Die Corona-pandemie hat an den Inhalten einer Vollmacht nichts geändert“, sagt Andreas Kühnelt, Vorstandsmitglied der Notarkammer Schleswig-holstein.
Ein Unfall, eine Was wird mit einer Vorsorgevollmacht geregelt?
Andreas Kühnelt:
Eine Vorsorgevollmacht regelt die Vermögenssorge und die Personensorge. Bei der Vermögenssorge geht es um Geldgeschäfte, aber auch um finanzielle Aspekte, die etwa mit einer Immobilie verbunden sind, und um sonstige Verträge, zum Beispiel mit Versicherungen.
Bei der Personensorge geht es hingegen um die Frage: Was passiert mit mir? Da geht es zum Beispiel um gesundheitliche Aspekte oder die Frage, ob und wie Pflege organisiert werden soll.
Was viele nicht bedenken: Wird das nicht geregelt, bestimmt das Gericht einen gesetzlichen Betreuer, der die Regelung dieser Fragen übernimmt. Selbst Ehepartner haben im Ernstfall nicht automatisch alle Befugnisse.
Wie soll eine Vollmacht aussehen?
Die Vorsorgevollmacht ist das schärfste Schwert, das ich schmieden kann. In dem Dokument wird bestimmt, wer die eigenen Angelegenheiten regeln soll, wer einen zum Beispiel gegenüber Behörden vertreten, über das Aufenthaltsrecht entscheiden kann oder die Vermögensverwaltung übernimmt.
In der Vorsorgevollmacht erhält der Bevollmächtigte auch die Möglichkeit, in medizinischen Fragen Entscheidungen zu treffen. Wer aber klare Vorstellungen hat, was geschehen oder nicht geschehen soll, sollte eine Patientenverfügung machen, da in der Vollmacht nicht geregelt wird, nach welchen Kriterien der Bevollmächtigte die Entscheidungen zu treffen hat. Banken wollen zudem oft eine eigene Bankenvollmacht.
Kann man auch bestimmte Bereiche ausschließen?
Das kann man machen. Es ist aber immer die Frage, ob das im Ernstfall sinnvoll ist. Nehmen wir ein Beispiel: Sie bestimmen, dass der Bevollmächtigte keine Kredite in ihrem Namen aufnehmen kann. Was aber ist, wenn ihr Haus nach einem Unfall behindertengerecht umgebaut werden muss und ihre Rücklagen nicht reichen?
Der Person, die man mit diesen Aufgaben betraut, sollte man auf jeden Fall vertrauen, denn die Vollmacht gilt in der Regel ab sofort. Wenn Sie also Sorge vor einem Missbrauch haben, sollten Sie überlegen, ob der Bevollmächtigte die richtige Person ist.