Özdemir will Transporte verbieten
Werden Tiere in Staaten außerhalb der EU gebracht, ist das mit Leid verbunden. Die meisten Länder halten daran fest.
Berlin. Deutschland möchte Tiertransporte in Länder außerhalb der Europäischen Union verbieten. Dänemark, die Niederlande, Österreich und Luxemburg unterstützen ihn. „Wir können nicht länger zusehen“, sagt Cem Özdemir (Grüne), „wie Tiere auf langen Transporten leiden und qualvoll sterben.“17 andere Eu-staaten wollen das Gegenteil. Sie unterstützen im Eu-agrarrat ein portugiesisches Positionspapier, das jegliche Einschränkungen ablehnt.
Entscheiden muss am Ende die Eu-kommission. Doch für diese dürfte es angesichts der Mehrheitsverhältnisse im Agrarrat schwierig werden, ein Verbot durchzusetzen, vermutet Thomas Schröder. Der Präsident des Tierschutzbundes ist „enttäuscht und entsetzt darüber, wie viele Länder die Qual von Lebewesen weiter in Kauf nehmen wollen, um wirtschaftliche Interessen zu schützen“. Aus Schröders Sicht sollte Deutschland ein nationales Verbot von Tiertransporten in Nicht-eu-staaten aussprechen, um eine Vorreiterrolle einzunehmen.
Einen nationalen Alleingang lehnt Özdemir ab: „Es ist keinem Tier geholfen, wenn es zunächst in einen anderen Mitgliedstaat gebracht wird, um von dort aus in ein Drittland exportiert zu werden.“Deswegen brauche es gemeinsame Regeln in Europa, findet Özdemir, der allerdings auch nicht untätig geblieben ist. Ab Juli wird der Export lebender Rinder, Schafe und Ziegen zur Zucht in Drittländer eingeschränkt, in dem Veterinärbescheinigungen zurückgezogen werden. Eine Maßnahme, die von der Tierschutzorganisation Peta „gefeiert“wird.
Neben den langen und für die Tiere sehr anstrengenden Transporten mit wenig Ruhepausen und Wasser per LKW oder auf Schiffen ist Tierschützern vor allem das betäubungslose Schlachten in den Staaten Nordafrikas und Zentralasiens ein Dorn im Auge. Deutschland, Dänemark und die Niederlande sind für diese Länder wichtige Exporteure. In Deutschland ist diese Art der Tötung, also Schächten, grundsätzlich verboten, allerdings sind Ausnahmegenehmigungen aus religiösen Gründen unter bestimmten Auflagen möglich.