Wahlwiederholung in Berlin findet wie geplant statt
Pannen haben den Urnengang vom September für das Abgeordnetenhaus ungültig gemacht. Das Verfassungsgericht hat grünes Licht für den neuen Termin gegeben – vorläufig.
Am 26. September 2021 fanden in Berlin parallel Bundestagswahlen und Abgeordnetenhauswahlen statt. Letztere entsprechen den Landtagswahlen in einem Flächenland. Bei diesen Wahlen gab es jede Menge Pannen. Stimmzettel fehlten oder wurden unzulässig kopiert. Wahllokale mussten zeitweise geschlossen werden oder blieben unzulässig lange offen. Das Berliner Landesverfassungsgericht hat deshalb im November 2021 eine Wiederholung der gesamten Wahl zum Abgeordnetenhaus angeordnet. Nur so sei „angesichts der Vielzahl und Schwere der Wahlfehler“wieder ein verfassungsgemäßer Zustand herzustellen. Diese Wiederholungswahl soll am 12. Februar stattfinden – nach der Entscheidung aus Karlsruhe bleibt es dabei.
Gegen den Berliner Richterspruch hatten 43 Berliner Bürger, darunter einige gewählte Abgeordnete, die um ihr Mandat bangen, im Dezember Verfassungsbeschwerde erhoben. In den meisten Berliner Stimmbezirken sei die Wahl ordnungsgemäß abgelaufen, es gebe keinen Grund, die Wahl in allen Stimmbezirken zu wiederholen. Die Kläger werfen den Berliner Richtern vor, ihre Entscheidung sei willkürlich und überschreite die Grenzen der richterlichen Rechtsfortbildung. Die Verfassungsbeschwerde umfasst 279 Seiten. Daneben stellten die 43 Berliner beim Bundesverfassungsgericht einen Eilantrag, dass die Wiederholungswahl verschoben wird, bis über die Hauptsache entschieden ist. Diesen Eilantrag hat das Bundesverfassungsgericht jetzt abgelehnt. Eine Begründung legten die Karlsruher Richter noch nicht vor, sie soll nachgereicht werden. Damit ist aber über die Verfassungsbeschwerde
als Hauptsache noch nicht entschieden. Dies soll erst im Laufe des Jahres erfolgen. Die Wiederholungswahl steht damit unter dem Vorbehalt, dass ihre Anordnung später vom Bundesverfassungsgericht noch beanstandet wird. Sehr wahrscheinlich ist dies aber nicht, sonst hätte Karlsruhe nun schon dem Eilantrag stattgegeben.
Bundestagswahl geht extra
Ganz getrennt von diesem Verfahren läuft die Wahlprüfung für die Bundestagswahl. Hier hat der Bundestag, als erste Instanz, im November mit den Stimmen der Ampel-koalition beschlossen, dass in 431 (von 2256) Berliner Stimmbezirken (Wahllokalen) die Bundestagswahl wiederholt werden muss.
Gegen diese Entscheidung konnte das Bundesverfassungsgericht mit der Wahlprüfungsbeschwerde angerufen werden. Entsprechende Klagen haben bisher unter anderen die Bundestagsfraktionen von CDU/CSU und AFD eingereicht. Es geht dabei nur um die Frage, ob es bei der Wiederholung in 431 Wahllokalen bleibt oder ob noch einige hundert Wahllokale mehr dazukommen. Auch die CDU/CSU hat im Bundestag keine Wiederholung der Wahl in allen zwölf Berliner Wahlkreisen beantragt, sondern nur in sechs von zwölf Wahlkreisen. Wann das Bundesverfassungsgericht hierüber entscheidet, ist noch völlig offen.