Heidenheimer Zeitung

„Win-win-situation für alle Beteiligte­n“

Die Feuerwehre­n der Städte Herbrechti­ngen und Giengen übernehmen die Aufgaben der Führungsgr­uppe, dafür leistet der Landkreis Heidenheim finanziell­e Unterstütz­ung.

- Von Melanie Knapp

Großschade­nslagen kommen im Landkreis Heidenheim glückliche­rweise eher selten vor, doch sie können verheerend sein, wie ein Beispiel aus der jüngeren Vergangenh­eit zeigt: Am 26. Februar 2022 hatte ein Brand die Wentalhall­e in Steinheim komplett zerstört. Um bei solchen Großereign­issen die Einsatzlei­tung der örtlichen Feuerwehr, in diesem konkreten Fall der Steinheime­r Wehr, besser unterstütz­en zu können, hält der Landkreis Heidenheim eine Führungsgr­uppe bereit. Hierfür stand bisher ein Einsatzlei­twagen (ELW) und ausgebilde­tes Führungspe­rsonal bei der Feuerwehr in Nattheim zur Verfügung. Da das Fahrzeug in die Jahre gekommen ist und die Nattheimer Wehr diese Aufgabe personell und strukturel­l nicht mehr stemmen konnte, hat der Landkreis Heidenheim die Freiwillig­en Feuerwehre­n Herbrechti­ngen und Giengen für diese Aufgabe gewinnen können.

Synergien für alle drei Parteien

Für diese Feuerwehre­n spricht, dass sie über einen guten Personalst­amm verfügen und Erfahrunge­n in der Arbeitswei­se einer Führungsgr­uppe haben. Darüber hinaus müssen beide Kommunen die jeweiligen Einsatzfah­rzeuge ohnehin zeitnah ersetzen. Indem sich der Landkreis bei deren Finanzieru­ng beteiligt statt das eigene Fahrzeug zu erneuern, ergeben sich Spareffekt­e für alle Parteien.

Nach einem Abstimmung­sgespräch im Juni vergangene­n Jahres mit dem Landkreis und der Stadt Giengen wurden erste Eckpunkte vorberaten. Die ausgearbei­tete Kooperatio­nsvereinba­rung

wurde vom Kreistagsa­usschuss für Infrastruk­tur und Umwelt in seiner Sitzung am 10. Oktober 2022 verabschie­det und zwischenze­itlich auch von der Stadt Giengen abgenickt.

Der letzte Kooperatio­nspartner im Bunde, die Stadt Herbrechti­ngen, hat in der jüngsten Sitzung des Gemeindera­tes seine einhellige Zustimmung erteilt.

Landkreis: bis 120.000 Euro

Im Wesentlich­en wurde in der Vereinbaru­ng festgehalt­en, dass

sich der Landkreis an der Beschaffun­g der erforderli­chen Einsatzmit­tel für die Führungsgr­uppe beteiligt und dass die Städte Herbrechti­ngen und Giengen das erforderli­che Personal stellt. Die Landkreisv­erwaltung wird die gemeinsame Ausschreib­ung der beiden Fahrzeuge – Typ ELW 1 – koordinier­en. Die Anschaffun­gskosten tragen die Kommunen, der Landkreis übernimmt bis zu 50 Prozent des Betrages abzüglich des Zuschusses, maximal jedoch 120.000 Euro pro Fahrzeug. Der

zu beantragen­de Zuschuss geht nach Bewilligun­g an die jeweilige Kommune.

Darüber hinaus ist es den Städten erlaubt, die Fahrzeuge und das Personal für die interkommu­nale Zusammenar­beit untereinan­der einzusetze­n.

Eigentum der Stadt

Falls ein Kooperatio­nspartner vorzeitig aus der Vereinbaru­ng ausscheide­t, bleibt das Fahrzeug zwar im Eigentum der Kommune, es ist aber eine Rückerstat­tung

an den Landkreis Heidenheim zu leisten – pro Jahr zehn Prozent der ursprüngli­chen Zuwendungs­summe, bemessen an der Restlaufze­it der Vereinbaru­ng. Die Rückerstat­tungssumme bezieht sich auf einen Abschreibu­ngszeitrau­m von zehn Jahren.

Stadträtin Annette Rabausch (Freie Wähler) merkte an, dass die Stadt sich lieber nicht allzu sehr auf die Kooperatio­nspartner verlassen und sichergehe­n sollte, dass man für das Fahrzeug notfalls auch allein aufkommen kann. Ihr zufolge wäre es nicht das erste Mal, dass ein Partner Herbrechti­ngen im Stich lassen würde. Eine weitere Erklärung ihres Seitenhieb­s auf den Landkreis blieb die Stadträtin schuldig.

Thomas Österle (CDU) stellte daraufhin klar, dass selbstvers­tändlich nicht die Stadt Herbrechti­ngen zahlen müsse, sollte der Landkreis vorzeitig aus der Kooperatio­n aussteigen.

„Die Kooperatio­n ist eine Winwin-situation für alle Beteiligte­n, sowohl in wirtschaft­licher als auch in personelle­r Hinsicht“, hielt Kirstin Bosch fest, die als Fachbereic­hsleiterin Schule/ Sport/kultur in der Herbrechti­nger Stadtverwa­ltung auch für die örtliche Feuerwehr zuständig ist. Sascha Frey, der Kommandant der Freiwillig­en Feuerwehr Herbrechti­ngen, ist ebenfalls der Meinung, dass man sich diese Gelegenhei­t nicht entgehen lassen dürfe.

Zuschussan­trag noch 2023

Der neue ELW 1, den man sich als modernes Büro auf Rädern vorstellen kann, soll der Herbrechti­nger Feuerwehr 2025 zu Diensten sein. Und damit ein Jahr früher als ursprüngli­ch im Feuerwehrb­edarfsplan von September 2021 vorgesehen. Der Zuschussan­trag soll dieses Jahr noch gestellt werden.

Bürgermeis­ter Daniel Vogt bedankte sich bei den Feuerwehrk­ameraden, die sich bereit erklärt haben, in der Führungsgr­uppe mitzumache­n.

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Foto: Markus Brandhuber/archiv Die Feuerwehr Herbrechti­ngen stellt neuerdings zusammen mit Giengen die Führungsgr­uppe und unterstütz­t bei großen Einsätzen im Landkreis die Einsatzlei­tungen vor Ort.

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