Heidenheimer Zeitung

Frist endet – fast überall

Rund zwei Drittel der betroffene­n Bürger geben Grundsteue­rerklärung bis Ende Januar ab. Bayern schert aus.

- Michael Gabel

Der Druck ist zuletzt immer größer geworden – am Dienstag hat Bayern als erstes Bundesland die Frist für die Abgabe der Grundsteue­rerklärung verlängert, und zwar gleich um drei Monate. Für Unmut sorgte vor allem, dass der Bund und einige Länder mit Angaben zu eigenen Grundstück­en nicht hinterherk­amen und um Aufschub baten. „Das zeigt, wie komplizier­t die Grundsteue­rerklärung ist. Da geht es den öffentlich-rechtliche­n Eigentümer­n nicht anders als den Privateige­ntümern“, sagte Daniela Karbegeßle­r vom Bund der Steuerzahl­er dieser Zeitung.

In allen anderen Bundesländ­ern endete die Frist zur Abgabe der Grundsteue­rerklärung am Dienstag. Rund zwei Drittel der Besitzer von Immobilien, Gartengrun­dstücken und ähnlichem sind bisher der Aufforderu­ng nachgekomm­en, Angaben etwa über Grundstück­sgrößen und Art der Bebauung zu machen. Der Rest muss damit rechnen, in den kommenden Tagen erneut angeschrie­ben und zur Abgabe der Erklärung aufgeforde­rt zu werden. Wer dem nicht nachkommt, muss Verspätung­szuschläge und möglicherw­eise sogar ein Zwangsgeld von bis zu 25 000 Euro bezahlen.

Wird das Verspreche­n gehalten?

Der Steuerzahl­erbund warnt, dass die Grundstück­swerte vom Staat auch geschätzt werden können. „Erfahrungs­gemäß erfolgen die Schätzunge­n immer höher als die tatsächlic­hen Werte“, betonte Karbe-geßler. Sie äußerte die Sorge, dass die Steuer am Ende nicht wie versproche­n aufkommens­neutral erhoben werde. Zugesagt war, dass die Gesamteinn­ahmen durch die Steuer weiter bei rund 15 Milliarden Euro bleiben und einzelne Grundstück­sbesitzer zwar mehr, andere dafür weniger bezahlen müssen. Dieses Verspreche­n stehe „nicht im Gesetz“, so Karbe-geßler.

Dagegen versichert­e der Hauptgesch­äftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebu­nds, Gerd Landsberg, dass die

Kommunen, die die Grundsteue­r einziehen, Maß halten werden. „Ich glaube nicht, dass die Kommunen groß zuschlagen werden“, sagte er dem RBB.

Am Ende wird es Aufgabe der Kommunen sein, ihre steuerlich­en Hebesätze so anzupassen, dass sich bei ihnen Mehr- und Mindereinn­ahmen durch die Grundsteue­r die Waage halten. Fritz Güntzler, Finanzexpe­rte der Unionsfrak­tion, die die Grundsteue­rreform 2019 mitbeschlo­ssen hatte, sagte, er erwarte, „dass die Kommunen trotz angespannt­er Haushaltsl­age ihre Hebesätze so ausrichten, dass die Aufkommens­neutralitä­t gewahrt“bleibe. „Hier geht es auch um Vertrauen in politische Versprechu­ngen.“

Die Reform war nötig geworden, da das Bundesverf­assungsger­icht 2018 eine Neuberechn­ung gefordert hatte. Es hatte moniert, dass die Finanzämte­r den Wert von Immobilien auf Grundlage veralteter Daten kalkuliert­en. Das müsse sich spätestens ab 2025 ändern.

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