Heidenheimer Zeitung

So viel gibt es netto mehr

Neue gesetzlich­e Regeln entlasten Arbeitnehm­er teilweise deutlich. Zudem gibt es weitere Möglichkei­ten, damit monatlich mehr übrig bleibt.

- Von Alexander Bögelein

Arbeitnehm­erinnen und Arbeitnehm­er können sich freuen: Im Jahr 2022 bleibt der großen Mehrheit von ihrem Bruttoverd­ienst mehr netto übrig. Das liegt vor allem daran, dass der steuerlich­e Grundfreib­etrag (9984 Euro für Singles, 19 488 Euro für Verheirate­te) steigt. „Bei kinderlose­n Arbeitnehm­ern wirkt dem jedoch eine Erhöhung des Zuschlags zum Pflegevers­icherungs-beitrag entgegen“, erläutert Claudia Specht von der Datev eg, einem Softwareho­use und -Dienstleis­ter für Steuerbera­ter, Wirtschaft­sprüfer und Unternehme­r. Mit der Datev-software werden jeden Monat die Lohn- und Gehaltsabr­echnungen von rund 13,5 Millionen Arbeitnehm­erinnen und Arbeitsneh­mern in Deutschlan­d erstellt.

Unabhängig von der Steuerklas­se profitiere­n nach ihren Worten die Beschäftig­ten in den mittleren und höheren Gehaltklas­sen am meisten. In der Gruppe der Singles sind dabei die Arbeitnehm­erinnen und Arbeitnehm­er mit einem Einkommen von 7500 Euro oder darüber die größten Gewinner.

Als Gruppe können sich Alleinerzi­ehende über das größte Plus freuen. Der Grund: Der erhöhte Freibetrag von 4008 Euro, den sich Alleinerzi­ehende seit dem 2020 in den elektronis­chen Steuerabzu­gsmerkmale­n (ELSTAM) eintragen lassen konnten, wird von diesem Jahr an automatisc­h in der Lohn- und Gehaltsabr­echnung berücksich­tigt. Demgegenüb­er fällt der Nettozuwac­hs bei kinderlose­n Verheirate­ten deutlich geringer aus. Hier macht sich bemerkbar, dass der Kinderlose­nzuschlag

in der Pflegevers­icherung angehoben worden ist.

Der auf Arbeitnehm­er anfallende Gesamtsozi­alversiche­rungsbeitr­ag bleibt 2022 im Schnitt weiterhin bei 19,975 Prozent. Für Kinderlose ab 23 Jahren sind es 0,35 Prozentpun­kte mehr, also 20,325 Prozent.

Freibeträg­e eintragen lassen

Wer darüber hinaus seinen monatliche­n Nettoverdi­enst erhöhen will, dem raten Steuerexpe­rten, einen Lohnsteuer-freibetrag eintragen zu lassen. Diese Anträge auf Lohnsteuer­ermäßigung kann man auf der Homepage der Finanzverw­altung herunterla­den. Das lohnt sich insbesonde­re für Arbeitnehm­erinnen und Arbeitnehm­er, die hohe Kosten für Kinderbetr­euung, doppelte Haushaltsf­ührung oder Fahrten zur Arbeit haben. Diese Anträge kann man auch während des Jahres stellen.

Ist dieser Freibetrag elektronis­ch hinterlegt, behält der Arbeitgebe­r monatlich weniger Lohnsteuer und gegebenenf­alls Solidaritä­tszuschlag und Kirchenste­uer

ein. Damit kann man die staatliche Steuerrück­zahlung um viele Monate vorziehen. Allerdings gibt die Finanzverw­altung für Werbungsko­sten, Sonderausg­aben und außergewöh­nliche Belastunge­n eine Mindestgre­nze von 600 Euro vor, sprich die Ausgaben müssen über dieser Grenze liegen. Im Fall der Werbungsko­sten wird noch der Pauschbetr­ag von 1000 Euro berücksich­tigt. Die Werbungsko­sten müssen also mindestens 1600 Euro betragen, damit der Antrag auf Lohnsteuer­ermäßigung genehmigt wird.

Eine andere Möglichkei­t für Beschäftig­te, um das monatliche Netto zu erhöhen, ist die Wahl einer preiswerte­n Krankenkas­se. Viele Krankenkas­sen kündigen in diesen Tagen an, ihren Zusatzbeit­rag zu erhöhen. 19 von 97 gesetzlich­en Krankenver­sicherunge­n (GKV) haben dies – wie berichtet – bereits getan, weitere werden wohl folgen.

Der bundesweit gültige allgemeine Beitragssa­tz liegt bei 14,6 Prozent vom Gehalt, den Betrag teilen sich Versichert­e und Arbeitgebe­r je zur Hälfte. Hinzu kommt der Zusatzbeit­rag, den die Versichert­en alleine bezahlen müssen. Die Bandbreite reicht hier derzeit von 0,3 Prozent bis 2,5 Prozent. Wer hier von einer teuren zu einer günstigen Kasse wechselt, spart einen dreistelli­gen Betrag im Jahr.

Erhöht die Krankenkas­se den Beitrag, steht den Versichert­en ein Sonderkünd­igungsrech­t zu. Die Kündigungs­frist beträgt zwei volle Monate. Dabei reicht es, sich eine neue Kasse zu suchen. Die erledigt die Kündigungs- und Wechselmod­alitäten.

Beschäftig­te mit mittleren und höheren Einkommen sind die größten Gewinner.

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