70 Prozent haben geliefert
Gestern lief die Frist für Abgabe von Daten zum Grundvermögen ab. Längst nicht alle Erklärungen gingen bisher beim Heidenheimer Finanzamt ein.
Am 31. Januar ist die Frist abgelaufen, bis zu der alle Eigentümer von Grundstücken aufgefordert waren, Erklärungen für die Neuberechnung der Grundsteuer abzugeben. Zunächst war diese Frist für den Oktober vergangenen Jahres gesetzt, dann aber bis Ende Januar 2023 verlängert worden. Im Landkreis Heidenheim sind davon die Eigentümer von mehr als 60.000 Grundstücken betroffen. Sie alle waren aufgefordert, ihre Daten auf elektronischem Wege oder, in Ausnahmefällen, auch in Papierform an die Finanzbehörden zu übermitteln.
Grund für diesen bürokratischen Aufwand ist, dass die Grundsteuer aufgrund eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts
bundesweit neu berechnet werden muss. Die Eigentümer waren dabei aufgefordert, Daten über ihre Grundstücke wie den Bodenrichtwert und die Quadratmeterzahl anzugeben.
Doch wie groß war der Rücklauf, wie viele Grundsteuerzahler haben die Erklärung innerhalb der Frist abgegeben? „Bis zum 31. Januar hatten wir einen Rücklauf von rund 41.000 Erklärungen“, sagt Annette Graser, Sachgebietsleiterin der Grundstückswertstelle beim Finanzamt in Heidenheim. Das bedeutet, dass etwa 70 Prozent der Erklärungen für
das Grundvermögen abgegeben wurden. „Von diesen 41.000 Erklärungen kamen 37.000 auf elektronischem Weg, der Rest, also etwa neun Prozent, wurde in Papierform bei uns abgegeben“, sagt Graser. Für die land- und forstwirtschaftlichen Grundstücke werden noch ca. 7000 Erklärungen erwartet.
Schwierigkeiten beim Ausfüllen
Als sich im Sommer gezeigt hatte, dass das Ausfüllen der Formulare über das Steuerprogramm „Elster“höchst kompliziert und für den Steuerzahler wenig komfortabel ist, wurde von Seiten der Steuerbehörden die Möglichkeit geschaffen, die Daten auch in Papierform abzugeben. „Wir haben in den vergangenen Monaten weit über 10.000 Formulare ausgegeben“, so die Sachgebietsleiterin.
Angesichts dessen ist der Rücklauf in Papierform bisher recht gering.
Nicht geringer geworden ist der Beratungsaufwand für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Finanzamt. Im August vergangenen Jahres, als die Erfassung der Daten startete, standen die Telefone im Heidenheimer Finanzamt nicht mehr still, kamen die Beschäftigten kaum noch nach, die verschiedenen Fragen zu beantworten. „Das wurde dann deutlich besser, als bekannt wurde, dass die Abgabefrist von Ende Oktober auf Ende Januar 2023 verlängert wurde“, berichtet Graser. Doch schon Ende Dezember und den ganzen Januar über „sind wir wieder beinahe rund um die Uhr am Telefon um die Menschen zu beraten“, so die Sachbearbeiterin.
Und das, obwohl es für das Ausfüllen der Erklärungen auf dem elektronischen Weg immer mehr Hilfestellungen gab. „Die Youtube-videos, in denen das Ausfüllen der Formulare Schritt für Schritt anhand von Beispielen erläutert werden, haben doch sehr geholfen“, sagt Graser. Darüber hinaus gebe es schon seit Monaten viele weiter Erklär- und Hilfsangebote im Netz.
Noch sind keine Strafen fällig
Doch womit müssen jene Grundstückseigentümer rechnen, die ihre Erklärung nicht innerhalb der inzwischen abgelaufenen Frist abgegeben haben? „Sie werden innerhalb einer angemessenen Frist vom Finanzamt einer Erinnerung erhalten, die Angaben zu machen“, erklärt die Sachgebietsleiterin. Mit finanziellen
Konsequenzen sei diese Erinnerung, auch Mahnlauf genannt, nicht verbunden. „Wir gehen davon aus, dass sich die Zahl derer, die ihre Erklärung dann abgeben, noch deutlich erhöhen wird.“
Kein Aufschluss über Steuerhöhe
Beim Heidenheimer Finanzamt indes geht die Arbeit sicherlich nicht aus. Denn aktuell sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Grundstückswertstelle damit befasst, alle bereits abgegebenen Angaben zu bearbeiten. Dazu gehört natürlich auch das Erfassen der in Papierform abgegebenen Erklärungen. Sind die Daten bearbeitet, erhalten die Grundstückseigentümer zwei Schreiben vom Finanzamt, in denen ihnen der Einheitswert und der Steuermessbetrag mitgeteilt wird.
Aufschluss über die Höhe der ab dem Jahr 2025 zu bezahlenden Grundsteuer geben diese Schreiben jedoch nicht. Die wird letzten Endes von den Kommunen anhand des Hebesatzes festgelegt, denn die Grundsteuer ist eine Steuer, die von den Städten und Gemeinden erhoben wird und wesentlich zu deren Einnahmequellen zählt.
Die Youtubevideos, in denen das Ausfüllen der Formulare Schritt für Schritt erläutert wird, haben sehr geholfen. Annette Graser, Sachgebietsleiterin der Grundstückswertestelle beim Finanzamt Heidenheim