Landratsamt untersagt Corona-demo
Ein Demonstrationszug und eine Kundgebung dürfen am Samstag nicht stattfinden.
Für den Samstag, 24. April, wurde ein Demonstrationszug und eine Kundgebung mit zwei- bis dreihundert Personen zum Thema „Kinder und die Vereinbarkeit der aktuellen Maßnahmen des Infektionsschutzes“bei der Stadt Heidenheim angemeldet. Die angemeldete Demonstration wurde nun durch das Heidenheimer Landratsamt auf Basis des Infektionsschutzgesetzes und der Corona-verordnung aufgrund der aktuellen Entwicklungen des Infektionsgeschehens untersagt, wie die Behörde gestern mitteilt.
Die Sieben-tage-inzidenz des Landkreises befinde sich seit zehn Tagen auf einem konstant sehr hohen Niveau und am Donnerstag bei 248,5. Der Anstieg der Infektionszahlen und die Ausbreitung der besonders ansteckenden Virusmutation B.1.1.7 erfordern es, Maßnahmen zu ergreifen, die die Fallzahlen möglichst schnell senken, so das Landratsamt.
Überlastung der Kliniken droht
Die Auslastung der Intensivstation der Kliniken Landkreis Heidenheim habe bereits ihre Kapazitätsgrenze erreicht und auch eine stetig wachsende Zahl von Kliniken im Covid-versorgungscluster der Region Ulm sei an dem Punkt angelangt, an dem Überlastung drohe und somit die Versorgung aller Patienten nicht mehr ausreichend gewährleistet werden könne. Eine solche Situation müsse vermieden werden, heißt es in der Mitteilung des Landratsamts: „Gerade bei einer so großen Anzahl an Versammlungsteilnehmenden, die sich zudem üblicherweise dynamisch bewegen und damit Mindestabstände nicht zu jeder Zeit einhalten, besteht eine erhöhte Gefahr, sich anzustecken und das Virus zu verbreiten.“
Bereits bei vergangenen Demonstrationen desselben Veranstalters habe sich gezeigt, dass aufgrund ärztlicher Atteste zahlreiche Demonstrierende ohne Mund-nasen-schutz unterwegs waren, wodurch sich die Ansteckungsgefahr für Teilnehmende aber auch Dritte zusätzlich erhöhe, so das Landratsamt.
Bei der Entscheidung, die Versammlung zu untersagen, wurde dem Landratsamt zufolge das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit gegen das Recht auf Schutz von Gesundheit und Leben abgewogen. Da die Sicherstellung eines funktionierenden Gesundheitssystems nach Angabe des Gesundheitsamtes an einem kritischen Punkt angelangt sei, müssen mögliche Auslöser für neue Infektionsgeschehen kritisch hinterfragt und soweit möglich vermieden werden. sga