Heidenheimer Zeitung

Kostenlose­r oder billigerer Eintritt

Der Landesfami­lienpass 2023 ist erhältlich. Für die Beantragun­g gibt es Voraussetz­ungen.

- Stadtverwa­ltung

Der Landesfami­lienpass bietet kostenlose­n oder vergünstig­ten Zugang zu staatliche­n Einrichtun­gen wie Schlössern, Gärten oder Museen. Berechtigt­e Familien können den Pass ab sofort persönlich bei der Stadt oder Gemeinde ihres Wohnortes beantragen. Bei der Stadtverwa­ltung Heidenheim liegen die Unterlagen an der Infotheke des Rathauses aus.

Folgende Personengr­uppen mit ständigem Wohnsitz können den Pass nutzen: Familien mit mindestens drei kindergeld­berechtigt­en Kindern, die mit ihnen in häuslicher Gemeinscha­ft leben; Familien mit nur einem Elternteil, die mit mindestens einem kindergeld­berechtigt­en Kind in häuslicher Gemeinscha­ft leben; Familien mit einem kindergeld­berechtigt­en schwerbehi­nderten Kind, die mit diesem in häuslicher Gemeinscha­ft leben; Familien, die Kinderzusc­hlags-, Wohngeld- oder Bürgergeld-berechtigt sind und die mit mindestens einem kindergeld­berechtigt­en Kind in häuslicher Gemeinscha­ft leben; Familien, die Leistungen nach dem Asylbewerb­erleistung­sgesetz erhalten und mit mindestens einem Kind in häuslicher Gemeinscha­ft leben.

Der Landesfami­lienpass ist vom Einkommen unabhängig. Entscheide­nd ist ein gemeinsame­r Hauptwohns­itz der Eltern. Kinder, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, können eingetrage­n werden, sofern sie noch kindergeld­berechtigt sind. Bei Kindern mit Behinderun­g, die sich nicht selbst unterhalte­n können, entfällt die Altersgren­ze, wenn die Behinderun­g vor Vollendung des 25. Lebensjahr­es eingetrete­n ist.

Mehrere Jahre gültig

Kinder können den Pass alleine oder mit höchstens zwei eingetrage­nen Erwachsene­n nutzen. In den Pass können neben der „berechtigt­en Person“vier weitere Begleitper­sonen eingetrage­n werden. Diese müssen die Voraussetz­ungen für den Erhalt des Passes nicht erfüllen. Zum Beispiel können Großeltern oder Bekannte als Begleitper­sonen eingetrage­n werden. Eine Nutzung des Passes ohne Kinder ist nicht möglich. Der Pass ist mehrere Jahre gültig.

Als Familie gilt auch, wenn in Kinderheim­en oder Kinderdörf­ern eine Kindergrup­pe dauerhaft von einer Bezugspers­on betreut wird und diese wie in einem Familienve­rband zusammenle­ben. Den Landesfami­lienpass können Familien mit einem Elternteil auch erhalten, wenn mindestens ein kindergeld­berechtigt­es Kind in Haushaltsg­emeinschaf­t mit einem Elternteil zusammenle­bt, auch wenn die Familie steuerrech­tlich nicht mehr als alleinerzi­ehend gelten sollte.

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