Frist endet – fast überall
Rund zwei Drittel der betroffenen Bürger geben Grundsteuererklärung bis Ende Januar ab. Bayern schert aus.
Der Druck ist zuletzt immer größer geworden – am Dienstag hat Bayern als erstes Bundesland die Frist für die Abgabe der Grundsteuererklärung verlängert, und zwar gleich um drei Monate. Für Unmut sorgte vor allem, dass der Bund und einige Länder mit Angaben zu eigenen Grundstücken nicht hinterherkamen und um Aufschub baten. „Das zeigt, wie kompliziert die Grundsteuererklärung ist. Da geht es den öffentlich-rechtlichen Eigentümern nicht anders als den Privateigentümern“, sagte Daniela Karbegeßler vom Bund der Steuerzahler dieser Zeitung.
In allen anderen Bundesländern endete die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung am Dienstag. Rund zwei Drittel der Besitzer von Immobilien, Gartengrundstücken und ähnlichem sind bisher der Aufforderung nachgekommen, Angaben etwa über Grundstücksgrößen und Art der Bebauung zu machen. Der Rest muss damit rechnen, in den kommenden Tagen erneut angeschrieben und zur Abgabe der Erklärung aufgefordert zu werden. Wer dem nicht nachkommt, muss Verspätungszuschläge und möglicherweise sogar ein Zwangsgeld von bis zu 25 000 Euro bezahlen.
Wird das Versprechen gehalten?
Der Steuerzahlerbund warnt, dass die Grundstückswerte vom Staat auch geschätzt werden können. „Erfahrungsgemäß erfolgen die Schätzungen immer höher als die tatsächlichen Werte“, betonte Karbe-geßler. Sie äußerte die Sorge, dass die Steuer am Ende nicht wie versprochen aufkommensneutral erhoben werde. Zugesagt war, dass die Gesamteinnahmen durch die Steuer weiter bei rund 15 Milliarden Euro bleiben und einzelne Grundstücksbesitzer zwar mehr, andere dafür weniger bezahlen müssen. Dieses Versprechen stehe „nicht im Gesetz“, so Karbe-geßler.
Dagegen versicherte der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebunds, Gerd Landsberg, dass die
Kommunen, die die Grundsteuer einziehen, Maß halten werden. „Ich glaube nicht, dass die Kommunen groß zuschlagen werden“, sagte er dem RBB.
Am Ende wird es Aufgabe der Kommunen sein, ihre steuerlichen Hebesätze so anzupassen, dass sich bei ihnen Mehr- und Mindereinnahmen durch die Grundsteuer die Waage halten. Fritz Güntzler, Finanzexperte der Unionsfraktion, die die Grundsteuerreform 2019 mitbeschlossen hatte, sagte, er erwarte, „dass die Kommunen trotz angespannter Haushaltslage ihre Hebesätze so ausrichten, dass die Aufkommensneutralität gewahrt“bleibe. „Hier geht es auch um Vertrauen in politische Versprechungen.“
Die Reform war nötig geworden, da das Bundesverfassungsgericht 2018 eine Neuberechnung gefordert hatte. Es hatte moniert, dass die Finanzämter den Wert von Immobilien auf Grundlage veralteter Daten kalkulierten. Das müsse sich spätestens ab 2025 ändern.