So viel gibt es netto mehr
Neue gesetzliche Regeln entlasten Arbeitnehmer teilweise deutlich. Zudem gibt es weitere Möglichkeiten, damit monatlich mehr übrig bleibt.
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können sich freuen: Im Jahr 2022 bleibt der großen Mehrheit von ihrem Bruttoverdienst mehr netto übrig. Das liegt vor allem daran, dass der steuerliche Grundfreibetrag (9984 Euro für Singles, 19 488 Euro für Verheiratete) steigt. „Bei kinderlosen Arbeitnehmern wirkt dem jedoch eine Erhöhung des Zuschlags zum Pflegeversicherungs-beitrag entgegen“, erläutert Claudia Specht von der Datev eg, einem Softwarehouse und -Dienstleister für Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Unternehmer. Mit der Datev-software werden jeden Monat die Lohn- und Gehaltsabrechnungen von rund 13,5 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitsnehmern in Deutschland erstellt.
Unabhängig von der Steuerklasse profitieren nach ihren Worten die Beschäftigten in den mittleren und höheren Gehaltklassen am meisten. In der Gruppe der Singles sind dabei die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit einem Einkommen von 7500 Euro oder darüber die größten Gewinner.
Als Gruppe können sich Alleinerziehende über das größte Plus freuen. Der Grund: Der erhöhte Freibetrag von 4008 Euro, den sich Alleinerziehende seit dem 2020 in den elektronischen Steuerabzugsmerkmalen (ELSTAM) eintragen lassen konnten, wird von diesem Jahr an automatisch in der Lohn- und Gehaltsabrechnung berücksichtigt. Demgegenüber fällt der Nettozuwachs bei kinderlosen Verheirateten deutlich geringer aus. Hier macht sich bemerkbar, dass der Kinderlosenzuschlag
in der Pflegeversicherung angehoben worden ist.
Der auf Arbeitnehmer anfallende Gesamtsozialversicherungsbeitrag bleibt 2022 im Schnitt weiterhin bei 19,975 Prozent. Für Kinderlose ab 23 Jahren sind es 0,35 Prozentpunkte mehr, also 20,325 Prozent.
Freibeträge eintragen lassen
Wer darüber hinaus seinen monatlichen Nettoverdienst erhöhen will, dem raten Steuerexperten, einen Lohnsteuer-freibetrag eintragen zu lassen. Diese Anträge auf Lohnsteuerermäßigung kann man auf der Homepage der Finanzverwaltung herunterladen. Das lohnt sich insbesondere für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die hohe Kosten für Kinderbetreuung, doppelte Haushaltsführung oder Fahrten zur Arbeit haben. Diese Anträge kann man auch während des Jahres stellen.
Ist dieser Freibetrag elektronisch hinterlegt, behält der Arbeitgeber monatlich weniger Lohnsteuer und gegebenenfalls Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer
ein. Damit kann man die staatliche Steuerrückzahlung um viele Monate vorziehen. Allerdings gibt die Finanzverwaltung für Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen eine Mindestgrenze von 600 Euro vor, sprich die Ausgaben müssen über dieser Grenze liegen. Im Fall der Werbungskosten wird noch der Pauschbetrag von 1000 Euro berücksichtigt. Die Werbungskosten müssen also mindestens 1600 Euro betragen, damit der Antrag auf Lohnsteuerermäßigung genehmigt wird.
Eine andere Möglichkeit für Beschäftigte, um das monatliche Netto zu erhöhen, ist die Wahl einer preiswerten Krankenkasse. Viele Krankenkassen kündigen in diesen Tagen an, ihren Zusatzbeitrag zu erhöhen. 19 von 97 gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) haben dies – wie berichtet – bereits getan, weitere werden wohl folgen.
Der bundesweit gültige allgemeine Beitragssatz liegt bei 14,6 Prozent vom Gehalt, den Betrag teilen sich Versicherte und Arbeitgeber je zur Hälfte. Hinzu kommt der Zusatzbeitrag, den die Versicherten alleine bezahlen müssen. Die Bandbreite reicht hier derzeit von 0,3 Prozent bis 2,5 Prozent. Wer hier von einer teuren zu einer günstigen Kasse wechselt, spart einen dreistelligen Betrag im Jahr.
Erhöht die Krankenkasse den Beitrag, steht den Versicherten ein Sonderkündigungsrecht zu. Die Kündigungsfrist beträgt zwei volle Monate. Dabei reicht es, sich eine neue Kasse zu suchen. Die erledigt die Kündigungs- und Wechselmodalitäten.
Beschäftigte mit mittleren und höheren Einkommen sind die größten Gewinner.