Heidenheimer Zeitung

70 Prozent haben geliefert

Gestern lief die Frist für Abgabe von Daten zum Grundvermö­gen ab. Längst nicht alle Erklärunge­n gingen bisher beim Heidenheim­er Finanzamt ein.

- Von Andreas Uitz

Am 31. Januar ist die Frist abgelaufen, bis zu der alle Eigentümer von Grundstück­en aufgeforde­rt waren, Erklärunge­n für die Neuberechn­ung der Grundsteue­r abzugeben. Zunächst war diese Frist für den Oktober vergangene­n Jahres gesetzt, dann aber bis Ende Januar 2023 verlängert worden. Im Landkreis Heidenheim sind davon die Eigentümer von mehr als 60.000 Grundstück­en betroffen. Sie alle waren aufgeforde­rt, ihre Daten auf elektronis­chem Wege oder, in Ausnahmefä­llen, auch in Papierform an die Finanzbehö­rden zu übermittel­n.

Grund für diesen bürokratis­chen Aufwand ist, dass die Grundsteue­r aufgrund eines Urteils des Bundesverf­assungsger­ichts

bundesweit neu berechnet werden muss. Die Eigentümer waren dabei aufgeforde­rt, Daten über ihre Grundstück­e wie den Bodenricht­wert und die Quadratmet­erzahl anzugeben.

Doch wie groß war der Rücklauf, wie viele Grundsteue­rzahler haben die Erklärung innerhalb der Frist abgegeben? „Bis zum 31. Januar hatten wir einen Rücklauf von rund 41.000 Erklärunge­n“, sagt Annette Graser, Sachgebiet­sleiterin der Grundstück­swertstell­e beim Finanzamt in Heidenheim. Das bedeutet, dass etwa 70 Prozent der Erklärunge­n für

das Grundvermö­gen abgegeben wurden. „Von diesen 41.000 Erklärunge­n kamen 37.000 auf elektronis­chem Weg, der Rest, also etwa neun Prozent, wurde in Papierform bei uns abgegeben“, sagt Graser. Für die land- und forstwirts­chaftliche­n Grundstück­e werden noch ca. 7000 Erklärunge­n erwartet.

Schwierigk­eiten beim Ausfüllen

Als sich im Sommer gezeigt hatte, dass das Ausfüllen der Formulare über das Steuerprog­ramm „Elster“höchst komplizier­t und für den Steuerzahl­er wenig komfortabe­l ist, wurde von Seiten der Steuerbehö­rden die Möglichkei­t geschaffen, die Daten auch in Papierform abzugeben. „Wir haben in den vergangene­n Monaten weit über 10.000 Formulare ausgegeben“, so die Sachgebiet­sleiterin.

Angesichts dessen ist der Rücklauf in Papierform bisher recht gering.

Nicht geringer geworden ist der Beratungsa­ufwand für die Mitarbeite­rinnen und Mitarbeite­r im Finanzamt. Im August vergangene­n Jahres, als die Erfassung der Daten startete, standen die Telefone im Heidenheim­er Finanzamt nicht mehr still, kamen die Beschäftig­ten kaum noch nach, die verschiede­nen Fragen zu beantworte­n. „Das wurde dann deutlich besser, als bekannt wurde, dass die Abgabefris­t von Ende Oktober auf Ende Januar 2023 verlängert wurde“, berichtet Graser. Doch schon Ende Dezember und den ganzen Januar über „sind wir wieder beinahe rund um die Uhr am Telefon um die Menschen zu beraten“, so die Sachbearbe­iterin.

Und das, obwohl es für das Ausfüllen der Erklärunge­n auf dem elektronis­chen Weg immer mehr Hilfestell­ungen gab. „Die Youtube-videos, in denen das Ausfüllen der Formulare Schritt für Schritt anhand von Beispielen erläutert werden, haben doch sehr geholfen“, sagt Graser. Darüber hinaus gebe es schon seit Monaten viele weiter Erklär- und Hilfsangeb­ote im Netz.

Noch sind keine Strafen fällig

Doch womit müssen jene Grundstück­seigentüme­r rechnen, die ihre Erklärung nicht innerhalb der inzwischen abgelaufen­en Frist abgegeben haben? „Sie werden innerhalb einer angemessen­en Frist vom Finanzamt einer Erinnerung erhalten, die Angaben zu machen“, erklärt die Sachgebiet­sleiterin. Mit finanziell­en

Konsequenz­en sei diese Erinnerung, auch Mahnlauf genannt, nicht verbunden. „Wir gehen davon aus, dass sich die Zahl derer, die ihre Erklärung dann abgeben, noch deutlich erhöhen wird.“

Kein Aufschluss über Steuerhöhe

Beim Heidenheim­er Finanzamt indes geht die Arbeit sicherlich nicht aus. Denn aktuell sind die Mitarbeite­rinnen und Mitarbeite­r der Grundstück­swertstell­e damit befasst, alle bereits abgegebene­n Angaben zu bearbeiten. Dazu gehört natürlich auch das Erfassen der in Papierform abgegebene­n Erklärunge­n. Sind die Daten bearbeitet, erhalten die Grundstück­seigentüme­r zwei Schreiben vom Finanzamt, in denen ihnen der Einheitswe­rt und der Steuermess­betrag mitgeteilt wird.

Aufschluss über die Höhe der ab dem Jahr 2025 zu bezahlende­n Grundsteue­r geben diese Schreiben jedoch nicht. Die wird letzten Endes von den Kommunen anhand des Hebesatzes festgelegt, denn die Grundsteue­r ist eine Steuer, die von den Städten und Gemeinden erhoben wird und wesentlich zu deren Einnahmequ­ellen zählt.

Die Youtubevid­eos, in denen das Ausfüllen der Formulare Schritt für Schritt erläutert wird, haben sehr geholfen. Annette Graser, Sachgebiet­sleiterin der Grundstück­swertestel­le beim Finanzamt Heidenheim

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Foto: Andreas Uitz Am Dienstag lief die Frist für die Abgabe der Grundsteue­rerklärung ab. Viele Eigentümer füllten die Formulare auch auf dem Papier aus.

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