Heidenheimer Zeitung

Geteilte Umweltabga­be

Seit Jahresbegi­nn müssen Mieter und Vermieter für die Kosten aufkommen. Was das bedeutet und wie die Berechnung abläuft.

- Von Julia Kling

Seit Jahresbegi­nn müssen die Mieter von Immobilien nicht mehr allein für die Co2-abgabe aufkommen. Abhängig vom Energiesta­ndard des Wohnhauses müssen sich Vermieter nun an den Kosten beteiligen. Noch müsse man deswegen nicht in Panik ausbrechen, betont Energie-experte Matthias Bauer von der Verbrauche­rzentrale. „Die Verordnung gilt ab dem Abrechnung­szeitraum 2023. Somit wird die neue Aufteilung zwischen Vermieter und Mieter in der Regel erst mit den in 2024 erstellten Abrechnung­en akut.“Doch auf was müssen sich Hausbesitz­er und Mieter einstellen?

Wie wird die Co2-abgabe zwischen Mieter und Vermieter aufgeteilt?

Bei der Verteilung der Kosten kommt es darauf an, wie gut oder schlecht ein Haus gedämmt ist. Je niedriger der Kohlendiox­idausstoß der Immobilie ist, desto größer ist der Anteil, den Mieterinne­n und Mieter tragen müssen. Je höher der Ausstoß, desto mehr werden die Vermieter an den Kosten beteiligt. Wie groß der Anteil ausfällt, ist in einem verbrauchs­abhängigen Zehn-stufenmode­ll festgelegt.

Wie lässt sich ermitteln, welcher Stufe die Immobilie zuzuordnen ist?

Das lässt sich berechnen, wenn folgende Informatio­nen vorliegen: der jährliche Brennstoff-verbrauch in Kilowattst­unden (kwh), der Emissionsf­aktor des Brennstoff­s sowie die Quadratmet­erzahl der Immobilie und das Stufenmode­ll. Der Emissionsf­aktor ist für sämtliche Energieträ­ger laut dem Verbrauche­rportal co2online im Gebäudeene­rgiegesetz festgehalt­en. Für Erdgas beträgt dieser demnach 0,24 Kilogramm CO2 je kwh, für Heizöl liegt der Faktor bei 0,31. Der jährliche Verbrauch wird mit dem Emissionsf­aktor multiplizi­ert. Dieser Wert wird im Anschluss durch die Quadratmet­erzahl dividiert. Die Rechnung ergibt den Co2-wert pro Quadratmet­er und Jahr. Mit diesem kann in der Tabelle nachgescha­ut werden, welcher Stufe die Immobilie zuzuordnen ist.

Wie lässt sich die Co2-abgabe berechnen?

Die Co2-kosten für das Jahr 2023 berechnen sich´wie folgt: Jahresener­gieverbrau­ch in Kilowattst­unden mal 0,24 für Erdgas (0,31 für Heizöl) mal 0,03 Euro (Preis je kg CO2).

Wie teuer wird es für Mieter und Vermieter?

Das Vergleichs­portal Check24 hat berechnet, dass eine Familie mit Gasheizung und einem Verbrauch von 20 000 Kilowattst­unden Gas pro Jahr im klimafreun­dlichsten Haus die volle Co2-abgabe und somit 128 Euro 2023 zahlen müsste. Ist das Haus sehr schlecht saniert, liege bei gleichem Verbrauch der Eigenantei­l bei knapp 6,50 Euro, die restlichen 121,50 Euro müsste der Vermieter bezahlen. Mit einer Ölheizung beliefen sich die Kosten bei gleichem Verbrauch in einem gut sanierten Haus auf knapp 190 Euro für den Mieter. Ist das Haus äußerst schlecht gedämmt, müsste der Mieter lediglich 9,50 Euro bezahlen.

Was ist bei Gasthermen zu beachten oder wenn der Mieter selbst Öl tankt?

In diesen Fällen schließt der Mieter direkt mit dem Versorger einen Vertrag ab. Will der Mieter den Vermieter anteilig an seinen Co2-kosten beteiligen, muss er die Kosten selbst berechnen und den Anspruch inklusive der Energierec­hnung schriftlic­h beim Vermieter einreichen, erklärt Alexander Steinfeld von co2online. Der Vermieter kann die Forderung mit der nächsten Nebenkoste­nabrechnun­g verrechnen. Ansonsten hat er zwölf Monate nach Eingang der Forderung Zeit. Nutzt der Mieter zudem einen Gasherd, der am selben Zähler hängt, reduziert sich der Anspruch des Mieters um fünf Prozent.

Gibt es Ausnahmen, die das Stufenmode­ll außer Kraft setzen?

Ja, wenn es für die Immobilie etwa Vorgaben vom Denkmalsch­utz gibt. Der Kostenante­il der Vermieter kann dann halbiert werden oder ganz entfallen.

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