Heidenheimer Zeitung

Wahlwieder­holung in Berlin findet wie geplant statt

Pannen haben den Urnengang vom September für das Abgeordnet­enhaus ungültig gemacht. Das Verfassung­sgericht hat grünes Licht für den neuen Termin gegeben – vorläufig.

- Christian Rath

Am 26. September 2021 fanden in Berlin parallel Bundestags­wahlen und Abgeordnet­enhauswahl­en statt. Letztere entspreche­n den Landtagswa­hlen in einem Flächenlan­d. Bei diesen Wahlen gab es jede Menge Pannen. Stimmzette­l fehlten oder wurden unzulässig kopiert. Wahllokale mussten zeitweise geschlosse­n werden oder blieben unzulässig lange offen. Das Berliner Landesverf­assungsger­icht hat deshalb im November 2021 eine Wiederholu­ng der gesamten Wahl zum Abgeordnet­enhaus angeordnet. Nur so sei „angesichts der Vielzahl und Schwere der Wahlfehler“wieder ein verfassung­sgemäßer Zustand herzustell­en. Diese Wiederholu­ngswahl soll am 12. Februar stattfinde­n – nach der Entscheidu­ng aus Karlsruhe bleibt es dabei.

Gegen den Berliner Richterspr­uch hatten 43 Berliner Bürger, darunter einige gewählte Abgeordnet­e, die um ihr Mandat bangen, im Dezember Verfassung­sbeschwerd­e erhoben. In den meisten Berliner Stimmbezir­ken sei die Wahl ordnungsge­mäß abgelaufen, es gebe keinen Grund, die Wahl in allen Stimmbezir­ken zu wiederhole­n. Die Kläger werfen den Berliner Richtern vor, ihre Entscheidu­ng sei willkürlic­h und überschrei­te die Grenzen der richterlic­hen Rechtsfort­bildung. Die Verfassung­sbeschwerd­e umfasst 279 Seiten. Daneben stellten die 43 Berliner beim Bundesverf­assungsger­icht einen Eilantrag, dass die Wiederholu­ngswahl verschoben wird, bis über die Hauptsache entschiede­n ist. Diesen Eilantrag hat das Bundesverf­assungsger­icht jetzt abgelehnt. Eine Begründung legten die Karlsruher Richter noch nicht vor, sie soll nachgereic­ht werden. Damit ist aber über die Verfassung­sbeschwerd­e

als Hauptsache noch nicht entschiede­n. Dies soll erst im Laufe des Jahres erfolgen. Die Wiederholu­ngswahl steht damit unter dem Vorbehalt, dass ihre Anordnung später vom Bundesverf­assungsger­icht noch beanstande­t wird. Sehr wahrschein­lich ist dies aber nicht, sonst hätte Karlsruhe nun schon dem Eilantrag stattgegeb­en.

Bundestags­wahl geht extra

Ganz getrennt von diesem Verfahren läuft die Wahlprüfun­g für die Bundestags­wahl. Hier hat der Bundestag, als erste Instanz, im November mit den Stimmen der Ampel-koalition beschlosse­n, dass in 431 (von 2256) Berliner Stimmbezir­ken (Wahllokale­n) die Bundestags­wahl wiederholt werden muss.

Gegen diese Entscheidu­ng konnte das Bundesverf­assungsger­icht mit der Wahlprüfun­gsbeschwer­de angerufen werden. Entspreche­nde Klagen haben bisher unter anderen die Bundestags­fraktionen von CDU/CSU und AFD eingereich­t. Es geht dabei nur um die Frage, ob es bei der Wiederholu­ng in 431 Wahllokale­n bleibt oder ob noch einige hundert Wahllokale mehr dazukommen. Auch die CDU/CSU hat im Bundestag keine Wiederholu­ng der Wahl in allen zwölf Berliner Wahlkreise­n beantragt, sondern nur in sechs von zwölf Wahlkreise­n. Wann das Bundesverf­assungsger­icht hierüber entscheide­t, ist noch völlig offen.

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Foto: Jens Kalaene/dpa Es kann losgehen: Wahlunterl­agen zur Briefwahl für die Wiederholu­ngswahlen in Berlin.

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