So lohnt sich der Wechsel
Viele Anbieter haben zum Jahreswechsel die Zusatzbeiträge erhöht. Für gesetzlich Versicherte kann sich ein Wechsel lohnen.
Über einen ihrer größten monatlichen Ausgabeposten machen sich viele Beschäftigten keine Gedanken: die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung. Für Beschäftigte mit einem Bruttomontagsgehalt von 4000 Euro werden 324 Euro fällig, sofern man den allgemeinen Krankenversicherungssatz von 14,6 Prozent zugrunde legt und einen Zusatzbeitrag von 1,6 Prozent. Davon entfallen jeweils die Hälfte auf Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Während der allgemeine Beitragssatz zur Krankenversicherung von 14,6 Prozent bundesweit einheitlich ist, dürfen die gesetzlichen Krankenkassen einen Zusatzbeitrag verlangen.
Dessen Höhe variiert derzeit von 0,9 Prozent bis 2 Prozent. Drei Viertel der allgemein zugänglichen Krankenkassen haben nach Angaben des Portals Finanztip ihren Zusatzbeitrag erhöht. Ihre Versicherten mussten sie darüber nicht schriftlich informieren. Sie haben allerdings aufgrund der Erhöhung ein Sonderkündigungsrecht im Januar. Darauf sollten Versicherte beim Krankenkassenwechsel achten.
Das Sonderkündigungsrecht gilt nur in dem Monat, in dem der höhere Beitrag erstmals erhoben wurde, sprich: Wer wechseln will, sollte sich so schnell wie möglich
Wer muss sich jetzt beeilen?
bei einer neuen Krankenkasse anmelden. Das geht häufig online.
Muss ich bei meiner bisherigen Krankenkasse kündigen?
Nein, es reicht, einen Neuaufnahmeantrag bei einer anderen Krankenkasse zu stellen. „Diese informiert die bisherige Krankenkasse und übernimmt alle Formalitäten“, sagt Peter Grieble, Versicherungsexperte der Verbraucherzentrale Baden-württemberg.
Was, wenn die Kündigung zu spät eingeht?
„Die Kündigung durch die gewählte Krankenkasse im Rahmen des Meldeverfahrens muss bis zum Ablauf des Monats, für den der Zusatzbeitrag erstmals erhoben oder für den der Zusatzbeitragssatz erhöht wird, der Krankenkasse zugegangen sein“, erklärt Hubert Forster, einer der Pressesprecher der Techniker Krankenkasse. Der Datenaustausch zwischen den Krankenkassen läuft elektronisch. „Wenn der Kunde erst am 31. Januar sein Wahlrecht bei der gewählten Kasse ausübt, diese aber die bisherige Krankenkasse erst am 1. oder 2. Februar informiert, ist ein Wechsel unwirksam“, so Forster.
Wie viel lässt sich durch einen geringeren Zusatzbeitrag sparen?
Würde der Beschäftigte in unserem Beispiel von seiner aktuellen Krankenkasse zur derzeit günstigsten, der BKK Gildemeister
Seidensticker, wechseln, würde sein monatlicher Beitrag auf 310 Euro sinken. Das ist eine Jahresersparnis von 168 Euro.
Was kann ich tun, wenn ich für einen Wechsel zu spät dran bin?
Seit dem Jahr 2021 ist es für Versicherte deutlich einfacher, die Krankenkasse zu wechseln. Wer die Mindestmitgliedschaft von 12 Monaten erfüllt, kann jederzeit wechseln. Dann gilt eine Kündigungsfrist von 2 Monaten zum Monatsende, sagt Verbraucherschützer Grieble. Wer sich also im Februar bei einer neuen Kasse anmeldet, bleibt noch zwei Monate bei seiner bisherigen Krankenkasse. Vom 1. Mai an ist er dann Mitglied der neuen Krankenkasse.
Wann lohnt sich ein Krankenkassenwechsel?
Das ist sehr unterschiedlich. Versicherte, so Grieble, sollten sich die Krankenkasse heraussuchen, die am besten zu ihnen passt. Die Anbieter unterscheiden sich bei den freiwilligen Leistungen. „Da lohnt sich ein Vergleich“, sagt Grieble. Zuschüsse der Krankenkasse für Zahnreinigungen, anthroposophische Medizin, eine bessere Krebsvorsorge, oder die Übernahme zusätzlicher Impfungen sind bares Geld wert.
Im Internet gibt es verschiedene Rankings. Das Portal krankenkasse.de nennt die Hanseatische Krankenkasse, die Handelskrankenkasse und die Techniker als Preis-leistungssieger und bezieht sich auf eine Untersuchung des Wirtschaftsmagazins „Euro“aus dem Jahr 2022. Das Online-portal Finanztip nennt in seiner aktuellen Untersuchung dieselben Anbieter und die Energie BKK.
Wer gilt als guter Anbieter? Warum sind Rankings problematisch?
Für die Vergleiche werden Aspekte ausgesucht, gewichtet und bewertet. Heraus kommt meist eine Punktzahl, die in das Ranking mündet. Doch einen solchen Beispielmenschen gibt es nicht, sagt Grieble. Letztlich gehe es um eine bedarfsorientierte Entscheidung und dazu müsse man Angebote vergleichen.