Neumann und Türenci
An zwei fiktiven Beispielfällen illustriert das Bundesfamilienministerium, wie sich die geplante Kindergrundsicherung auf Familien auswirken könnte. Die Fälle werden in einem an das Arbeitsministerium gerichteten, regierungsinternen „Info-papier“vorgestellt. Es liegt dieser Zeitung vor. In den Beispielfällen geht es um zwei Familien: eine, in der beide Eltern arbeitslos sind, sowie eine Geringverdiener-familie. Anhand der Beispiele soll belegt werden, dass mit der neuen Kindergrundsicherung alles einfacher wird.
Beispiel 1: Familie Neumann, beide Eltern sind arbeitslos
So heißt es unter Beispiel eins: „Familie Neumann hat zwei Kinder, die vierjährigen Zwillinge Lucas und Sophie. Frau Neumann ist auf Jobsuche, Herr Neumann arbeitet derzeit nicht.“Derzeit habe die Familie zwar Anspruch auf diverse Sozialleistungen. Aber „für soziale Teilhabe“sei das Geld „oftmals zu knapp“. Zum Beispiel reiche „es nicht für einen spontanen Ausflug in den Zoo gemeinsam mit der Nachbarsfamilie“. Besser werde mit der Kindergrundsicherung, dass diese „als gebündelte Leistung kindliche Bedarfe besser“abdecke. „In ihr ist auch ein pauschaler Betrag für soziale Teilhabe enthalten.“
Beispiel 2: Familie Türenci, die Eltern sind Geringverdiener
In Beispiel zwei hat Familie Türenci drei Kinder. „Frau Türenci arbeitet als Projektmitarbeiterin in Teilzeit, Herr Türenci in Vollzeit im Einzelhandel.“Als bei der Mutter „einige Stunden wegbrechen“, kommt die Familie in finanzielle Schwierigkeiten. In dem Beispielfall wird davon ausgegangen, dass die Eltern „darüber, dass ihnen in dieser Situation Leistungen wie aktuell der Kinderzuschlag, das Wohngeld oder auch aufstockende Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II zustehen könnten, nicht Bescheid wissen“.
Durch den geplanten „Kindergrundsicherungs-check“würden künftig die Einkommensteuerdaten auch des Ehepaars Türenci in regelmäßigen Abständen abgerufen. Bei Bedürftigkeit bekommen sie dann automatisch Nachricht darüber, dass sie Anspruch auf den Zusatzbetrag haben.
Wie hoch die Kindergrundsicherung ausfallen soll, sagt das Familienministerium nicht. Beim Deutschen Kinderschutzbund hält man „einen Maximalbetrag von monatlich 746 Euro pro Kind“für geboten, der mit zunehmendem Einkommen auf einen „Mindestbetrag von 354 Euro abschmilzt.“