Ruf nach Gesetz zu Tariftreue
Darf die öffentliche Hand Firmen beauftragen, die ihre Mitarbeiter unter Tarif bezahlen? Nein, meint der DGB.
Stuttgart. Der DGB Baden-württemberg drängt die Landesregierung, für die öffentliche Auftragsvergabe endlich ein Tariftreuegesetz zu erlassen. Berlin, das Saarland und Thüringen haben bereits gesetzlich geregelt, dass öffentliche Aufträge des jeweiligen Bundeslandes und seiner Kommunen nur an Unternehmen vergeben werden dürfen, die sich an geltende Tarifverträge halten. In Bremen, Hamburg, Mecklenburgvorpommern, Sachsen-anhalt und Sachsen gibt es entsprechende Entwürfe. Darüber hinaus haben auch die Regierungen in Brandenburg, Schleswig-holstein und Nordrhein-westfalen in ihren Koalitionsverträgen neue Landesvergabegesetze mit umfassenden Tariftreueregelungen für alle Branchen angekündigt, ebenso die Bundesregierung für Bundesbehörden.
Grüne und CDU im Südwesten hätten in ihrem Koalitionsvertrag ebenfalls Verbesserungen versprochen, sagt Dgb-landeschef Kai Burmeister. „Jetzt müssen den Worten endlich Taten folgen“, fordert er im Gespräch mit dieser Zeitung. Im Koalitionsvertrag heißt es, man wolle das aktuelle Landestariftreue- und Mindestlohngesetz „stärken“. An anderer Stelle steht: „Wir wollen tariflich entlohnte Arbeit und eine starke Tarifbindung.“
Das bestehende Landestariftreueund Mindestlohngesetz im Land gilt allein für Vergaben im Bereich des öffentlichen Personennahverkehrs.
Dem DGB geht es nun um eine Ausweitung auf alle Branchen, betroffen wären vor allem die Baubranche und das Handwerk. „Mit Steuermitteln darf kein Lohndumping gefördert werden“, begründet Burmeister die Forderung. So sichere der Staat auch einen fairen Wettbewerb. Respekt und Wertschätzung der Arbeit seien zudem „das beste Mittel gegen Fachkräftemangel“. Burmeister verweist zudem auf eine neuere Vorgabe der EU, wonach Mitgliedsstaaten, in denen die Tarifbindung unter 80 Prozent liege, Aktionspläne auflegen müssten. In Baden-württemberg ist nur etwa die Hälfte der Beschäftigten tarifgebunden.
Nach den Vorstellungen des DGB soll das Landestariftreuegesetz ab einem Schwellenwert von 10 000 Euro greifen. Bei Branchen ohne Tarifvertrag soll die öffentliche Auftragsvergabe zu einem Mindestlohn von mindestens 13,50 Euro in der Stunde erfolgen. Damit läge man über dem allgemeinen Mindestlohn von 12 Euro.